fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/po-studiengaenge/bachelor-of-arts/international-management/2017/konsolidierte-fassung-psto-2017-ba-im-20200108_01.pdf
n von deren Kindern. (4) In allen Fällen nach den Absätzen 2 und 3 entscheidet der zuständige Prüfungsaus- schuss auf Antrag; die Erfüllung der Voraussetzungen ist in geeigneter Form nachzuweisen. Aus [...] mindestens zu einem Bestehen führende Benotungen um mehr als zwei Noten voneinander ab, beauftragt der Prüfungsaus- schuss eine fachlich zuständige Hochschullehrerin oder einen fachlich zuständigen Hoch- schullehrer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/po-master-weiterbildung-kita.pdf
Verwaltungsakte kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides Widerspruch beim zuständigen Prüfungsaus- schuss nach §§ 68 ff Verwaltungsgerichtsordnung eingelegt werden. (2) Soweit sich der Widerspruch
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/po-med-vocational-education.pdf
gilt der Teilstudiengang als endgültig nicht bestanden. Die oder der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsaus- 8 schusses erteilt der oder dem Studierenden hierüber einen schriftlichen Bescheid mit einer Rechts- [...] darauf fol- genden Semester. Außerdem kann die Kandidatin bzw. der Kandidat durch Beschluss des Prüfungsaus- schusses von der Erbringung aller weiteren Prüfungsleistungen im Studiengang ausgeschlossen werden
fileadmin/content/institute/sport/dokumente/downloads/skript-wissenschaftliches-arbeiten-februar-2024-.pdf
unbedingt vorab durch. Die Auf- 7 sicht über Abwicklung und Bewertung der Bachelorarbeit obliegt dem Prüfungsaus- schuss. Das Ihnen hier vorliegende Skript ist ein Leitfaden und ersetzt nicht die Prü- fungsordnung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/redaktionsfassung-veroeffentlichung-psto-ma-voc-edu-ehw-vom-19-02-2018-nach-senat-31-01-2018.pdf
wird gewährleistet. (4) In allen Fällen nach den Absätzen 2 und 3 entscheidet der zuständige Prüfungsaus- schuss auf Antrag; die Erfüllung der Voraussetzungen ist in geeigneter Form nachzuweisen. Aus [...] zu einem Bestehen füh- rende Benotungen um mehr als zwei Noten voneinander ab, beauftragt der Prüfungsaus- schuss eine fachlich zuständige Hochschullehrerin oder einen fachlich zuständigen Hoch- schullehrer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2020/20200108-satzung-po-med-voced-ehw-2020.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230614-satzung-psto-meng-eumeem-2023.pdf
zum Modul von der oder dem betreffenden Prüfungsberechtigten gegenüber den Studierenden und dem Prüfungsaus- schuss bekannt gegeben, welche Form (Art und Umfang) der Prüfung zur Anwendung kommt. (2) Sonstige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2020/20200108-satzung-rapo-2020.pdf
diese Tatsache erst nach Aushändigung der Abschlussdokumente bekannt, entscheidet der zuständige Prüfungsaus- schuss, ob dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt ist. Die Entscheidung bedarf der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/l-psto-ma-ims-2017.pdf
n von deren Kindern. (4) In allen Fällen nach den Absätzen 2 und 3 entscheidet der zuständige Prüfungsaus- schuss auf Antrag; die Erfüllung der Voraussetzungen ist in geeigneter Form nachzuweisen. Aus
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, legt der Prüfungsaus- schuss in Abstimmung mit den jeweiligen Prüferinnen oder Prüfern und nach Anhörung der Kandidatin