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Betreuer entscheidet im Einvernehmen mit dem Promotionsausschuss, ob und welche zusätzlichen Studienleistungen zu erbringen sind. (3) Die Dissertationsschrift ist vorzulegen. § 5 Dissertation (1) Die Di [...] Original oder beglaubigt, 4. eine formlose Bestätigung der Betreuerin / des Betreuers, dass die Studienleistungen der Antragstellerin / des Antragstellers hinreichen, 5. die Dissertation in drei gebundenen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungssatzung-verfassung-uf-2012-08-27.pdf
Ihnen zugeordneten Studiengängen und Teil- studiengängen verantwortlich für die Vollständigkeit des Lehrangebots und die ord- nungsgemäße Durchführung der Studiengänge und Teilstudiengänge. Hierzu benennen [...] sie (Teil-)Studiengangverantwortliche. Die Seminare bzw. Abteilungen sind zuständig für die Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 5 HSG, die Vorbereitung von Berufungen und die Studienberatung nach §
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-aenderungssatzung-ba-vermittlungswissenschaften-18-06-2012.pdf
Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Studiengang Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 18. Juni 2012 Tag der Bekanntmachung [...] Mai 2012 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom [...] Gesamtheit von mindestens 50 Absolventinnen und Absolventen der genannten Jahreskohorten im jeweiligen Studiengang bzw. Fach vorliegt. Ist keine hinreichend große Zahl von Fachnoten erfasst, sind weitere Jahrgänge
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-aenderungssatzung-ma-voc-education-18-06-2012.pdf
Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Studiengang Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen (gewerblich-technische Wissenschaften) [...] Mai 2012 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen (g [...] Gesamtheit von mindestens 50 Absolventinnen und Absolventen der genannten Jahreskohorten im jeweiligen Studiengang bzw. Fach vorliegt. Ist keine hinreichend große Zahl von Fachnoten erfasst, sind weitere Jahrgänge
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-aenderungssatzung-ma-grund-hauptschule-und-realschule-18-06-2012.pdf
Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für die Studiengänge Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschulen mit dem Abschluss Master of Education [...] 2012 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für die Studiengänge Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschulen mit [...] Gesamtheit von mindestens 50 Absolventinnen und Absolventen der genannten Jahreskohorten im jeweiligen Studiengang bzw. Fach vorliegt. Ist keine hinreichend große Zahl von Fachnoten erfasst, sind weitere Jahrgänge
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-aenderungssatzung-ma-sonderschule-18-06-2012.pdf
Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt an Sonderschulen mit dem Abschluss Master of Education vom 18. Juni 2012 Tag der Bekanntmachung [...] Mai 2012 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt an Sonderschulen mit dem Abschluss Master of Education vom [...] Gesamtheit von mindestens 50 Absolventinnen und Absolventen der genannten Jahreskohorten im jeweiligen Studiengang bzw. Fach vorliegt. Ist keine hinreichend große Zahl von Fachnoten erfasst, sind weitere Jahrgänge
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2012 (3) Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt zwei Studienjahre (vier Studi- ensemester). Das letzte Semester des Masterstudiums „International Management Studies“ ist der Anfertigung der [...] von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (1) In den Fächern des Masterstudiums erbrachte Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Studiengängen im [...] nung Master-Studiengang „International Management Studies“ (MA) 05. September 2012 Prüfungsordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Master-Studiengang „International Management Studies“ mit
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von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (1) In den Modulen des Bachelorstudiums erbrachte Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Studiengängen im [...] ersten Studienjahres. Über die Art des Nachweises und Änderungen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 3 Umfang, Aufbau und Inhalt des Studiums (1) Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang beträgt [...] fach 2: Area Studies und 40 CP auf die Sprachausbildung. Seite 3 von 13 Prüfungsordnung Bachelorstudiengang „International Management“ (BA) 05. September 2012 (3) Der Bachelorstudiengang ist aus Modulen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/aenderung-pruefungs-und-studienordnung-sonderpaedagogik.pdf
Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Abschluss Master of Education gilt für den Studiengang Lehramt an Sonderschulen mit dem [...] Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt an Sonderschulen mit dem Abschluss Master of Education Vom 12. August 2013 Tag der [...] Flensburg vom 24. April 2013 nachfolgende Änderung der Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt an Sonderschulen mit dem Abschluss Master of Education der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/schulpraktische-studien-bildungswissenschaften-ba.pdf
1 Ordnung (Satzung) der Universität Flensburg zu den Schulpraktischen Studien für den Studiengang Bildungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts Vom 12. August 2013 Tag der Bekanntmachung im [...] Allgemeines (1) Gemäß § 5 Absatz 5 der Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung GPO (Satzung) der Universität Flensburg für die Studiengänge Bildungswissenschaf- ten mit dem Abschluss Bachelor of Arts sowie [...] Theorie-Praxis-Phase erfolgt im Rahmen der fachlichen Teilstudiengänge. § 6 Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung (1) Die Schulpraktischen Studien werden durch Begleitveranstaltungen vorbereitet, begleitet