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1 Nachteilsausgleich Verbesserung der Durchschnittsnote Bei der Vergabe der Studienplätze im Rahmen der "Abitur- bestenquote" ist die Durchschnittsnote das wesentliche Auswahlkriterium. Auch bei der Verteilung der Bewer- ber(innen) auf die Studienorte wird auf die Durchschnitts- note zurückgegriffen. Daher sollen Leistungsbeeinträchti- gungen, die eine Bewerberin oder einen Bewerber gehin- dert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, aus- geglichen werden. Werden derartige Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen
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Satzung der Universität Flensburg über das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen und Teilstudiengängen (Hochschulauswahlsatzung) vom 15. Februar 2012 Tag [...] für Auswahlverfahren gemäß § 4 Abs. 7 und § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 HZG in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen und Teilstudiengängen der Universität Flensburg. Abschnitt I Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengän- gen § 2 Auswahl im Hochschulauswahlverfahren (1) Als Auswahlmaßstab für das Hochschulauswahlverfahren nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 HZG in Verbindung mit § 27 Abs. 3
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. benoteten Studien- leistungen Lehrinhalte/TitelNr. Art Verpflich- tungsgrad Pfl./Wpfl. Anmerkungen - 20.08.2008 Kombiprüfung? 2 3 Erläuterung bezügl. Modulprüfung - Modultitel Qualifikations- und Kompetenzziele Studienabschnitt Fähigkeit zur Verbindung von Theorie- und Praxiselementen der Religionspädagogik und zum Erwerb entsprechender Handlungskompetenzen. Das beinhaltet die Befähigung, • das im BA [...] auf seine Relevanz für die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu untersuchen und zu entwerfen, • zu vertieftem Verständnis für Problemstellungen der Fachdidaktik. 1. Studiensemester
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