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Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,
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Teile ist urheberrechtlich ge- schützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheber- rechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Universität Flensburg unzu- lässig. Dies gilt insbesondere für Vervi [...] „Zeugnis“ ausgestellt werden. Solche positiven Entwicklungen sollten – gerade angesichts der bisweilen recht einseitigen Kritik an Schulen – zur Kenntnis genommen werden. Weitere Verbesserungen können u.a. erreicht
fileadmin/content/spezial-einrichtungen/qualitaetsmanagement/evaluation/datenschutz/03-verarbeitungsdokumentation.docx
des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.) Begründung: 1. Es handelt sich nicht um: ☐ eine [...] einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnliche erheblicher Weise beeinträchtigen [...] Begründung eingeben 2. Aus den folgenden Gründen ist nicht von einem voraussichtlich hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen auszugehen: Hier eine eigene Begründung eingeben Wenn eine D
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/foref/tag-der-forschungsfoerderung/tdf-3-2019-12-11/04-dfg-foerderangebote-fuer-postdocs-stand-2019-12-boehme.pdf
Dr. Anna Böhme Die DFG Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. ► ist ein Verein des bürgerlichen Rechts ► ist die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland ► hat als Kernaufgabe die
fileadmin/content/portal/hochschulkommunikation/audio/weltgespraeche/05-ueber-trump-philosophie-und-die-neuen-popstars-hans-ulrich-gumbrecht-stanford-audio.mp3
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Teile ist urheberrechtlich ge- schützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheber- rechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Universität Flensburg unzu- lässig. Dies gilt insbesondere für Vervi
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welche die relativ ähnliche Verteilung der Rechtsformen in den beiden verschiedenen Regionen näher illustriert. Tab. 3.1.4 Eigentumsverhältnisse nach Region Rechtsform Grenzregion Andere Grenzregion Andere [...] Auch Betriebe mit einem Umsatz von einer bis sieben Millionen Euro finden wir im Gesamtgebiet noch recht häufig. Umsätze von über 10 Millionen Euro sind hingegen sehr selten und waren lediglich bei 13% der [...] restlichen Norddeutschland hat sich gezeigt, dass besonders die Merkmale „Unternehmensgröße“ und „Rechtsform“ in ihren Ausprägungen Ähnlichkeiten aufweisen. Betrachtet man hingegen das Merkmal „Gründungsjahr“
fileadmin/content/institute/iim/dokumente/forschung/discussion-papers/09-sending-money-abroad-holst.pdf
seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Universität Flensburg unzulässig. Dies gilt insbesondere für Verv
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/verwaltung/gebaeudemanagement/arbeitsschutz/1-arbschg.pdf
entsprechende Rechtsvorschriften bestehen. (3) Pflichten, die die Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nach sonstigen Rechtsvorschriften haben, [...] sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. (4) Sonstige Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen über [...] diesen Rechtsverordnungen kann auch bestimmt werden, daß bestimmte Vorschriften des Gesetzes zum Schutz anderer als in § 2 Abs. 2 genannter Personen anzuwenden sind. (2) Durch Rechtsverordnungen nach Absatz