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Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Studiengang Master of Vocational Education/ Lehramt an beruflichen Schulen (gewerblich-technische Wissenschaften
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Satzung zur Änderung der Verfassung (Satzung) der Universität Flensburg Vom 27. August 2012 Tag der Bekanntmachung im NBl. MBW. Schl.-H., S. 59 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der UF: 29.
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Verschwiegenheit. § 17 Prüferinnen und Prüfer (1) Als Prüferin oder Prüfer darf nur tätig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prü- fungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation [...] nahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Als Beisitzerin oder Beisitzer darf nur tä- tig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prüfungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation
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Makroökonomik (4 SWS) BIM PF 09: VWL 3: Vertiefungsmodul (3 SWS) BIM PF 10: A&O 1: Mensch und Arbeit (3 SWS) BIM PF 11: A&O 2: Mensch und Organisation (3 SWS) BIM PF 12: Informationstechnologie (2 SWS) BIM PF [...] Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zum Studium (1) Zum Bachelorstudium kann nur zugelassen werden, wer nach deutschem oder inter- nationalem Recht die Qualifikation der allgemeinen Hochschulreife oder ein [...] Verschwiegenheit. § 17 Prüferinnen und Prüfer (1) Als Prüferin oder Prüfer darf nur tätig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prü- fungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation
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1 Satzung des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) der Universität Flens- burg vom 27. August 2012 Tag der Bekanntmachung im NBl. MBW. Schl.-H. 2012, S. 59 Tag der Bekanntmachung auf der
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der Verschwiegenheit. § 13 Prüferinnen und Prüfer Als Prüferin oder Prüfer darf nur tätig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prüfungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation [...] eine selbständige Lehrtätigkeit ausgeübt hat. Als Beisitzerin oder Beisitzer darf nur tätig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prüfungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation [...] ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig. § 14 Master Thesis (1) Zur Master Thesis wird nur zugelassen, wer aus den studienbegleitenden Prüfungen in den Modulen 1 bis 11, die in der Regel bis zum Ende des dritten
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Ordnung (Satzung) der Universität Flensburg zu den Berufspraktischen Studien für den Studiengang Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 12. Februar 2010 Tag der Bekanntmachu
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Ordnung (Satzung) der Universität Flensburg zu den Berufspraktischen Studien für die Studiengänge Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschulen mit dem Abschluss Master of Education vo
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dürfen diese Veröffent- lichungen bei der Beurteilung der schriftlichen Leistungen nicht berücksichtigt wer- den. (4) Die schriftlich begründeten Gutachten sollen innerhalb von drei Monaten vorlie- gen. Sie [...] Antrag der Antrag- stellerin bzw. des Antragstellers diese Habilitationsordnung, soweit gesetzliche Best- immungen nicht entgegenstehen. Flensburg, den 01. November 2011 Prof. Dr. Waltraud Wende Präsidentin
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§ 2 Zulassung zur Eignungsprüfung Zur sportmotorischen Eignungsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer die Hoch- schulzugangsberechtigung besitzt oder bis zum Beginn des folgenden Wintersemes- ters vor [...] eines Jahres nachgereicht werden). (3) Einen Antrag auf Zulassung zu einer Nachprüfung kann stellen, wer am Prü- fungstermin aus triftigen Gründen nicht teilgenommen hat. Der Antrag ist spätestens vier Wochen [...] fung nicht bestanden, kann sie frühestens zum nächsten Hauptprüfungstermin wiederholt werden. (6) Wer das Ergebnis der sportmotorischen Eignungsprüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener