fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
begleitenden Lehrveranstaltungen bis zwei Tage vor dem Prüfungsantritt. III. Masterarbeit § 23 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass die Kandidatin oder der Kandidat [...] die Master-Arbeit als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. (5) Die Masterarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt abzugeben. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. Wird die Masterarbeit nicht [...] geltende Prüfungen müssen wiederholt werden. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Wenn die wiederholte Masterarbeit nicht bestanden wird, kann der 9 Prüfungsausschuss auf Antrag
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Teilen: (1) Modulprüfungen im Umfang von 96 LP. (2) Einer Masterarbeit. Diese wird mit 24 LP angerechnet. § 17 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit dient als Nachweis der Fähigkeit zur Identifikation, Kla [...] Dozentinnen und Dozenten, sind berechtigt, das Thema der Masterarbeit zu stellen und die Masterarbeit zu betreuen. (3) Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt über die Vorsitzende oder den Vor- sitzenden [...] unterscheidbar und bewertbar ist. (5) Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Thema bzw. Aufgaben- stellung der Masterarbeit müssen so lauten, dass die zur Bearbeitung vorgesehene Frist
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-master-vocational-education-2010-02-25.pdf
semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen mit dem Prüfungsantritt. 14 III. Masterarbeit § 23 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass die Kandidatin oder der Kandidat [...] die Master-Arbeit als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. (5) Die Masterarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt abzugeben. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. Wird die Masterarbeit nicht [...] geltende Prüfungen müssen wiederholt werden. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Wenn die wiederholte Masterarbeit nicht bestanden wird, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2009/po-mapg-po2008-neu.pdf
in einem vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeitraum wiederholt werden. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. § 8 Bewertung von Prüfungen (1) Die Noten für die einzelnen Pr [...] stand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation erworben hat. Bei der Bewertung einer Masterarbeit muss eine Prüferin oder ein Prüfer Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sein. Der Prüfungsausschuss [...] Master Thesis wird in der Regel im vierten und abschließenden Semester erstellt. Für die bestandene Masterarbeit werden 24 CP vergeben, für das begeleitende Modul werden 6 CP vergeben. (2) Bei der Master Thesis
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/studienqualifikationssatzung.pdf
eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung voraus. Der Nachweis muss bis zur Anmeldung zur Masterarbeit erbracht sein. (2) Welche Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache anerkannt
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210618-satzung-psto-med-dual-sop-2021.pdf
ho- den in der Sonder- pädagogik U- Fach (5 LP) (Schule/IQSH) 5 Masterarbeit (Schule/IQSH) 6 Masterarbeit (Schule/IQSH) Die Masterarbeit im Umfang von 15 Leistungspunkten wird im Teilstudiengang Sonderpäda- [...] ik (15 LP) M 12: Praxis- modul Medi- endidaktik (Schule/IQSH) 5 Masterarbeit (Schule/IQSH) 6 Masterarbeit (Schule/IQSH) Die Masterarbeit im Umfang von 15 Leistungspunkten wird im Teilstudiengang Sonderpäda- [...] M 11: Prob- lemlösen und heuristische Strategien (Schule/IQSH) 5 Masterarbeit (Schule/IQSH) 6 Masterarbeit (Schule/IQSH) Die Masterarbeit im Umfang von 15 Leistungspunkten wird im Teilstudiengang Sonderpäda-
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/po-med-vocational-education.pdf
nicht semesterbegleitenden Lehrveranstal- tungen mit dem Prüfungsantritt. III. Masterarbeit § 27 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass die Kandidatin oder der Kandidat [...] ........... 12 III. Masterarbeit .............................................................................................................................. 12 § 27 Masterarbeit ................... [...] die Kandidatin oder der Kandidat die Er- gebnisse der Masterarbeit präsentiert und mit den Gutachterinnen bzw. Gutachtern diskutiert. Die Masterarbeit ist zu einem Thema der gewählten Beruflichen Fachrichtung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/150-2.-aenderungssatzung-kita-master.pdf
wird das Wort „Härtefallverfahren“ gestrichen. b) In der Bezeichnung zu „§ 21 Masterarbeit“ wird das Wort „Masterarbeit“ ersetzt durch die Wörter „Master Thesis“. c) In der Bezeichnung zu „§ 24 Ungültigkeit [...] Absatz 9 werden das Wort „Masterarbeit“ durch die Wörter „Master Thesis“ ersetzt und vor dem Wort „Universität“ das Wort „Europa-“ eingefügt. 16. In § 22 wird das Wort „Masterarbeit“ durch die Wörter „Master [...] dem Wort „Universität“ das Wort „Europa-“ eingefügt. 10. In § 11 Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „Masterarbeit“ ersetzt durch die Wörter „Master Thesis“. 11. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/a-2.-aenderungssatzung-bie-2014.pdf
15 (Modul EW 15) die Worte „Master-Arbeit“ durch die Worte „Master Thesis“ ersetzt. 2 b) In Abs. 3 wird in der grafischen Darstellung bei „Modul EW 15“ das Wort „Masterarbeit“ durch die Worte „Master Thesis“
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2020/20200108-satzung-aenderg-06-po-ma-ksm-2014.pdf
Master Thesis (Umfang von 36.000 – 45.000 Wör- tern 30 “ c) In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „Master-Arbeit“ durch die Worte „Master Thesis“ ersetzt. 6. § 9 erhält die folgende Fassung: „§ 9 Anerkennung