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Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis aufgrund von Entpflichtung, Eintritt oder Versetzung in den Ruhe- stand noch mindestens ein Semester nach Abschluss des beantragten Freisemesters zu leh- ren haben
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230803-satzung-promo-fak-iii-2023.pdf
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflich- tete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind be- rechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotions- verfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen beziehungsweise Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen bezie- hungsweise Privatdozenten, Honorarprofessorinnen beziehungsweise
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230804-satzung-promo-fak-i-2023.pdf
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflich- tete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind be- rechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotions- verfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] n und Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sein kön- nen, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Honorarprofes- sorinnen und Honorarprofessoren der
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/downloads/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflich- tete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind be- rechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotions- verfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] oder Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer sein kön- nen, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen oder Privatdozenten, Honorarprofes- sorinnen oder Honorarprofessoren
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20231121-satzung-habilo-fak-iii-2023.pdf
§ 13 Verleihung der Lehrbefugnis § 14 Pflichten der Privatdozentin oder des Privatdozenten § 15 Ruhen der Lehrverpflichtung § 16 Erlöschen und Widerruf der Lehrbefugnis Abschnitt 3: Veröffentlichung § [...] befreit werden. Die Lehraufgaben sind in Abstimmung mit dem Fach oder den Fächern wahrzuneh- men. § 15 Ruhen der Lehrverpflichtung Die Lehrverpflichtung als Privatdozentin oder Privatdozent ruht, solange sie [...] der gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten zu er- klären ist oder 4. mit Eintritt in den Ruhestand. (2) Die Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent erlischt, wenn die habilitierte Per-
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20231121-satzung-promo-fak-iii-2023a.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20231122-satzung-habilo-fak-i-2023.pdf
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-11-15/2023xxxx-satzung-promo-fak-iii-2023-inkl.-kriterienliste-geographie-aenderungen-angenommen.docx
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind berechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotionsverfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen beziehungsweise Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen beziehungsweise Privatdozenten, Honorarprofessorinnen beziehungsweise
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/einladungen-protokolle/2024-03-13-top-6-habilordnung-entwurf-fakii.pdf
§ 13 Verleihung der Lehrbefugnis § 14 Pflichten der Privatdozentin oder des Privatdozenten § 15 Ruhen der Lehrverpflichtung § 16 Erlöschen und Widerruf der Lehrbefugnis Abschnitt 3: Veröffentlichung § [...] befreit werden. Die Lehraufgaben sind in Abstim- mung mit dem Fach oder den Fächern wahrzunehmen. § 15 Ruhen der Lehrverpflichtung Die Lehrverpflichtung als Privatdozentin oder Privatdozent ruht, solange sie [...] Verzicht, der gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten zu er- klären ist, 4. mit Eintritt in den Ruhestand. (2) Die Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent erlischt, wenn die habilitierte Person