fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2020/20200108-satzung-po-med-ge-2020.pdf
der Sekundarstufe I wissenschaftlich zu erörtern und dabei die Beson- derheiten, Grenzen und Terminologien der Mathematik und ihrer Didaktik angemessen zu definieren und zu interpretieren. Es wird ebenfalls [...] in der Sekundarstufe wissenschaftlich zu erörtern und dabei die Besonderheiten, Grenzen und Terminologien der Mathematik und ihrer Didaktik angemessen zu definieren und zu in- terpretieren. Es wird ebenfalls
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-ba-2010-02-26.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandi- datinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wie- derholungstermine bekannt gegeben werden [...] Anschluss an diese Prüfung mündlich bekannt zu geben. (5) Studierende, die sich an einem späteren Prüfungstermin, nicht jedoch in derselben Prüfungsperiode, der gleichen Prüfung unterziehen wollen, sollen nach [...] ltung. Die An- und Abmeldung zu einer Modulprü- fung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen, bei nicht semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen mit dem Prüfungsantritt. § 19 Zulassung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/sportmotorische-eignungspruefung-20111223.pdf
höchstens zwei Werktagen statt; der Prüfungsausschuss legt die Prü- fungstermine ( Haupt- und Nachprüfungstermine ) fest und gibt die Termine und den Ort der Prüfung auf der Homepage des Instituts für Bewe [...] einer Nachprüfung kann stellen, wer am Prü- fungstermin aus triftigen Gründen nicht teilgenommen hat. Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem Nachprüfungstermin unter Angabe der Hinderungsgründe ein- [...] Bewegungswissenschaften und Sport bekannt. Der oder die Nachprüfungstermine werden frühestens vier Wochen nach dem Haupttermin und spätestens bis zum Ende der Unterrichtszeiten des je- - 4 - weiligen Somm
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein [...] tlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Die Nich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein [...] chen Dauer der Prüfungsunfähigkeit 12 vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Die Nich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-bachelor-im-sept2012.pdf
verlangen. (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] Anschluss an die mündlichen Prüfungen bekannt zu geben. (5) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterzie- hen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-pug-20120807.pdf
bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat ohne anerkannte Gründe (gemäß Abs. 2) zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe [...] der von Rücktritt oder Versäumnis betroffene Versuch als nicht unternommen und es wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzuerkennen. (3) Versucht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/satzung-po-ma-european-studies-2012-09-03.pdf
erbringen. 3. Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prüfungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] wobei Einzel- wie Gruppenprüfungen möglich sind. 4. Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung un- terziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-eum-2012-03-15.pdf
die mit einer Prüfung abzuschließen ist, wird – soweit es die Art der Prüfung zulässt – ein Prüfungstermin am Ende des Semesters, in dem diese Veranstaltung stattgefunden hat, und zu Beginn und am Ende [...] gestellt. Die Klausuren sind von allen Kandidatinnen und Kandidaten des Faches und des betreffenden Prüfungstermins gleichzeitig und unter Prüfungsbedingungen zu bearbeiten. (2) Die Dauer einer Klausur beträgt [...] ausreichend’ (5,0) bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat nach erfolgter Anmeldung zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/26-cw-satzung.pdf
124042000 Ü Übungen zur Elektrotechnik und Elektronik 2 0 3 0,30 15 0,0400 0,0000 0,0400 124043000 S Determinanten der Prozesse zur Vermittlung technischer Bildung 2 0 3 1,00 40 0,0500 0,0000 0,0500 124051000