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fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-wiwi.pdf
nien bestätigt. Diese Erklärung ist Bestandteil der Dissertation. 5. Höchstens ein:e Gutachter:in darf auch Ko-autor:in von der Dissertationsschrift zugrundeliegenden Fachartikeln sein. 6. Die Fachartikel
fileadmin/content/zentren/gender-and-diversity/dokumente/gendersensible-sprache/210501-mangold-gutachten-geschlechtergerechte-sprache-landesverfassung-brandenburg.pdf
Person, die…ihrer Wahl 40. Art. 22 IV 2 Niemand darf gehindert werden, das Abgeord- netenmandat anzustreben, zu übernehmen und auszuüben. Keine Person darf gehindert wer- den… 41. Art. 22 IV 3 Eine Kündigung [...] Abschnitt: Gerichtsverfahren und Strafvollzug 69. Art. 52 I 2 Niemand darf seinem gesetzlichen Richter ent- zogen werden. Keine Person darf dem gesetzlich bestimmten Gericht entzogen werden. Es geht nicht um [...] Vorbildfunktion ein, etwa in der Formulierung der Diskriminierungsverbote in Art. 12 Abs. 2 LV: „Niemand darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-fuer-kumulative-dissertationen-im-bereich-energiewissenschaften.pdf
nnenschaften und Gutachter*innentätigkeit schließen sich nicht aus. Mindestens ein*e Gutachter*in darf jedoch keine Ko-Autor*in der eingereichten Publikationen sein. 8. Die Fachartikel, die als kumulative
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-fuer-kumulative-dissertationen-im-fach-psychologie.pdf
sind, müssen als Manuskriptfassung im Rahmentext abgedruckt werden. 7. Höchstens ein:e Gutachter:in darf auch Ko-Autor:in von der Dissertationsschrift zugrundeliegen- den Manuskripten sein. 8. Die Fachartikel
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-musik.pdf
mit Verweis auf die publizierten oder angenommenen Artikel in der ZHB veröffentlicht wird. 7. Es darf nicht mehr als ein*e Gutachter*in im Promotionsverfahren Koautorin oder Koautor eines für eine kumulative
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-sportwissenschaft.pdf
Kriterien sind in die Dissertation (z.B. im Anhang) mit abzudrucken. Keine der eingereichten Publikationen darf Gegenstand abgeschlossener oder laufender anderer Dis- sertationen sein. 6. Einer der Artikel soll
fileadmin/content/institute/sonderpaedagogik/dokumente/downloads/2014-ausleihordnung-mediothek-testothek.pdf
, diagnostischer Verfahren und Medien 1. Eine Nutzung im Rahmen einer diagnostischen Untersuchung darf nur unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Einwilligung der untersuchten Person)
fileadmin/content/projekte/trilateral-graduate-school/dokumente/summerschulen/summerschool-2019.pdf
Loyalität zum eigenen Land? Wo werden religiöse Gemeinde und nationale Gemeinschaft miteinander gemischt? Darf man für das Wohlergehen des eigenen Landes beten, im nationalen Interesse beten? Verpflichtet Religion
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/einladungen-protokolle/2024-06-12-top-11-tag-der-fakultaet-ii.pdf
en wird das Cate- ring nur sehr beschränkt sein (Kaffee und trockener Kuchen/Banane?). Fragen: Es darf alles gefragt werden, aber mir fällt vor allem ein: • Einbindung von TAP und Studierenden in die Planungen
fileadmin/content/studiengaenge/ksm/dokumente/module2-5/forschungsskizze-po-2023.pdf
essenzielle Dinge zu beachten, die sich alle auf den gleichen Fakt beziehen: Ein und dieselbe Leistung darf nicht zweimal bewertet werden! Somit muss sowohl die Fragestellung eine andere sein als auch sämtlicher