fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20231121-satzung-promo-fak-iii-2023a.pdf
Promotions- verfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts betei- ligt sind [...] Die Bewerberin beziehungs- weise der Bewerber kann hiervon ohne rechtliche Folgen zurücktreten, solange dem Promoti- onsausschuss kein Gutachten über die Dissertationsleistung vorliegt. § 16 Anerkennung [...] legt nach Eingang der beiden Gutachten die Dissertation mit den Gutachten mindestens vier Wochen lang hochschulöffentlich aus; davon mindestens zwei Wochen in der Vorlesungszeit. Der Personenkreis des
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20231121-satzung-habilo-fak-iii-2023.pdf
erforderlich. Die Habilitations- kommission kann im Einzelfall die Vorlage eines Originaldokumentes verlangen. Die Unterla- gen zu Ziffer 7 bis 9 sind in einfacher Ausfertigung im Original vorzulegen. (3) Auf [...] ende Person die Zu- lassung zum Habilitationsverfahren durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt o- der sich im Habilitationsverfahren einer Täuschung, Drohung oder Bestechung schuldig ge- macht [...] 15 Ruhen der Lehrverpflichtung Die Lehrverpflichtung als Privatdozentin oder Privatdozent ruht, solange sie oder er Lehre im Umfang von mindestens vier Semesterwochenstunden an einer anderen Universität
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/downloads/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
Promotions- verfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts betei- ligt sind [...] ng eröffnet. Die Bewerberin oder der Bewerber kann hiervon ohne rechtliche Folgen zurücktreten, solange dem Promotionsausschuss kein Gutachten über die Dissertationsleistung vorliegt. § 16 Anerkennung [...] legt nach Eingang der beiden Gutachten die Dissertation mit den Gutachten mindestens vier Wochen lang 12 hochschulöffentlich aus; davon mindestens zwei Wochen in der Vorlesungszeit. Der Perso- nenkreis
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230804-satzung-promo-fak-i-2023.pdf
Promotions- verfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts betei- ligt sind [...] ng eröffnet. Die Bewerberin oder der Bewerber kann hiervon ohne rechtliche Folgen zurücktreten, solange dem Promotionsausschuss kein Gutachten über die Dissertationsleistung vorliegt. § 16 Anerkennung [...] legt nach Eingang der beiden Gutachten die Dissertation mit den Gutachten mindestens vier Wochen lang hoch- schulöffentlich aus; davon mindestens zwei Wochen in der Vorlesungszeit. Der Personen- kreis
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230803-satzung-promo-fak-iii-2023.pdf
fileadmin/content/portal/international/dokumente/incomings/language-courses-descriptions/20230727-akademische-kultur-in-deutschland-en.pdf
Stand: 27.07.23 German Academic Culture and Language (in German) Target group Exchange students and international students of the EUF with at least German B2 knowledge. This course is mandatory for all [...] and writing exercises you will work on the characteristics and terminology of the German academic language and learn which formal aspects you have to pay attention to when structuring an academic paper. [...] self-study and homework • 15 h exam preparation and exam ECTS (Incomings): 3 German Academic Culture and Language (in German)
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230616-satzung-fpo-sun-gs-2023.pdf
§ 7 Prüfungsvorleistungen (1) Für die Zulassung zu Modulprüfungen können Prüfungsvorleistungen verlangt werden. Prüfungsvorleistungen können sein: 1. Teilnahme an einer Exkursion oder an Tagesexkursionen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230616-satzung-fpo-sun-ba-2023.pdf
§ 7 Prüfungsvorleistungen (1) Für die Zulassung zu Modulprüfungen können Prüfungsvorleistungen verlangt werden. Prüfungsvorleistungen können sein: 1. Protokolle als Dokumentation der Anwesenheit im Rahmen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230616-satzung-fpo-sug-ba-2023.pdf
angewendet. § 7 Prüfungsvorleistungen Für die Zulassung zu Modulprüfungen können Prüfungsvorleistungen verlangt werden. Prü- fungsvorleistungen können sein: 1. Kurzreferat, Präsentation im Seminar, Sitzungsprotokoll