fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230622-satzung-forschgfreisem-2023.pdf
Europa-Universität Flensburg über die Voraussetzun- gen und das Verfahren zur Befreiung von Lehrverpflichtungen zum Zwecke der Forschung bei Professorinnen und Professoren (For- schungsfreisemestersatzung) [...] en vorgesehen sind, die in ihrem Umfang und ihrer Be- deutung nach eine Befreiung von den Lehrverpflichtungen deshalb rechtfertigen, weil sie sonst nicht erfolgreich und effizient durchgeführt werden können [...] Bei positivem Ergebnis spricht die Präsi- dentin oder der Präsident die Befreiung von der Lehrverpflichtung in der Regel für die Dauer von einem Semester aus. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230118-satzung-gremienwahlo-2023.pdf
Gremienwahlordnung (Satzung) für die Europa-Universität Flens- burg Vom 18. Januar 2023 Bekanntmachung im NBl. HS MBWFK Schl.-H., S. 4 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der EUF: 18. Januar
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230118-berufungssatzung-2023.pdf
insbesondere die wahrzunehmenden Lehr- und Forschungsaufgaben einschließlich des Umfangs der Lehrverpflichtung; 4. die Besoldungs- oder Vergütungsgruppe; 5. die formalen Voraussetzungen, insbesondere Promotion
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230616-satzung-psto-zmathe-2023.pdf
zuständig ist für die Koordinierung des Lehrangebotes, für die Erfüllung der Prü- fungs- und Lehrverpflichtung und das Sicherstellen einer angemessenen Betreuung der Teil- nehmenden. § 4 Teilnahmevoraussetzungen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230614-satzung-psto-ztheater-2023.pdf
zuständig ist für die Koordinierung des Lehrangebotes, für die Erfül- lung der Prüfungs- und Lehrverpflichtung und das Sicherstellen einer angemessenen Betreu- ung der Teilnehmenden. § 4 Teilnahmevoraussetzungen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/habilitatinsordnung-2011-12-23.pdf
grenzte Dauer von der Lehrverpflichtung befreit werden. Die Lehraufgaben sind in Abstimmung mit dem oder den Fächern wahrzunehmen. § 16 Ruhen der Lehrverpflichtung Die Lehrverpflichtung als Privatdozentin
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/berufungssatzung-2012-03-15.pdf
insbesondere die wahrzunehmenden Lehr- und Forschungsaufgaben einschließlich des Umfangs der Lehrverpflichtung; die Besoldungs-/Vergütungsgruppe; die formalen Voraussetzungen (Promotion und zusätzliche
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/einladungen-protokolle/top-5-beschlussvorlage-pstos-fuer-die-zertifikate-niederdeutsch-i-und-ii-endgueltig.pdf
zuständig ist für die Koordinierung des Lehrangebotes, für die Erfüllung der Prüfungs- und Lehrverpflichtung und das Sicherstellen einer angemessenen Betreuung der Teilnehmenden. § 4 Zulassung zum Zer [...] zuständig ist für die Koordinierung des Lehrangebotes, für die Erfüllung der Prüfungs- und Lehrverpflichtung und das Sicherstellen einer angemessenen Betreuung der Teilnehmenden. § 4 Zulassung zum Zer