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möglichkeitenCorona—bedingter Effekte ergänzt werden. 53 § 9 (1) Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (LWO) 20 Die Europäische Kommission empfiehlt in diesem Kontext korrigierende
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anteil an den Universitäten bewertet wird, und ob jede Professur in Zukunft mit gleichviel Lehrverpflichtung und ähnlicher Ausstattung an MitarbeiterInnen versehen werden soll. Der Wissenschaftsrat hat
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Europa-Universität Flensburg über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Befreiung von Lehrverpflichtungen zum Zwecke der Forschung bei Professorinnen und Professoren (Forschungsfreisemester) Vom 1 [...] Europa-Universität Flensburg über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Befreiung von Lehrverpflichtungen zum Zwecke der Forschung bei Professorinnen und Professoren (Forschungsfreisemester) Die Satzung [...] Europa-Universität Flensburg über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Befreiung von Lehrverpflichtungen zum Zwecke der Forschung bei Professorinnen und Professoren (Forschungsfreisemester) vom 1
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zuständig ist für die Koordinierung des Lehrangebotes, für die Erfüllung der Prü- fungs- und Lehrverpflichtung und das Sicherstellen einer angemessenen Betreuung der Teil- nehmenden. § 4 Teilnahmevoraussetzungen
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Europa-Universität Flensburg über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Befrei- ung von Lehrverpflichtungen zum Zwecke der Forschung bei Professorinnen und Professoren (For- schungsfreisemester) Vom [...] Bei positivem Ergebnis spricht die Präsidentin oder der Präsident die Befrei- ung von der Lehrverpflichtung in der Regel für die Dauer von einem Semester aus. Eine ab- lehnende Entscheidung ist zu begründen
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Bezeichnung „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ zu führen und verpflichtet zur Lehre. Die Lehrverpflichtung beträgt zwei Semesterwochenstunden. Die Lehrbefugnis kann auch einer Wissenschaftlerin oder
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zuständig ist für die Koordinierung des Lehrangebotes, für die Erfüllung der Prüfungs- und Lehrverpflichtung und das Sicherstellen einer angemessenen Betreuung der Teilnehmenden. § 4 Teilnahmevoraussetzungen
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1 Gremienwahlordnung (Satzung) für die Europa-Universität Flensburg vom 19.März 2018 Tag der Bekanntmachung im NBl. HS MBWK. Schl.-H. 2018, S. 17 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Europ
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Satzung zur Änderung der Gremienwahlordnung für die Europa-Universität Flensburg vom 1. Februar 2017 Bekanntmachung im NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2017, S. 35 Tag der amtlichen Bekanntmachung auf der Inter
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der Lehrbefugnis § 15 Pflichten der Privatdozentin bzw. des Privatdozenten § 16 Ruhen der Lehrverpflichtung § 17 Erlöschen und Widerruf der Lehrbefugnis § 18 Rücknahme und Widerruf der Habilitation §