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nicht semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen mit dem Prüfungsantritt. III. Master-Arbeit § 22 Master-Arbeit (1) Die Master-Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass die Kandidatin oder der Kandidat [...] ………………………………… S. 14 S. 15 § 21 Organisation von Prüfungen ……………………………………… S. 15 2 III. Master-Arbeit § 22 Master-Arbeit …………………………………………………………. S. 15 IV. Master-Prüfung § 23 Umfang und Bestehen der Master-Prüfung [...] Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Für eine bestandene Master-Arbeit werden 15 LP vergeben. (2) Das Thema der Master-Arbeit ist mit der Betreuerin oder dem Betreuer zu ver- einbaren und dem
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in einem vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeitraum wiederholt werden. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. § 8 Bewertung von Prüfungen (1) Die Noten für die einzelnen Pr [...] stand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation erworben hat. Bei der Bewertung einer Masterarbeit muss eine Prüferin oder ein Prüfer Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sein. Der Prüfungsausschuss [...] Master Thesis wird in der Regel im vierten und abschließenden Semester erstellt. Für die bestandene Masterarbeit werden 24 CP vergeben, für das begleitende Modul werden 6 CP vergeben. (2) Bei der Master Thesis
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berechtigt, das Thema der Masterarbeit zu stellen und die Masterarbeit zu betreuen. Der Kandidatin oder dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, für das Thema der Masterarbeit Vorschläge zu machen. 10 4 [...] der Masterprüfung bilden die Masterarbeit und die Disputation. Zusätzlich muss der Kandidat oder die Kandidatin die Teilnahme am Masterkolloquium nachweisen. Die Masterarbeit wird zusammen mit der Disputation [...] Disputation mit 30 CP bewertet. Die Masterarbeit geht mit einem Gewicht von 80% in die Bewertung ein. Auf die Disputation entfällt ein Gewicht von 20%. Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wis
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beträgt 90 Kreditpunkte (CP) entsprechend 60 Kreditpunkten in den ersten beiden Semestern und der Masterarbeit mit 30 Kreditpunkten im dritten Se- mester. § 6 Studienschwerpunkte (1) Der Studiengang bietet
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erworben hat (sachkundige Beisitzerin bzw. sach- kundiger Beisitzer). Bei der Bewertung einer Master-Arbeit muss eine Prüferin oder ein Prüfer Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer sein. Die Prüferinnen
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Teilen: (1) Modulprüfungen im Umfang von 96 LP. (2) Einer Masterarbeit. Diese wird mit 24 LP angerechnet. § 17 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit dient als Nachweis der Fähigkeit zur Identifikation, Kla [...] Dozentinnen und Dozenten, sind berechtigt, das Thema der Masterarbeit zu stellen und die Masterarbeit zu betreuen. (3) Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt über die Vorsitzende oder den Vor- sitzenden [...] unterscheidbar und bewertbar ist. (5) Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Thema bzw. Aufgaben- stellung der Masterarbeit müssen so lauten, dass die zur Bearbeitung vorgesehene Frist
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semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen mit dem Prüfungsantritt. 14 III. Masterarbeit § 23 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass die Kandidatin oder der Kandidat [...] die Master-Arbeit als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. (5) Die Masterarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt abzugeben. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. Wird die Masterarbeit nicht [...] geltende Prüfungen müssen wiederholt werden. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Wenn die wiederholte Masterarbeit nicht bestanden wird, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der
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eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung voraus. Der Nachweis muss bis zur Anmeldung zur Masterarbeit erbracht sein. (2) Welche Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache anerkannt
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berechtigt, das Thema der Masterarbeit zu stellen und die Masterarbeit zu betreuen. Der Kandidatin oder dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, für das Thema der Masterarbeit Vorschläge zu machen. 4. Die [...] der Masterprüfung bilden die Masterarbeit und die Disputation. Zusätzlich muss der Kandidat oder die Kandidatin die Teilnahme am Masterkolloquium nachweisen. Die Masterarbeit wird zusammen mit der Disputation [...] Disputation mit 30 CP bewertet. Die Masterarbeit geht mit einem Gewicht von 80% in die Bewertung ein. Auf die Disputation entfällt ein Gewicht von 20%. Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wis
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nommen. § 21 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit dient der Überprüfung der Fähigkeit, eine wissenschaftliche Ar- beit zu einem Thema des Studiengangs verfassen zu können. In der Masterarbeit soll eine Au [...] der Masterarbeit soll 40 – 50 Seiten nicht überschreiten. 13 (7) Die Masterarbeit ist innerhalb von sechs Wochen durch beide Gutachterinnen oder Gutachter zu bewerten. Die Note für die Masterarbeit wird [...] Themas bis zur Ablieferung der Masterarbeit be- trägt vier Monate. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit darf nicht mehr als zwei Monate betragen. (5) Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb