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zum Erweiterten Senat und zu den Fakultätskonventen § 2 Wahlberechtigung, Wählbarkeit § 3 Wahlrechtsgrundsätze § 4 Wahlzeit § 5 Wahlorgane § 6 Wahlleiterin, Wahlleiter § 7 Wahlausschuss § 8 Wahlprüfun [...] Dienstes eine Zweitmitglied- schaft an einer weiteren Fakultät haben, begründet dies keine Korporationsrechte, insbeson- dere weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht für die Wahl des Fakultätskonvents [...] angehört, hat das Wahlrecht in derjenigen Wahlgruppe, die in Absatz 5 zuerst genannt ist. § 3 Wahlrechtsgrundsätze (1) Die Gremien werden durch Briefwahl in allgemeiner, gleicher, freier und geheimer Wahl
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ihre Pflichten erfüllen. (3) Verletzen Beschlüsse des Fakultätskonvents oder seiner Ausschüsse das Recht oder be- wirken sie einen schweren Nachteil für die Erfüllung der Aufgaben der Fakultät oder der [...] unverzüglich zu unterrichten. Dieser kann die Entscheidung aufheben, soweit durch ihre Ausführung nicht Rechte Dritter entstanden sind. (5) Die Dekanin oder der Dekan wird vom Fakultätskonvent aus dem Kreis der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2022/20220826-satzung-fakultaet-i-2022.pdf
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bewerten: https://www.youtube.com/watch?v=alyTfyAn9XM Seite 13 Dokumente sind die Grundlage für Rechte und Pflichten: • Wo: Seite: 28813 • Prüfungs- und Studienordnung • Modulkatalog • Praktikumsordnung
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§ 1 Rechtsstellung (1) Die Studierendenschaft besteht aus allen immatrikulierten Studierenden der Universität Flensburg. (2) Die Studierendenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne [...] Rechnung zu legen. (4) Der Beginn eines Rechtsstreits bedarf eines Beschlusses des StuPa mit absoluter Mehr- heit aller Mitglieder. Die Beendigung eines Rechtsstreites durch Klagerücknahme, Aner- kenntnis [...] nschaft ist verpflichtet, die übertragenen Aufgaben ge- wissenhaft und unter Beachtung geltenden Rechts zu erfüllen. (2) Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen im Amt kann jede/r
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210331-studwahlordnung-2021.pdf
en, 14 die Registrierung der Stimmabgabe und die Überprüfung auf mehrfacher Ausübung des Stimm- rechtes (Wahldaten). Es ist durch geeignete technische Maßnahmen zu gewährleisten, dass im Falle des Ausfalles
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/geschaeftsordnung-stupa-2004.pdf
Funktion bezeichneten Person zu. Wer- den der AStA oder ein anderer Ausschuss angesprochen, steht dieses Recht dem/der Vorsitzenden oder einem beauftragten Mit- glied zu. (5) Voraussetzung für eine direkte Erwiderung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/geschaeftsordnung-asta-2002.pdf
. Der Vorstand hat als verantwortliche Instanz ein Veto- Recht. Eine 2/3-Mehrheit aller gewählten Mit- glieder des AStA überstimmt dieses Recht. (5) Bei Diskrepanzen in finanziellen Angelegen- heiten
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/finanzordnung-2011.pdf
Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93), wird nach Beschluss durchs S
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210323-beitragssatzung-2021.pdf
Bescheinigungen und Nachweise zu stellen. Der AStA kann Kopien dieser Unterlagen anerkennen. (4) Ein Rechtsanspruch auf Befreiung vom Studierendenschaftsbeitrag besteht nicht. (5) Reichen die für das jeweilige