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Zugangs- und Zulassungssatzung 1 Zugangs- und Zulassungssatzung der Universität Flensburg Aufgrund des § 23 Abs. 5 der Hochschulzulassungsverordnung HZVO (NBl. MWV. Schl.- H. 2011,11) wird nach Beschl
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und Förderpädagogik • Pädagogik für Menschen mit Sprach- und Kommunikationsstörungen • Pädagogik bei Verhaltensstörungen und Erziehungshilfe • Pädagogik für Menschen mit geistiger und schwerster Behinderung [...] gewählt wird: - Lernbehinderten- und Förderpädagogik - Pädagogik für Menschen mit geistiger und schwerster Behinderung - Pädagogik für Menschen mit Sprach- und Kommunikationsstörungen - Pädagogik bei Verhal [...] gewählt wird: - Lernbehinderten- und Förderpädagogik - Pädagogik für Menschen mit geistiger und schwerster Behinderung - Pädagogik für Menschen mit Sprach- und Kommunikationsstörungen - Pädagogik bei Verhal
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Prüferinnen und Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer (1) Als Prüferin oder Prüfer darf nur tätig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prüfungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation [...] Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Als Beisitzerin oder Beisitzer darf nur tätig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prüfungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation [...] Zahl der Gesamtnoten vorliegt. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten folgende Noten: ● A die besten 10%, ● B die nächsten 25 %, ● C die nächsten 30 %, ● D die nächsten 25 %, ● E die verbleibenden 10%
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Makroökonomik (4 SWS) BIM PF 09: VWL 3: Vertiefungsmodul (3 SWS) BIM PF 10: A&O 1: Mensch und Arbeit (3 SWS) BIM PF 11: A&O 2: Mensch und Organisation (3 SWS) BIM PF 12: Informationstechnologie (2 SWS) BIM PF [...] Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zum Studium (1) Zum Bachelorstudium kann nur zugelassen werden, wer nach deutschem oder inter- nationalem Recht die Qualifikation der allgemeinen Hochschulreife oder ein [...] Verschwiegenheit. § 17 Prüferinnen und Prüfer (1) Als Prüferin oder Prüfer darf nur tätig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prü- fungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation
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1 Satzung des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) der Universität Flens- burg vom 27. August 2012 Tag der Bekanntmachung im NBl. MBW. Schl.-H. 2012, S. 59 Tag der Bekanntmachung auf der
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der Verschwiegenheit. § 13 Prüferinnen und Prüfer Als Prüferin oder Prüfer darf nur tätig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prüfungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation [...] eine selbständige Lehrtätigkeit ausgeübt hat. Als Beisitzerin oder Beisitzer darf nur tätig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prüfungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation [...] ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig. § 14 Master Thesis (1) Zur Master Thesis wird nur zugelassen, wer aus den studienbegleitenden Prüfungen in den Modulen 1 bis 11, die in der Regel bis zum Ende des dritten
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/hochschulauswahlsatzung-2012-05-31.pdf
Auswahl nach Wartezeit ge- mäß § 29 HZVO. Besteht danach noch Ranggleichheit, wird vorrangig ausgewählt, wer zu dem Personenkreis nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 HZVO gehört und dieses gemäß § 34 Abs. 2 HZVO [...] qualifizierenden vorangegangenen Abschluss nicht nachgewiesen, wird keine Wartezeit be- rücksichtigt. (3) Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Grün- den daran gehindert
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n, juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich erworben hat und die Zugehörigkeit zum besten Drittel der Absolventinnen und Absolventen nachweist. b. über ausreichende Kenntnisse der englischen [...] verstanden. § 19 Zweiter Teil der Masterprüfung 1. Zum zweiten Teil der Masterprüfung wird nur zugelassen, wer den ersten Teil (§ 18) erfolgreich abgeschlossen hat. In Ausnahmefällen kann eine Zulassung bereits
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oder einer anderen öffentlichen oder privaten Einrichtung wissenschaftlich tätig gewesen ist. (2) Wer nicht Mitglied der Universität Flensburg ist, jedoch die nach § 61 Abs. 1 HSG für die Berufung als [...] der Bewerbung auf eine Juniorprofessur mit Dauerbeschäftigungsoption kann nur berücksichtigt werden, wer an einer anderen Universität promoviert wurde oder mindes- tens zwei Jahre außerhalb der Universität
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Bereich der besten 50% des jeweiligen Abschlussjahrgangs der abgebenden Hochschule. Ein ‚weit überdurchschnittlicher’ Abschluss im Sinne dieser Prüfungsordnung ist ein Ab- schluss im Bereich der besten 25% des [...] Bestellung der oder dem Vorsitzenden übertragen. (2) Als Prüferin oder Prüfer darf nur tätig werden, wer mindestens die dem jeweiligen Prüfungsgegenstand entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation [...] Voraussetzungen des § 51 Abs. 3 HSG erfüllen. (4) Zu Beisitzerinnen oder Beisitzern kann bestellt werden, wer die Bedingungen von § 51 Abs. 3 HSG erfüllt. (5) Prüfungsberechtigte handeln im Namen des Prüfungs