fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-11-15/2023xxxx-satzung-promo-fak-iii-2023-inkl.-kriterienliste-geographie-aenderungen-angenommen.docx
beziehungsweise der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer beziehungsweise seiner Beschwerde fortlaufend unterrichtet zu werden. Die Doktorandin beziehungsweise der Doktorand hat ein Anrecht
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/downloads/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
Die Doktorandin oder der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer bzw. seiner Beschwerde fortlaufend unterrichtet zu werden. Die Doktorandin oder der Doktorand hat ein Anrecht darauf,
fileadmin/content/projekte/partners-in-mobility/aktuell/otepka-achtsamkeit-resilienz-ringvorlesung-mara-2023.pdf
Neigung zu Unfällen, Frustessen, erhöhter Alkoholkonsum, sozialer Rückzug Schwindel, Herz- & Kreislaufbeschwerden, Kopf-, Nacken-, Rücken- schmerzen, Reizmagen, Reizdarm, Sodbrennen, Zuckungen, Muskelkrämpfe
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/einladungen/tagesordnung-konventsitzung-fakultaet-iii-15.11.2023.pdf
Fakultät III TOP 07 Beschluss der Promotionsordnung incl. Kriterienliste Geographie TOP 08 Beschwerdemanagement TOP 09 Wahl der Evaluationskommission Zwischenevaluation Jun.-Prof. Frauke Wiese TOP 10 Antrag
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-11-15/beschwerdemanagement231005.pdf
fileadmin/content/spezial-einrichtungen/qualitaetsmanagement/qhb/qualitaetshandbuch-fuer-die-euf-2023.pdf
der (Teil-)Studiengänge ein gutes Fundament. 5.5. Beschwerde- und Verbesserungsmanagement für Studierende Studierende der EUF, die Anlass zur Beschwerde haben, können sich vertrauensvoll an das Be- schwerde- [...] freiwillig. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Beschwerdeführer*innen darf das BVM je- doch keine konkreten Schritte unternehmen. Sobald ein Beschwerdeverfahren abgeschlossen ist, löscht das BVM alle pers [...] ...................................................................................... 32 5.5. Beschwerde- und Verbesserungsmanagement für Studierende ........................................ 32 5.6.
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230803-satzung-promo-fak-iii-2023.pdf
beziehungsweise der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer beziehungsweise seiner Beschwerde fortlaufend un- terrichtet zu werden. Die Doktorandin beziehungsweise der Doktorand hat ein Anrecht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230804-satzung-promo-fak-i-2023.pdf
Die Doktorandin oder der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer oder seiner Beschwerde fortlaufend unterrichtet zu werden. Die Doktorandin oder der Doktorand hat ein Anrecht darauf,
fileadmin/content/institute/mathematik/lipsky/muster-datenschutzinformationen-und-einwilligungserklaerung-anonymisierte-daten-euf.docx
Umstand einverstanden. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Die betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten haben ein Recht auf Beschwerde beim Unabhängigen Landeszentrum