fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
ung der Dissertation und Verfahrensabschluss VII. Sonstige Regelungen § 23 Ehrenpromotion § 24 Täuschung, Entziehung VIII. Schlussbestimmungen § 25 Rechtsbehelfe § 26 Übergangsbestimmungen § 27 Inkrafttreten [...] Doktorand beim Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen oder bei den Promotionsleis- tungen eine Täuschung begangen hat oder dass wesentliche Voraussetzungen für die Zulas- sung zur Promotion irrtümlich [...] Urkunde vollzogen, in der die Leistungen der zu promovierenden Persönlichkeit gewürdigt werden. § 24 Täuschung, Entziehung (1) Ergibt sich vor Aushändigung der Promotionsurkunde, dass sich die Doktorandin oder
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230804-satzung-promo-fak-i-2023.pdf
/germanistik/wer-wir-sind/alle-lehrenden/lehrbeauftragte/bleitzhofer-carsten
Nummer Titel Typ Semester 342200k BA 20.1 Literatur und kulturelle Praxis 1200 bis 1600 - A / List, Täuschung und Betrug in der mittelhochdeutschen Literatur Seminar FrSe 2024 342201k BA 20.1 Literatur und
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230614-satzung-psto-meng-eumeem-2023.pdf
und Beisitzerinnen oder Beisitzer § 23 Nachteilsausgleich bei Behinderung; Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß § 24 Verfahren bei Widersprüchen § 25 Umfang und Art der Masterprüfung § 26 Thesis [...] gilt § 21 Abs. 9 entsprechend. § 23 Nachteilsausgleich bei Behinderung; Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ord- nungsverstoß (1) Körperlich Beeinträchtigten oder Behinderten, die durch ein fachärztliches [...] gewertet. (4) Versucht die Kandidatin oder der Kandidat, das Ergebnis ihrer oder seiner Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betref- fende Prüfung als
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-06-14/promotionso-entwurf-fak-iii.docx
hrens § 22 Veröffentlichung der Dissertation VII. Sonstige Regelungen § 23 Ehrenpromotion § 24 Täuschung, Entziehung VIII. Schlussbestimmungen § 25 Rechtsbehelfe § 26 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen [...] der Doktorand beim Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen oder bei den Promotionsleistungen eine Täuschung begangen hat oder dass wesentliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion irrtümlich angenommen [...] Urkunde vollzogen, in der die Leistungen der zu promovierenden Persönlichkeit gewürdigt werden. § 24 Täuschung, Entziehung (1) Ergibt sich vor Aushändigung der Promotionsurkunde, dass sich die Doktorandin bzw
fileadmin/content/abteilungen/darstellendes-spiel/dokumente/downloads/20230110-eignungspruefungssatzung-dst-2023.pdf
nächsten Hauptprüfungstermin wiederholt werden. (6) Wer das Ergebnis der Eignungsprüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen versucht, wird von der Eignungsprüfung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230110-eignungspruefungssatzung-dst-2023.pdf
fileadmin/content/abteilungen/musik/eignungspruefung/20210401-eignungspruefungssatzung-musik-2023.pdf
nächsten Hauptprü- fungstermin wiederholt werden. (6) Wer das Ergebnis der Eignungsprüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelas- sener Hilfsmittel zu beeinflussen versucht, wird von der Eignungsprüfung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2022/20220617-satzung-psto-erweiterungsstudium-2022.pdf
ogenen Bachelor- oder Masterstudien- gang durch Beschluss des Prüfungsausschusses aufgrund von Täuschung oder Plagiat geht auch der Verlust der Berechtigung zur Teilnahme an Prüfungen im Erweiterungsstudium
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/20220121-eignungspruefungssatzung-kunst-2021.pdf
zum nächsten Prüfungster- min wiederholt werden. (6) Wer das Ergebnis der Eignungsprüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelas- sener Hilfsmittel zu beeinflussen versucht, wird von der Eignungsprüfung