Aufenthaltsrecht für internationale Studierende deutsch-englisch Aufenthaltsrecht für internationale Studierende Residence right for international students Deutsch - Englisch 2 Vorwort Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung eine Reihe an aufenthaltsrechtlichen Änderungen beschlossen. Sie sind Teil der Änderungen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und versprechen in der Praxis teilweise erhebliche Erleichterungen für internationale Studierende. Die vorliegende Broschüre dient der Darstellung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für ausländische Studierende und den aktuellen Änderungen. Sie kann keine abschließende Vollständigkeit beanspruchen. Im Zweifelsfall wird eine Beratung durch das International Center an der Uni oder eine Migrationsberatungsstelle empfohlen. Im Folgenden werden der Einfachheit halber Universität und Fachhochschule zusammengefasst als Uni bezeichnet. Auf die anstehenden Änderungen im Zuge der Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird an den entsprechenden Stellen in orangener Farbe verwiesen. Die Formatierung mag zuweilen sonderbar anmuten. Sie folgt dem Bemühen eine gute visuelle Gegenüberstellung der deutschen und englischen Inhalte und gleichzeitig Barrierefreiheit zu gewährleisten. Für inhaltliche Hinweise und Erfahrungswerte sind wir Ihnen dankbar. Wir wünschen Ihnen eine hilfreiche Lektüre. Doris Kratz-Hinrichsen Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl-, und Zuwanderungsfragen Introduction In 2023, the federal government has decided to change the residence act in considerable parts. These changes also address international students and are promising to make it easier to study and live in Germany. This booklet aims to explain the residence right for foreign students in general and its recent changes. Completeness cannot be claimed. In case of doubt, please contact the service of the International Center at your university or of a migration support office. For in the interests of simplification, the term university also addresses universities of applied science. The current and upcoming legal changes concerning the further legal development regarding the immigration of qualified employees are marked in orange colour. At some parts, the format may appear random. This is due to the attempt to allow an easy visual comparison of the German and English content and accessibility at the same time. Feedback to the content and shared experience is very welcome. We wish you to find the booklet helpful. Doris Kratz-Hinrichsen Commissioner on Matters on Refugee, Asylum, and Migration of Schleswig-Holstein 3 Inhalt 1. Studium in Deutschland - Prinzipien des Aufenthaltsgesetzes - AE zur Suche eines Studienplatzes - Sprachkurs, Studienkolleg und studienvorbereitendes Praktikum - AE Studium 2. Austauschstudierende 3. Ablehnungsgründe 4. Familiennachzug 5. Wechsel zu anderer AE - Vom Studium in die Arbeit - AE zum Zweck der Arbeitsplatzsuche im Anschluss an ein Studium in Deutschland - Perspektiven nach Studienabbruch - Weitere Wechsel des Aufenthaltszwecks 6. Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte 7. Einbürgerung Content 1. Studying in Germany - Principles of the residence act - RP for applying to university - RP for purpose of language course, Studienkolleg or internship - RP studying 2. Exchange students 3. Grounds for exclusion 4. Family reunification 5. Change to other RP - From studying to working - RP for the purpose of searching for employment after studying in Germany - Options after discontinuing studies - Further change of purpose of RP 6. Permanent RP for qualified employees 7. Naturalisation Abkürzungen - ABH: Ausländerbehörde (in manchen Kreisen und kreisfreien Städten wird die Bezeichnung Zuwanderungsabteilung verwendet) - AE: Aufenthaltserlaubnis - AktAHFachkG: Aktualisierung der Anwendungshinweise des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz - AufentG: Aufenthaltsgesetz - AVwV: Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum AufenthG - BA: Bundesagentur für Arbeit - BAföG: Bundesausbildungsförderungsgesetz - BeschV: Beschäftigungsverordnung - BMI: Bundesministerium des Inneren - LuS: Lebensunterhaltssicherung - StAG: Staatsangehörigkeitsgesetz Abbreviations - ABH: immigration office (in some communities called Zuwanderungsabteilung instead of Ausländerbehörde) - RP: residence permit - AufenthG: residence act - AVwV: general administrative regulations for the residence act - BA: federal employment agency - BAföG: federal law for the promotion of education - StAG: nationality act 4 1. Studium in Deutschland Prinzipien des Aufenthaltsgesetzes Zweck des Aufenthaltsgesetzes, § 1 AufenthG Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. - Änderung zum 18.11.2023 zugunsten der Fachkräftezuwanderung Allgemeine Erteilungsvoraussetzung einer Aufenthaltserlaubnis (AE), § 5 AufenthG Insbesondere: - Lebensunterhaltssicherung - Identitätsklärung - Erfüllung der Passpflicht - Einreise mit erforderlichem Visum Ausnahmen sind möglich. Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung, § 16 AufenthG Der Zugang von Ausländern zur Ausbildung dient: - der allgemeinen Bildung - der internationalen Verständigung - der Sicherung des Bedarfs des deutschen Arbeitsmarktes an Fachkräften Neben der Stärkung der wissenschaftlichen Beziehungen Deutschlands in der Welt trägt er auch zu internationaler Entwicklung bei. Die Ausgestaltung erfolgt so, dass die Interessen der öffentlichen Sicherheit beachtet werden. Anspruch oder Ermessen Anspruch auf AE: Das Erfüllen der Voraussetzungen berechtigt zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. AE nach Ermessen: Wenn Voraussetzungen erfüllt werden muss die Erteilung der AE von der ABH gegenüber anderen Belangen abgewogen werden. 1. Studying in Germany Principles of the residence act Purpose of the residence act, § 1 AufenthG This act serves to manage and limit the influx of foreigners into the Federal Republic of Germany. - Since 18 November 2023 in favour of supporting the immigration of qualified labour General prerequisites for issuing residence permit (RP), § 5 AufenthG Especially: - Means of subsistence - Proof of identity - Possession of passport - Entry with required visa Exceptions possible. Principle underlying residence for educational purposes, § 16 AufenthG. Giving foreigners access to education serves to promote: - general education - international understanding - meeting Germany’s demand for skilled labour Entitlement or discretion Entitlement to RP: The fulfilment of the requirements grants access to the RP. RP due to discretion: When requirements are fulfilled, access has to be weighed up against other aspects. 5 AE zur Suche eines Studienplatzes, § 17 Absatz 2 AufenthG AE für bis zu 9 Monaten im Ermessen. Voraussetzungen: - Schulische und sprachliche Voraussetzungen für Studienaufnahme liegen vor oder die Voraussetzungen können innerhalb der Aufenthaltsdauer von 9 Monaten erworben werden - LuS und Krankenversicherung, siehe unten Erwerbstätigkeit: Nur Teilzeittätigkeit bis 20 Std/Woche und Probebeschäftigungen von bis zu 2 Wochen ab 01.03.2024 erlaubt, § 17 Absatz 3 AufenthG-neu. Wechsel in andere AE. Nur eingeschränkt möglich zu: - Ausbildung, § 16a AufenthG - Studium, § 16b AufenthG - Ab 01.03.2024 „Quasi-Fachkräfte“ nach der Beschäftigungsverordnung, § 19c Absatz 2 AufenthG (das richtet sich derzeit vorrangig an IT-Spezialist*innen) - In Fällen eines gesetzlichen Anspruchs (das betrifft vor allem Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck einer qualifizierten Beschäftigung oder der Familieneinheit) RP for the purpose of applying to university, § 17 (2) AufenthG Duration: up to 9 months, discretion. Requirements: - Required school degree and German proficiency according to the university. Or these requirements can be acquired within 9 months during residence - Means of subsistence and health insurance, see below Working: Only part time up to 20 h/week and test-employment up to 2 weeks, allowed as of 1 March 2024, § 17 (3) AufenthG-new. Proceeding towards other RP. Only limited towards: - Apprenticeship, § 16a AufenthG - Studying, § 16b AufenthG - As of 1 March 2024, quasi-qualified employee according to Beschäftigungsverordnung, § 19c (2) AufenthG (mainly IT-specialists) - In case of entitlement (mainly qualified employee and family reunification) 6 Sprachkurs, Studienkolleg und studienvorbereitendes Praktikum, § 16b Absatz 1 Satz 2 AufenthG Anspruch auf AE wenn Zulassung der Uni vorliegt, § 16b Absatz 1 AufenthG. Voraussetzung, wie Studium, siehe unten. Dauer in der Regel mindestens 1 und höchstens 2 Jahre, § 16b Absatz 2 AufenthG. Studienvorbereitende Praktika und Maßnahmen maximal 2 Jahre, 16.0.6 AVwV. Beinhaltet auch: Ein studienvorbereitendes Praktikum, § 16b Absatz 1 Satz 2 AufenthG. Das umfasst verpflichtende sowie von der Uni empfohlene Praktika, 16.0.5 AVwV. - Liegt keine Zulassung für ein Studium aber die Zusage eines Betriebes für ein studienvorbereitendes Praktikum vor, so liegt die Erteilung der AE im Ermessen, § 16b Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 AufenthG Studienvorbereitende Maßnahmen: - Sprachkurs, studienvorbereitend, wenn der Ausländer zu einem Vollzeitstudium zugelassen worden ist und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses gebunden ist, § 16b Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 AufenthG - Liegt die Annahme zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs aber keine Zulassung zu einem Studium vor, so liegt die Erteilung der AE im Ermessen, § 16b Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AufenthG - Studienkolleg oder vergleichbare Einrichtung, wenn die Annahme hierzu nachgewiesen ist, § 16b Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 AufenthG - Liegt keine Annahme zu einem Studienkolleg aber die Zulassung zur Hochschule vor steht die Erteilung der AE im Ermessen, § 16b Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b) AufenthG Arbeit, siehe Studium. Keine weiteren Einschränkungen mehr für studienvorbereitende Maßnahmen ab 01.03.2024. RP for purpose of language course, Studienkolleg or internship, § 16b (1) sentence 2 AufenthG Entitlement to RP with admission to university. Requirements same as for purpose of studying, see below. Duration minimum 1 and in total for up to 2 years, § 16b (2) AufenthG. Internship and preparing measures maximum 2 years, 16.0.6 AVwV. Included purposes as part of preparing for university: Internship, § 16b (1) sentence 2 AufenthG. Mandatory same as recommended internships, 16.0.5 AVwV. - If there is no admission by university, but placement for internship, discretion, § 16b (5) sentence 1 number 3 AufenthG Preparation measures: - Language course, if admission to university and language course has been required § 16b (1) sentence 3 number 1 AufenthG - If admission to language course, but no admission to university, discretion, § 16b V sentence 1 number 2 AufenthG - Studienkolleg, § 16b (1) sentence 3 number 2 AufenthG - If no admission to Studienkolleg, but admission to university, discretion, § 16b (5) sentence 1 number 1 letter b) AufenthG Working, same as for purpose of studying, see below. No further restriction any more as of 1 March 2024. 7 Studium, § 16b AufenthG Anspruch auf AE wenn Zulassung der Uni vorliegt, § 16b Absatz 1 AufenthG. Sofern eine vorläufige Zulassung vorliegt mit der Bedingung, dass ein vorausgesetztes Zeugnis noch vorgelegt werden muss, liegt die AE im Ermessen, § 16b Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) AufenthG. Zweck: - Studienvorbereitende Maßnahmen, siehe oben - Studium in Vollzeit. Abend-, Wochenend- oder Fernstudium sind nicht erfasst, 16.0.4 AVwV - Pflichtpraktika und studienbegleitende Tätigkeiten, sofern sie zum vorgeschriebenen Ausbildungsgang gehören oder zur umfassenden Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich sind, 16.0.5 AVwV. Eine Anrechnung der Arbeitszeit aufs Arbeitstagekonto, siehe unten, findet nicht statt - Postgraduiertenstudium oder Promotion. - Studien, die ein im Ausland begonnenes Studium ergänzen und Studien, die in Deutschland begonnen und im Ausland beendet werden, siehe unten Mobilität im Rahmen des Studiums, § 16c AufenthG - Teilzeitstudium, § 16b Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AufenthG, Erteilung liegt im Ermessen Residence for the purpose of studying, § 16b AufenthG Entitlement to RP with admission to university. In case of provisional admission with condition to present final grades, discretion, § 16b (5) sentence 1 number 1 letter a) AufenthG. Included purposes: - Preparing measures for university, see section above - Studying full time. Night school, weekend school and correspondence course are not accepted, 16.0.4 AVwV - Internship and complementary work. If mandatory, 16.0.5 AVwV. Working hours are not counted as side line job, see below - Postgraduate studies - Complementing or finishing university program if started abroad or vice versa, see section below mobility during studies, § 16c AufenthG - Part time studies, § 16b (5) sentence 1 number 2 AufenthG, discretion Voraussetzungen Deutschkenntnisse Gemäß Anforderung des konkreten Studiengangs. Wird nur von ABH überprüft, wenn sie nicht Teil der Zulassungsentscheidung der Uni oder noch durch studienvorbereitende Maßnahmen erworben werden sollen, § 16b Absatz 1 Satz 4 AufenthG. In der Regel mindestens B1 aber gewöhnlich C1. Requirements German proficiency According to the university program. Only controlled by ABH if it is not part of admission procedure or of required preparing measures. Minimum B1, regularly C1. 8 Lebensunterhaltssicherung, LuS Zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen einer AE gehört, dass der Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherung eigenständig durch die Betroffenen zu sichern ist, § 5 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG. Was sich hinter LuS verbirgt ist als einer der ersten Punkte in der Begriffsbestimmung des AufenthG geregelt, § 2 Absatz 3 AufenthG: Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Dabei kommt es nicht auf den tatsächlichen Bezug öffentlicher Leistungen an, sondern auf die Berechtigung zum Leistungsbezug. Unschädlich sind der Bezug von: Kindergeld; Kinderzuschlag; Erziehungsgeld; Elterngeld; Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch III, BAföG und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz; öffentlichen Mitteln, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen; Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Stipendien. Die Höhe der LuS bemisst sich an den vergleichbaren Leistungen des BAföG und wird jährlich vom BMI bis zum 31.08. für das folgende Kalenderjahr bekannt gegeben, § 2 Absatz 3 Satz 6 AufenthG. Für das Jahr 2024 liegt dieser Betrag unverändert zum Vorjahr bei 934 Euro. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn die Miet- und Nebenkosten nachweislich unter 360 €/Monat betragen. Means of subsistence. As part of general prerequisites, § 5(1) number 1 AufenthG. Has to guarantee independence of public support, including health insurance. The ability to be in own charge of means of subsistence is not evaluated in relation to factual independence, but legal independence. Exceptions: Support to raising a child and education, entitlement according to contribution, alimony, BAföG, scholarship and according to commensurability Level of means of subsistence. Analogous to BAföG, announced annually 31 August. € 934 for 2024. Less, if accommodation and running costs are below € 360. 9 Der Lebensunterhalt kann entweder durch eigene Mittel, etwa generiert durch eine Erwerbstätigkeit, ein Sperrkonto, oder durch ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden. - Bei einem Sperrkonto ist der benötigte Bedarf für ein Jahr hinterlegt und insofern mit einer Sperre belegt, dass nur 1/12 des für ein Jahr berechneten Betrags pro Monat ausgezahlt werden kann. Kann der Betrag nur für einen geringeren Zeitraum hinterlegt werden, kann die AE dennoch mit einer längeren Gültigkeit erteilt werden. Die LuS muss dann vor Ablauf des nachgewiesenen Zeitraums erneut nachgewiesen werden, 16.0.8.3 AVwV - Die Bedingungen der Verpflichtungserklärung sind in § 68 AufenthG normiert und in 68ff AVwV detailliert dargestellt. Im Falle einer Verpflichtungserklärung und Auszahlung von Leistungen fordert die Leistungsbehörde die Kosten bei den Verpflichtungserklärungsgeber*innen zurück. Eine Verpflichtungserklärung gilt für fünf Jahre oder bis zur Beendigung des Aufenthalts - BAfÖG Ausnahmen können in Abwägung der Verhältnismäßigkeit als unschädlich bewertet werden, als Beispiel sei der Sozialleistungsbezug aufgrund einer Schwangerschaft genannt, 2.3.1.1 AVwV. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Familienangehörige und sonstige finanzielle Verpflichtungen müssen mitberücksichtigt und von der LuS abgedeckt sein. Means of subsistence can be generated by employment, blocked account, scholarship or letter of commitment. - Blocked account. The amount has to cover for 12 months. A lower amount can be arranged with ABH, but the covering has to be proved periodically, 16.0.8.3 AVwV - Letter of commitment. In detail according to § 68 AufenthG. In case of a letter of commitment the office that has given any financial support, will reclaim this amount from the person who has issued the letter of commitment. A letter of commitment stays valid for 5 years or until ending the residence - BAfÖG Further exceptions can be made in extraordinary circumstances, such as social welfare in case of pregnancy, 2.3.1.1 AVwV. Alimony towards family members and further financial commitments have to be taken into account. 10 Krankenversicherung Die Pflicht zur Krankenversicherung ist im AufenthG in der Pflicht zur eigenständigen Lebensunterhaltssicherung mit enthalten, § 2 Absatz 3 Satz 1 AufenthG. Ausreichender Krankenversicherungsschutz: - Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, § 2 Absatz 3 Satz 3 AufenthG. Die gesetzliche Krankenversicherung steht Studierenden offen, die in einem Studiengang eingeschrieben sind. In folgenden Fällen steht eine gesetzliche Krankenversicherung nicht zur Verfügung und es muss auf eine private Krankenversicherung ausgewichen werden: o Studienvorbereitende Maßnahmen o Sprachkurs o Über 30 Jahre alt o Doktorand*in o Gastwissenschaftler*in - Private Krankenversicherung nach Einzelfallprüfung durch die ABH darüber, ob die Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und für den Aufenthaltszweck angemessen ist. Eine einfache Reisekrankenversicherung wäre für den Aufenthaltszweck Studium nicht ausreichend, 2.3.5.2 AVwV. Private Krankenversicherungen sind verpflichtet Ausländer*innen entsprechende Versicherungsverträge im Basistarif anzubieten Bei Nebentätigkeit von bis zu 20 Std/Woche sind neben der Familien- oder studentischen Krankenversicherung keine weiteren Beiträge zu leisten. Health insurance Obligation to health insurance is part of the duty to means of subsistence, § 2 (3) sentence 1 AufenthG. Sufficient health insurance: - Membership in public health insurance. Entitlement to membership to public health insurance, except in case of: o Preparing measures o Language course o Age above 30 years o Postgraduate o Visiting scientist - Private health insurance has to be accepted by ABH. A simple travel health insurance is not sufficient A part time job up to 20h/week does not oblige to regular health insurance contribution. 11 Wohnen Der zur Verfügung stehende Wohnraum muss mindestens vergleichbar sein mit einer Sozialmietwohnung, § 2 Absatz 4 AufenthG. Es muss sich um eine menschenwürdige Unterbringung handeln. - Entscheidend ist das Verhältnis von Beschaffenheit/Größe und Anzahl der Bewohner*innen. Für jede Person über sechs Jahren müssen 12 m² und für jede Person unter sechs Jahren 10 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen. Nebenräume (Küche, Bad, WC) müssen in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa zehn Prozent soll unschädlich sein, 2.4.2. AVwV - Schleswig-Holstein ist zurzeit damit befasst ein eigenes Wohnraumschutzgesetz zu erlassen, Drucksache 20/899. Hierin ist vorgesehen, dass für Bewohner*innen über 6 Jahren 10 m² und für Bewohner*innen unter sechs Jahren 6 m² zur Verfügung stehen müssen. Sind weitere Nebenräumen nutzbar können einzelne Zimmer ab 8 m² vermietet werden. Ansonsten müssen sie 10 m² groß sein, § 9 Absatz 1 Schleswig-Holstein Wohnraumschutzgesetze-Entwurf Der Wohnraum muss nicht bei Einreise, wohl aber bei Erteilung der AE oder Verlängerung nachgewiesen werden, 16.0.9 AVwV Accommodation Analogous to social welfare accommodation. - Size, condition and number of residents have to be put into relation. Individual space of 12 m² above age 6 and 10 m² under age 6. Kitchen, bathroom, WC have to be included in the accommodation. Divergence of up to 10 % shall be accepted, 2.4.2. AVwV Proof of accommodation not at the moment of entry to Germany but at the moment of issuing or extending the RP. 12 Nebenbeschäftigung, § 16b Absatz 3 AufenthG Der Aufenthaltszweck ist das Studium. Sofern eine Beschäftigung nicht an mehr als 20 Std/Woche ausgeübt wird kann der Schwerpunkt der Beschäftigung im Studium gesehen werden. Erlaubnis für 120 volle oder 240 halbe Tage Arbeit pro Jahr. Ab 01.03.2024 gilt ein Arbeitstagekonto von bis 140 Tage/Jahr. - Teilzeitbeschäftigungen werden so angerechnet, wie es günstiger ist: o Bis 4 Std/Tag = halber Tag; über 4 Std/Tag = ganzer Tag (Pausenzeiten werden nicht angerechnet) o Pro Kalenderwoche als 2 ½ Arbeitstage, unabhängig von der Verteilung der Arbeitszeit. Innerhalb der Vorlesungszeit gilt dies nur, wenn es nicht 20 Std/Woche übersteigt Urlaubszeiten, studentische Nebentätigkeiten (studentische Hilfskräfte oder wissenschaftliche Hilfskräfte) und Pflichtpraktika werden nicht angerechnet. Damit unbezahlte Praktika von der ABH nicht auf das Arbeitstagekonto angerechnet werden kann die Fakultät eine Bescheinigung ausstellen, in der sie das Praktikum ausdrücklich befürwortet. Anmerkung in AE oder Zusatzblatt: „Beschäftigung bis zu 140 Tage oder 280 halbe Tage sowie Ausübung studentischer Nebentätigkeit erlaubt. Selbstständige Tätigkeit nicht erlaubt.“ Selbständige und freiberufliche Tätigkeiten während des Studiums müssen durch die ABH einzeln beantragt und erlaubt werden, § 21 Absatz 6 AufenthG. - Darunter fallen auch „Tätigkeiten auf Honorarbasis“ oder „freiberufliche Tätigkeiten“, etwa Unterrichten, Übersetzen, Dolmetschen, IT, künstlerische Tätigkeiten. - Tätigkeit darf nicht zum Hauptzweck des Aufenthalts werden, etwa gemessen am Umfang oder erforderlichem Kapitaleinsatz - AE zum Zweck des Studiums bleibt erhalten Sideline job, § 16b (3) AufenthG Main purpose of RP has to be studying. Employment up to 20h/week – 120 days or 240 half days/year. As of 1 March 2024, up to 140 days/year. - Part time employments are counted, as it is more convincing: o Up to 4h/day = half day; +4 h/day = full day (breaks are not been counted) o 2 ½ day of work per week, if no more than 20h in total Vacation, student jobs (as student or graduate assistants) at the university and mandatory internships are not counted. In order for a voluntary internship not to be counted, ask the faculty for a supporting letter. Self-employment not allowed, but can be requested at ABH. - E.g. teaching, translating, interpreting, IT- work, working in arts - Employment may not become main purpose of residence, e.g. in relation to working hours or money invested in the business - RP for purpose of studying remains 13 Dauer und Verlängerung Geltungsdauer bei Ersterteilung und Verlängerung mindestens 1 Jahr und soll 2 Jahre nicht überschreiten. Ab 01.03.2024 beträgt die Geltungsdauer in der Regel 2 Jahre und mindestens 1 Jahr, beziehungsweise für die Dauer einer entsprechend kürzeren Studiendauer, § 16b Absatz 1 AufenthG-neu. Dauert das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme kürzer wird die AE für eine entsprechend kürzere Dauer erteilt (sofern im letzteren Fall noch keine Zulassung durch eine Uni für ein folgendes Studium vorliegt). Verlängerung der AE möglich soweit Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann. Dazu müssen Nachweise über erbrachte Leistungen (z.B. transcript of records) der ABH vorgelegt werden. Zur Beurteilung ob der anvisierte Abschluss noch erreicht werden kann, kann die aufnehmende Uni beteiligt werden, § 16b Absatz 2 AufenthG. Der weitere Nachweis der LuS ist zentrale Voraussetzung der Verlängerung. Die Höchstgrenze für einen Aufenthalt zum Zweck des Studiums nach § 16b Absatz 1 AufenthG liegt bei 10 Jahren. Regelmäßig darf die durchschnittliche Studiendauer (3 Jahre für einen Bachelorabschluss und 2 Jahre für einen Masterabschluss) nicht um mehr als 3 Semester überschritten werden. Zeiten der Studienvorbereitenden Maßnahmen bleiben unberücksichtigt, 16.1.1.6.2 AVwV. In Ausnahmefällen, wenn eine Beurlaubung durch die Uni vorliegt und ein Auslandsaufenthalt etwa im Herkunftsstaat geplant ist, kann eine anschließende Fortsetzung des Aufenthalts mit der AE nach § 16b AufenthG erlaubt werden. Regelbeispiele sind Schwangerschaft oder Erkrankung, 16.0.4 AVwV. Aber auch eine Studienunterbrechung aufgrund von häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt oder anderer Gewalterfahrungen kann eine zulässige Überschreitung der zeitlichen Fristen begründen. Praktisches Vorgehen: Wenn ABH nicht vor Ablauf der Geltungsdauer erreichbar, ist Unterstützung bei Internationale Center holen. Duration and extension RP valid for 1 to 2 years. As of 1 March 2024, usually 2 years and 1 year minimum or less according to the duration of studying. Same for preparing measures. Extension as long as purpose of RP has not yet been fulfilled, but may still be fulfilled in a reasonable time. Transcript of records must be presented to ABH. In case of doubt, the university can be asked for a statement. Means of subsistence have to be proved regularly. 10 years maximum for RP § 16b AufenthG for purpose of studying. Regular time of studying (3 years for a Bachelor, 2 years for a Master) must not be exceeded by more than 3 semesters. Time of preparing measures do not count. In case of forced absence of studying, a break in counting the time can be agreed with ABH. Usual examples are pregnancy or illness. In addition, a break in studying in relation to domestic violence, sexual violence or other kind of violence can cause a legitimate exceeding of the time limit. In case ABH can not be reached before extinction of RP, contact International Center for help. 14 Wechsel des Studiengangs Der Wechsel des Studiengangs oder Studienorts stellt zwar einen sogenannten Zweckwechsel dar, es besteht jedoch nach § 16b Absatz 1 AufenthG ein Anspruch auf die AE, sofern die Zulassung der Uni vorliegt. Dabei kann die Höchstdauer einer AE zum Zweck des Studiums von 10 Jahren nicht ausgedehnt werden. Wird das Studium abgebrochen ohne dass die/der Studierende dafür die Verantwortung trägt besteht die Möglichkeit sich innerhalb von 9 Monaten ein neues Studium zu suchen, § 16b Absatz 6 AufenthG. Das bezieht sich vorwiegend auf Szenarien wie eine Insolvenz der Bildungseinrichtung. Change of university course Any change counts as changing the purpose of RP. But along with an admission by the university goes an entitlement to the RP for studying. Maximum duration of 10 years can not be extended. Auslandssemester, § 16c AufenthG Eine AE zum Zweck des Studiums nach § 16b Absatz 1 AufenthG berechtigt nach der REST-Richtlinie (EU) 2016/801 (Siehe Austauschstudierende) zu einem Studienaufenthalt in anderen EU-Staaten. Die weiteren Voraussetzungen bestimmen sich gemäß der REST-Richtlinie und den Regelungen des Zielstaats, siehe unten Austauschstudierende. Der Auslandsaufenthalt sollte vorab der ABH mitgeteilt werden, 16b.1.0.1 AktAHFachkG. Die gewöhnliche Frist von 6 Monaten vor Erlöschen der AE nach § 51 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG gilt nicht, wenn ein Auslandssemester gemäß der REST-Richtlinie vorliegt. Die Wiedereinreise muss dann innerhalb von 360 Tagen erfolgen. Um sicher zu gehen empfiehlt es sich dennoch einen über 6-monatigen Auslandsaufenthalt vorab mit der ABH zu vereinbaren, 16.0.4 AVwV. Semester abroad According to EU-Directive REST a RP for studying entitles to semester abroad within the EU, see below exchange students. ABH must be informed in order to allow absence for more than 6 months. Return to Germany within 360 days, 16.0.4 AVwV. 15 Ablauf Visum durch Botschaft im Herkunftsstaat. Nach Einreise Termin bei ABH machen. Wohnadresse bei Meldeamt registrieren (Meldebescheinigung). Innerhalb von 14 Tagen nach Einreise. Voraussetzung für Beantragung der AE bei der ABH und zur Eröffnung eines Bankkontos. Unterlagen zur Vorlage beim Meldeamt: - Wohnungsgeberbestätigung o Wenn zunächst keine Wohnung vorliegt und vorübergehend bei Freunden, bei Couchsurf oder Airbnb etc. untergekommen wird kann bei der Stadt Kiel auch eine Meldung über die Obdachlosenunterkunft erfolgen - Anmeldeformular des Meldeamts - Pass - Visum, falls nicht visumfrei eingereist. Krankenversicherung abschließen, siehe oben. Antrag auf AE bei ABH. Notwendige Unterlagen: - Antragsformular - Pass und Passfoto - Visum, falls nicht visumfrei eingereist - Nachweis der LuS, siehe oben - Krankenversicherungsnachweis - Nachweis des Studienplatzes (Immatrikulationsbescheinigung), Studienkolleg oder studienvorbereitende Sprachschule - Meldebescheinigung - Betrag für Gebühr der AE, ca. 100€ Erhalt der AE: - Dauer bis Fertigstellung einige Wochen - Gültigkeit und Verlängerung, siehe oben Procedure Visa at embassy in country of origin. Appointment with ABH after entry to the country. Registration of the address at registration office (Meldeamt) for certificate of residency (Meldebescheinigung) within 14 days after entry. Mandatory for RP and bank account. Required documents at the registration office: - Confirmation of landlord o city of Kiel issues registration for homeless shelter as interim measure - Registration form of Meldeamt - Passport - Visa, in case of not visa free entry Health insurance, see above. Application for RP at ABH. Required documents: - Application form - passport with visa and biometrical photo - visa, in case of not visa free entry - proof of means of subsistence, see above - proof of health insurance - proof of admission to university (certificate of enrolment, Immatrikulationsbescheinigung) or preparing measure - certificate of residency - fee for the RP, approximately 100 € Issuing the RP: - Duration to issuing one to several weeks - Validity and extension see above 16 Zweitstudium Anspruch auf Zweitstudium, wie oben unter „Wechsel des Studiengangs“ beschrieben, sofern Zulassung der Hochschule und sonstige Voraussetzungen zur AE zum Zweck des Studiums vorliegen. Da es sich um einen Zweckwechsel handelt muss die ABH eine neue AE erteilen. Dabei kann die ABH prüfen, ob Studium als Hauptzweck der AE plausibel ist, § 19f Absatz 4 Nummer 6 AufenthG. Die Obergrenze von insgesamt 10 Jahren Aufenthalt zum Zweck des Studiums ist zu beachten. Second degree Entitlement to RP with admission to university, as of change of university course above, according to requirements for RP for students. According to change of purpose, ABH has to issue new RP. ABH can check plausibility of studying as main activity, § 19f (4) number 6 AufenthG. Total duration of studying 10 years. 17 2. Austauschstudierende Die sogenannte REST-Richtlinie (EU) 2016/801 regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder einem Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair- Tätigkeit. Die Bestimmungen der Richtlinie zu Auslandssemestern sind in § 16c AufenthG unter der Bezeichnung Mobilität im Studium umgesetzt. Möchten drittstaatsangehörige Studierende, die in einer Uni der EU eingeschrieben sind und dort einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums besitzen in Deutschland ein Auslandssemester absolvieren, benötigen sie gemäß § 16c AufenthG für einen Aufenthalt von bis zu 360 Tagen keinen deutschen Aufenthaltstitel. Voraussetzungen sind hingegen umfangreiche Informationen über die Uni an das BAMF und die Ausländerbehörde im anderen EU-Staat: Info betrifft: - Aufenthaltstitel im anderen EU-Staat - Nachweis über Erasmus-Aufenthalt (Teilnahme an Unions- oder multilateralem Programm mit Mobilitätsmaßnahmen oder Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschulen) - Zulassung durch die Uni - Anerkannter und gültiger Pass - LuS, siehe oben - Zudem: Kontaktdaten, geplanter Aufenthaltsort, Anfang und Ende des Aufenthalts, Aufenthaltszweck, 16c.1.1.0 AktAHFachkG Erlaubnis zu Beschäftigungen, die insgesamt nicht ein Drittel der Aufenthaltsdauer überschreiten, sowie zu studentische Nebentätigkeiten. Ab 01.03.2024 gemäß § 16c Absatz 2 Satz 3 AufenthG-neu Beschäftigungserlaubnis analog zur Arbeitstageregelung für Studierende nach § 16b AufenthG. Drittstaatsangehörige Studierende mit Schutzstatus (außer vorübergehendem Schutz nach § 24 AufenthG) in anderem EU-Staat, die seit 2 Jahren studieren und an Erasmus-Programm teilnehmen möchten und Zulassung von Uni haben können eine AE gemäß § 16b Absatz 7 AufenthG erhalten. Ab 01.03.2024 sollen sie eine AE erhalten. 2. Exchange students EU-Directive REST (EU) 2016/801. Regulates conditions of entry and residence of foreigners for the purpose of science and studying, internship, voluntary service abroad, school exchange, au-pair. Covert by § 16c AufenthG, mobility during studying. Exchange students do not need a RP for up to 360 days. Exchange of vast information between Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) and ABH in EU member state: - RP in other EU member state - Proof of being part of Erasmus program - Admission by university - Valid passport - Proof of means of subsistence - Contact details and details of residence as place, time, purpose Employment allowed for up to 1/3 of duration, student jobs at university are not counted. As of 1 March 2024, employment analogous to RP for purpose of studying. Students with protection status (except temporary protection, § 24 AufenthG) in another EU member state who have been studying for 2 years yet and participate in an Erasmus program can be given a RP § 16b (7) AufenthG. As of 1 March 2024, they shall be given a RP. 18 3. Ablehnungsgründe § 19f AufenthG versperrt die AE zum Zweck des Studiums nach § 16b AufenthG und Studienplatzsuche nach § 17 Absatz 2 AufenthG für Ausländer*innen mit einem der folgenden Status in einem anderen EU Mitgliedstaat: - Vorübergehenden Schutz nach der MassenzustromRL (derzeit aus der Ukraine Geflohene) - Duldung - Niederlassungserlaubnis/EU- Daueraufenthaltserlaubnis - Freizügigkeitsberechtigung aufgrund Vereinbarung zwischen EU und Herkunftsstaat (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) - Asylverfahren oder Schutzstatus. Diese Einschränkung ist seit dem 18.11.2023 redaktionell umgestellt und findet sich nun inhaltlich unverändert in Absatz 3 anstatt Absatz 1 Eine Ablehnung ist möglich aufgrund von Missständen etwa in Bezug auf die Bildungseinrichtung. Insbesondere bei Verdacht des Einschleusens. Beispielsweise: - Wenn der Hauptzweck die Erleichterung der Einreise ist. - Bei Insolvenz. - Keine Geschäftstätigkeit der Einrichtung. - Bei Anhaltspunkten, dass das Studium nicht den Hauptzweck darstellt 3. Grounds for exclusion § 19f AufenthG does not allow RP for purpose of studying or applying to university in case of one of the following status in another EU member state: - Temporary protection status as for Ukrainians - Temporary suspension of deportation (Duldung) - Permanent RP (Niederlassungserlaubnis/EU- Daueraufenthaltserlaubnis) - Visa-free according to EU-third country arrangement (Iceland, Norway, Switzerland) - Asylum procedure or protection status. This restriction has been moved as of 18 November 2023 without change from § 19 (1) to (3) AufenthG Rejection is possible in case of deficits of the educational institution especially in relation to suspicion of smuggling. E.g.: - Main purpose is realising the immigration - Insolvency - Institution is not operating - Indication that studying may not be main purpose of residence 19 4. Familiennachzug Allgemeine Voraussetzungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG für den Familiennachzug von Familienmitglieder ausländischer Studierender mit einer AE nach § 16b AufenthG. Dabei sind lediglich Mitglieder der Kernfamilie erfasst: Eheleute zueinander; Eltern zu minderjährigen Kindern; minderjährige Kinder zu Eltern. - Ausreichender Wohnraum, § 29 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG - LuS, siehe oben Eheleute, § 30 AufenthG - Über 18 Jahre alt, Ausnahmen im Härtefall sind möglich, § 30 Absatz 2 AufenthG - A1 Sprachkenntnisse, Ausnahmen sind möglich, § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG, z.B. Eheleuten von Fachkräften mit Blaue Karte EU - Student*in muss eine AE besitzen die über ein Jahr gültig ist und die Ehe muss bereits bestanden haben bevor er/sie die AE nach § 16b AufenthG erhalten hat, § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe e) AufenthG Kinder, § 32 AufenthG - Das nachziehende Kind muss unverheiratet und minderjährig sein - Erfolgt der Nachzug getrennt vom Elternteil in einem Alter von 16 bis 17 Jahren, wird eine positive Integrationsprognose verlangt: o C1 Sprachniveau o Positive Integrationsprognose aufgrund des bisherigen Bildungsweges Bei Nachzug zu einem Elternteil und geteilter Sorgeberechtigung, Zustimmung der oder des Anderen, § 32 Absatz 3 AufenthG. Eltern, § 36 Absatz 3 AufenthG-neu Ab 01.03.2024 erlaubt der neue Absatz 3 exklusiv den Nachzug von Eltern und Schwiegereltern zur Sorge und Pflege. Voraussetzung: - Erstmalige Erteilung einer AE als Fachkraft ab 01.03.2024 bis 2028 - LuS 4. Family reunification General requirement, § 29 (1) number 2 AufenthG. Entitlement for students with RP § 16b AufenthG in relation to core family: spouse; parents and minor children in relation to each other. - Accommodation § 29 (1) number 2 AufenthG. - means of subsistence, see above Spouse, § 30 AufenthG - Over age 18, exceptions are possible in case of hardship, § 30 (2) AufenthG - A1 German proficiency, exceptions possible, § 30 (1) sentence 3 AufenthG, e. g. spouses of qualified employee with blue card EU - RP of students must be valid for + 1 year and marriage before, § 30 (1) sentence 1 number 3 letter e) AufenthG Children, § 32 AufenthG - Minor and unmarried - In case of immigration after parents, positive prognosis of integration required: o C1 German proficiency o promising educational career In case of moving towards only one parent but shared parenthood, the other parent has to agree, § 32 (3) AufenthG. Parents, § 36 (3) AufenthG-new As of 1 March 2024, the new paragraph 3 allows exclusively family reunification with parents and parents in law in order to take care of them. Requirements: - RP for purpose of qualified employment is issued for the first time between 1 March 2024 and 2028 - Means of subsistence 20 Geburt eines Kindes in Deutschland, § 33 AufenthG - Ein Elternteil hat eine Aufenthaltserlaubnis. Erteilung der Aufenthaltserlaubnis steht im Ermessen, wodurch missbräuchliche Aufenthalte durch „Scheinvaterschaften“ verhindert werden sollen, § 33 Satz 1 AufenthG - Beide Elternteile haben oder das alleine sorgeberechtigte Elternteil hat eine Aufenthaltserlaubnis. Anspruch auf Erteilung der AE, § 33 Satz 2 AufenthG Weitere Bestimmungen: - Verzicht auf allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG und Wohnraumerfordernis nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG in Bezug auf Lebensunterhaltssicherung, Visum, Wohnraum - Allgemeine Passpflicht nach § 3 AufenthG. Auf Grundlage der Geburtsurkunde muss bei der Botschaft des Herkunftsstaates ein Pass beschafft werden - AE wird von Amtswegen erteilt. Das Meldeamt informiert dazu die ABH, § 72 Absatz 1 Nummer 7 AufenthV. Lehnt die ABH die Erteilung der AE im Ermessen ab kann gegebenenfalls eine AE auf einer anderen rechtlichen Grundlage erteilt werden. Die muss von den Eltern beantragt werden, innerhalb von 6 Monaten ab Geburt, § 81 Absatz 2 Satz 2 AufenthG Kein Familiennachzug bei Auslandssemestern gemäß § 16c AufenthG, 16c.0.4 AktAHFachkG. Birth of child in Germany, § 33 AufenthG - Discretion in case only one parent possesses RP. To avoid RP on basis of false fatherhood - Entitlement in case both parents possess RP, or parent with RP has sole custody Further regulations: - No general prerequisites as of §§ 5 or 27 AufenthG in regard to means of subsistence, visa, accommodation - But requirement of passport, § 3 AufenthG. Has to be obtained at embassy - RP is given ex officio (the administration is acting without a request by the client). Registration office informs ABH. In case of rejection, another RP has to be applied by parents within 6 months No family reunification for exchange students. Deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt in Deutschland, § 4 StAG Sofern ein Elternteil eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erwirbt das in Deutschland geborene Kind die deutsche Staatsbürgerschaft (ist der Vater deutscher Staatsangehöriger muss dessen Vaterschaft anerkannt oder festgestellt werden), § 4 Absatz 1 StAG. Sofern ein Elternteil seit 8 Jahren den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erwirbt das in Deutschland geborene Kind die deutsche Staatsbürgerschaft, § 4 Absatz 3 StAG. German citizenship by birth, § 4 StAG One parent is German. In relation to German citizenship of father, his fatherhood would have to be acknowledged (Vaterschaftsanerkennung). In case, one parent is having a legal status for 8 years and a permanent RP, the child is entitled to German citizenship, § 4 (3) StAG. 21 5. Wechsel zu anderer AE Vom Studium in die Arbeit, § 18 AufenthG Vor Abschluss: siehe unten, Abschnitt Perspektiven bei Studienabbruch. Nach Abschluss: Es besteht nach erfolgreichem Studium ein Anspruch auf eine AE zum Zweck der Suche nach einer der Qualifikation entsprechenden Beschäftigung, § 20 Absatz 3 Nummer 1 AufenthG, siehe unten. Für sonstige Beschäftigungen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Abschnitt 4 AufenthG, Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Ab dem 01.03.2024 ist das bisher geltende Ermessen zur Erteilung einer AE zum Zweck der Selbständigkeit nach § 21 Absatz 2a AufenthG erweitert, wenn zuvor in Deutschland studiert wurde. Vielmehr soll dann die AE erteilt werden. AE für Fachkräfte Gemäß Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung und allgemeine Bestimmungen, § 18 AufenthG, orientiert sich die Zulassung von Ausländer*innen für den deutschen Arbeitsmarkt an den Arbeitskräftebedarfen der Wirtschaft und Wissenschaft. Bislang adressiert der Grundsatz zur Fachkräftezuwanderung lediglich qualifizierte Fachkräfte. Ab dem 01.03.2024 sind ebenfalls Arbeitskräfte ohne nachgewiesener Qualifikation aber ausgeprägter Berufserfahrung adressiert, § 18 Absatz 1 AufenthG-neu. Bislang galt für die Erteilung einer AE zum Zweck der Arbeit für Fachkräfte (Ausbildung und Studium gleichermaßen) ein Ermessen, §§ 18a und 18b AufenthG. Unterlag ursprünglich die Arbeitsaufnahme für Ausländer*innen einem expliziten Erlaubnisvorbehalt, so gilt seit Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2020 mit § 4a AufenthG eine allgemeine Erwerbstätigkeitserlaubnis mit Verbotsvorbehalt. Die jüngsten Neuerungen zur Fachkräftezuwanderung sehen vor, dass seit dem 18.11.2023 die Erteilung der AE zum Zweck der qualifizierten Beschäftigung nicht mehr im Ermessen der ABH liegt, sondern dass bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 18 AufenthG ein Anspruch besteht, § 18a und b AufenthG-neu, siehe unten. 5. Change to other RP From studying to working Before graduation: see below, section Options after discontinuing studies. After graduation: Entitlement to RP for purpose searching for a job after studying, § 20 (3) AufenthG, see below. For other RP according to the requirements of the respective RP. As of 1 March 2024, enlarged discretion in case of self-employment after studying in Germany, RP shall be given. Qualified employment, § 18 AufenthG Until now, immigration of qualified employment is limited to people with a formal qualification as apprenticeship or university graduation. As of 1 March 2024, also accessible for highly experienced employees without formal qualification. Since 18 November 2023, entitlement to RP for purpose of qualified employment, § 18a and 18b AufenthG. 22 Verhältnis von beruflicher Qualifikation zum Fachbereich der qualifizierten Beschäftigung. § 18b AufenthG sah bislang vor, dass eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung eine AE zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden kann, zu der ihre Qualifikation sie befähigt. Damit bestanden bislang enge Grenzen innerhalb derer sich Fachkräfte eine Beschäftigung suchen mussten. Seit dem 18.11.2023 wird einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung eine AE zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt. (Selbiges gilt für Fachkräfte mit Berufsausbildung, § 18a AufenthG). Voraussetzung sind weiterhin die unter § 18 AufenthG genannten Punkte. Dabei ist vom Gesetzgeber beabsichtigt, dass sich in der Fachkräftezuwanderung die Verantwortung über die Frage, wer auf dem Arbeitsmarkt gebraucht wird und wer geeignet ist, von den staatlichen Stellen weg und zu den Arbeitgeber*innen hin verschiebt. Relation between qualification and subject of qualified employment Until now RP § 18b AufenthG for the purpose of qualified employment required a strict dependence between the subject of the formal qualification and the subject of the qualified employment. Since 18 November 2023, any qualified job allowed, independent of own qualification. Responsibility to recruit employment shifts from BA to labour market. Voraussetzung für die qualifizierte Beschäftigung nach § 18a und § 18b AufenthG - Konkretes Arbeitsplatzangebot - Zustimmung der BA, § 18 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG i.V.m. § 39 Absatz 2 AufenthG. Ausnahme, wenn entsprechend vereinbart per Gesetz (Betrifft vorrangig Blaue Karte EU und andere spezielle Bereiche, wie Forschung), zwischenstaatlicher Vereinbarung oder BeschV, beispielsweise: o Führungskräfte, § 3 BeschV o Leitende Angestellte und Spezialist*innen, § 4 BeschV o Wissenschaftliches Personal an Hochschulen, § 5 BeschV o Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln, § 31 BeschV o Personen mit Duldung oder Gestattung nach vierjährigem Aufenthalt, § 32 Absatz 2 Nummer 5 BeschV Die Zustimmung erfolgt nach Überprüfung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ - Berufserlaubnis, § 18 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG, sofern erforderlich. Das ist beispielsweise der Fall bei Ärzt*innen, Apotheker*innen, Lehrer*innen, Rechtsanwält*innen, Ingenieur*innen Requirements for qualified employment, § 18a and § 18b AufenthG - Concrete job offer - Approval Federal Employment Agency (BA). In several cases, no approval by BA required. Approval according to the principle “same payment for same job at same place” - License for specific profession (e.g. doctor, pharmacist, teacher, lawyer, engineer) 23 - Feststellung der Gleichwertigkeit der Qualifikation, § 18 Absatz 2 Nummer 4 AufenthG. Dabei wird bei einem im Ausland erworbenen Abschluss überprüft, dass dieser einem entsprechenden Titel gemäß der deutschen Qualifikation entspricht - Keine Scheinbeschäftigung, § 18 Absatz 2 Nummer 4a AufenthG-neu. Ab dem 01.03.2024 müssen die Klient*innen und Arbeitgeber*innen versichern, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt werden soll. Dadurch kann der Verdacht auf Scheinbeschäftigung strafrechtlich verfolgt werden - Schutz der Sozialsysteme, § 18 Absatz 2 Nummer 5 AufenthG. Sind Menschen bei erstmaliger Erteilung der AE zum Zweck der Beschäftigung über 45 Jahre alt muss das Gehalt eine jährlich festgelegte Mindesthöhe betragen, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Altersversorge noch erreicht werden kann. Für das Jahr 2023 lag das Mindestbruttogehalt bei 48.180 Euro. Ausnahme besteht, wenn entsprechende eigene Finanzmittel vorliegen oder anderweitig eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden kann oder bei einem öffentlichen, insbesondere regionalen, wirtschaftlichen oder arbeitsmarktpolitischen Interesse an der Beschäftigung. Ab 01.03.2024 ist der Spielraum für Abweichungen erhöht, insbesondere, wenn die Altersgrenze nur geringfügig überschritten oder die Gehaltsgrenze nur geringfügig unterschritten wird, § 18 Absatz 2 Nummer 5 AufenthG-neu Zusammengefasst: In Anschluss an ein Studium in Deutschland benötigen Studierende zur Erlangung einer AE zum Zweck der qualifizierten Beschäftigung lediglich: - Arbeitsplatzangebot/Arbeitsvertrag über qualifizierte Beschäftigung - Zustimmung der BA über angemessenen Lohn und Arbeitsbedingungen (wenn nicht von Zustimmung befreit) - Bei reglementierten Berufen eine Berufserlaubnis - Versicherung, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt werden soll - Bei über 45 Jahren ein Mindestgehalt. - Assessment of equivalence. A qualification obtained abroad has to be equivalent to a German title - Declaration of intent. As of 1 March 2024, letter by employer required that the employment is actually intended. Activation of criminal law in case of misuse - Protection of social welfare system. In case of first RP by age + 45 minimum salary in order to guarantee pension. As of 1 March 2024, scope for exceptions broader Resume: After studying in Germany, a RP for qualified employments requires: - Job offer/ contract for a qualified employment - Approval of BA - License in case of specific profession - Declaration of intent - Minimum wage in case of age + 45 24 Blaue Karte EU, § 18g AufenthG Die Blaue Karte EU dient dem Anwerben von Fachkräften. Es ist ein Aufenthaltstitel, der EU-weit nach einheitlichen Grundkriterien aber jeweiligen nationalen Bestimmungen erteilt wird. Seit dem 18.11.2023 ist die Regelung von § 18b Absatz 2 AufenthG in den eigenständigen § 18g AufenthG verschoben. Der Personenkreis wurde erweitert und die Gehaltsgrenze verringert. Vorteile: - Erleichterungen bei der Visumvergabe (nach Studium in Deutschland nicht notwendig) - Wechsel der Arbeitsstelle ohne Zustimmung der BA einzuholen. ABH muss lediglich informiert werden - Verkürzte Frist zur Niederlassungserlaubnis, siehe unten - Familiennachzug, ohne Sprachanforderungen für Ehepartner*innen - Erleichterungen der Binnenmigration innerhalb der EU Bedingungen: - Mindestgehalt (vom BMI jährlich neu bestimmt im Zusammenhang mit der Rentenversicherung), 45.300 Euro/Jahr für 2024 - Niedrigeres Mindestgehalt, 41.041 Euro/Jahr für 2024 o für bestimmte Engpassberufen, oder o Berufsabschluss wurde in Deutschland innerhalb der letzten 3 Jahre erworben Eine Liste der Engpassberufe und weitere Ausführungen zum Erhalt der Blauen Karte EU stellt die Bundesregierung bereit. Blue card EU, § 18g AufenthG The blue card EU serves the recruitment of qualified employee. It is a residence title given within the EU according to common basic criteria and specific national conditions. As of 18 November 2023, this rule has been moved from § 18 (2) AufenthG to the separate § 18g AufenthG. The addressed group of people has become wider and the minimum salary lower. Benefits: - Privileged access to visa (not necessary after studying in Germany) - Change of job without BA’s approval. ABH just as to be informed - Shorter period of time before entitlement to a permanent RP, see below - Family reunification without requirement of German proficiency for spouse - Migration within the EU is made easier Conditions: - Minimum salary (determined annually by the ministry of interior in regard to pension scheme), 45.300 euro/year for 2024 - Lower minimum salary, 41.041 euro/year for 2024 o for certain professions that are especially demanded (bottleneck professions), or o qualification has been obtained in Germany within the last 3 years A list of the bottleneck professions and further information about the blue card EU can be found on the page of the federal government. 25 AE zum Zweck der Arbeitsplatzsuche im Anschluss an ein Studium in Deutschland, § 20 AufenthG Antrag vor Ablauf der bisherigen AE. Zweck: Dient der Suche nach einer Stelle gemäß der erworbenen Qualifizierung nach Studium in Deutschland, § 20 Absatz 3 AufenthG. Ab 01.06.2024 ist die Regelung verschoben in § 20 Absatz 1 AufenthG. Dann auch zum Zweck jeder qualifizierten Beschäftigung und selbständigen Beschäftigung. Die bisherige AE zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach Ausbildung/Studium im Ausland in § 20 Absatz 1 und 2 AufenthG findet sich dann in der Regelung der Chancenkarte nach § 20a AufenthG-neu. Voraussetzung: - Abschluss in Deutschland - LuS und Krankenversicherung - Keine Einschränkung der Erwerbstätigkeit Dauer und Anspruch oder Ermessen gemäß folgender vorheriger Aufenthaltstitel: - Studium, § 16b AufenthG, Mobilität im Studium, § 16c AufenthG o Gültigkeit bis 18 Monate, Anspruch - Forschung, § 18d AufenthG, Mobile Forschung, § 18f AufenthG o Gültigkeit bis 9 Monate, Anspruch. Ab dem 01.06.2024 bis 18 Monate - Ausbildung, 16a AufenthG o Gültigkeit bis 12 Monate, Ermessen. Ab dem 01.06.2024 bis 18 Monate, Anspruch - Feststellung der Gleichwertigkeit (z.B. Ärzt*innen) oder Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen § 16d AufenthG o Gültigkeit bis 12 Monate, Ermessen. Ab dem 01.06.2024 bis 18 Monate, Anspruch - Ab dem 01.03.2024: Assistenz- oder Helferausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf, § 20 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG-neu o Gültigkeit bis 12 Monate, einmalige Verlängerung um bis zu 6 Monate möglich, Anspruch Allgemein keine Verlängerung über Höchstzeit hinaus. RP for purpose of searching for employment after studying in Germany, § 20 AufenthG Request before RP expires. Purpose: Searching for an adequate employment according to qualification after studying in Germany, § 20 (3) AufenthG. As of 1 June 2024, this rule is shifted to § 20 (1) AufenthG and includes any qualified employment or self- employment. The current RP for searching for employment after apprenticeship or studying abroad in § 20 (1) and (2) AufenthG is to be found in § 20a AufenthG-new Requirements: - Apprenticeship or university degree in Germany - Means of subsistence and health insurance - No restrictions concerning employment Duration and entitlement or discretion according to the following title: - Studying, § 16b AufenthG, mobility during studying, § 16c AufenthG o Up to 18 months, entitlement - Research, § 18d AufenthG, mobility during research, § 18f AufenthG o Up to 9 months, entitlement. As of 1 June 2024, 18 months - Apprenticeship, § 16a AufenthG o Up to 12 months, discretion. As of 1 June 2024, 18 months, entitlement - Measures of acknowledgment of qualification, § 16d AufenthG o Up to 12 months, discretion. As of 1 June 2024, 18 months, entitlement - As of 1 March 2024, apprenticeship of medical assistant, § 20 (1) number 5 AufenthG-new o Up to 12 months, one extension possible for 6 months, entitlement In general, no further extensions allowed. 26 Perspektiven nach Studienabbruch Ziel: Berufs- und Aufenthaltsperspektive ohne vorherige Ausreise. Mitwirkungspflicht gegenüber ABH: - Pflicht jede Änderung, die sich auf das Aufenthaltsrecht bezieht, der ABH unverzüglich mitzuteilen. Mit Exmatrikulation entfällt Rechtsgrundlage des Aufenthalts in D. Verstöße können straf- und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben Begrenzungen, § 16b Absatz 4 Satz 1 AufenthG Zweckwechsel lediglich möglich für folgende Aufenthaltstitel (Erteilungsvoraussetzungen der jeweiligen Aufenthaltstitel müssen vorliegen): - Qualifizierte betriebliche Berufsausbildung, § 16a Absatz 1 AufenthG - Qualifizierte schulische Ausbildung, § 16a Absatz 2 AufenthG - Beschäftigung als Fachkraft bei vorhandener Qualifikation, §§ 18a ff AufenthG - Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen, § 19c Absatz 2 AufenthG - Jede AE mit einem Anspruch, z.B. Eheschließung, Elternschaft, Schutzstatus nach Asylverfahren Ab dem 01.03.2024 Wechsel zu grundsätzlich allen anderen Aufenthaltstiteln möglich, wenn Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Ausnahme für vorübergehende Beschäftigungen gemäß § 19c Absatz 1 AufenthG i.V.m. Teil 3 BeschV: - Internationaler Personalaustausch - Auslandsprojekte international tätiger Unternehmen - Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer*innen - Sprachlehrer*innen - Spezialitätenköch*innen - Au-pair-Beschäftigungen - Hausangestellte von Entsandten - Sonstige Beschäftigungen etwa im Rahmen eines Freiwilligendienstes oder religiöser Tätigkeiten - Praktika zu Weiterbildungszwecken - Saisonabhängige Beschäftigung - Schaustellergehilfen - Haushaltshilfe Options after discontinuing studies Purpose: Options for residency permit and education/employment without leaving Germany. Obligation to cooperate with ABH: - Obligation to inform ABH about any change of purpose of residence. After exmatrikulation (removal from the register of students), RP becomes invalid. Violations may lead to consequences according to criminal law or residence act Limitations, § 16b (4) sentence 1 AufenthG Changing the purpose of RP is limited to the following titles (respective requirements have to be fulfilled): - Apprenticeship (company), § 16a (1) AufenthG - Apprenticeship (school), § 16a (2) AufenthG - Qualified employment, § 18a et seqq AufenthG - Expert without formal qualification, § 19c (2) AufenthG - Any RP according to entitlement, e.g. marriage, parenthood, protection status after asylum procedure As of 1 March 2024, change towards any RP as long as requirements are met. Restricted for temporary employment according to § 19c (1) AufenthG in relation to Beschäftigungsverordnung: - International exchange of staff - Projects abroad of internationally operating companies - Employees transferred within the company - Language teachers - Culinary specialists - Au pair - Domestic servants of employees sent abroad - Other employments as voluntary service or religious employment - Educational internships - Seasonal employment - Assistant to carny - Domestic help 27 Im Fall eines Verlustes der AE Ausbildungsduldung, § 60c AufenthG. Ab 01.03.2024 ist die Ausbildungsduldung in § 16g AufenthG als AE geregelt. Wird das Studium abgebrochen ohne dass eine neue AE beantragt wird, dann wird die AE von der ABH nicht verlängert und es entsteht eine Ausreisepflicht. Sind eine Abschiebung oder freiwillige Ausreise nicht direkt möglich wird eine Duldung erteilt. Bei Erhalt eines Ausbildungsplatzes ist die Beantragung einer Ausbildungsduldung möglich. Ab dem 01.03.2024 AE zum Zweck der Ausbildung gemäß § 16g AufenthG. Im Falle der Ausreisepflicht sind die Möglichkeiten sehr stark begrenzt. Es empfiehlt sich dringend die Beratung durch eine Migrationsberatungsstelle. In case of loosing RP Ausbildungsduldung (apprenticeship for foreigners requested to leave), § 60c AufenthG. As of 1 March 2024, this regulation is shifted to § 16g AufenthG as a RP. In case of discontinuing studies without requesting a further RP, the ABH will not extend the RP. The person is then requested to leave. In case a deportation or voluntary return are not immediately possible, the ABH issues a Duldung (suspension of deportation). In case, the person has a contract for a placement of apprenticeship, an Ausbildungsduldung can be requested. As of 1 March 2024, RP for purpose of apprenticeship, § 16g AufenthG. In case a person is requested to leave, any legal options for residence are very limited. A professional assistance by a migration support office is strongly recommended. Weitere Wechsel des Aufenthaltszweckes Further change of purpose of RP Von der Ausbildung ins Studium Keine speziellen Einschränkungen. Anspruch auf AE wenn Zulassung der Uni vorliegt, § 16b Absatz 1 AufenthG, siehe oben. Die ABH kann sich vergewissern, ob Studium tatsächlich Hauptzweck des Aufenthaltszweckes ist, § 19f Absatz 4 Nummer 6 AufenthG. Studying after apprenticeship No particular restrictions. Entitlement to RP with admission to university, see above. ABH may check for indications that studying may not be main purpose of residence, § 19f (4) number 6 AufenthG. Von der Arbeit oder Arbeitsplatzsuche zurück ins Studium, Zweitstudium Keine speziellen Einschränkungen. Anspruch auf AE wenn Zulassung der Uni vorliegt, § 16b Absatz 1 AufenthG, siehe oben. Bei Wechsel aus AE zum Zweck der Arbeitsplatzsuche, § 20 AufenthG: Da Aufenthaltszweck nicht erfüllt wird, ist zu erwarten, dass die ABH genau prüfen wird, ob es sich beim Antrag aufs Zweitstudium nicht um eine missbräuchliche Verlängerung des Aufenthalts handelt, § 19f Absatz 4 Nummer 6 AufenthG, siehe oben. Die Obergrenze von insgesamt 10 Jahren Aufenthalt zum Zweck des Studiums ist zu berücksichtigen. Studying after employment or search for employment, second degree No particular restrictions. Entitlement to RP with admission to university, see above. In case of changing from purpose of searching for a job, § 20 AufenthG, to studying. ABH is likely to question if second degree may be an abusive way to prolong the residence, § 19f (4) number 6 AufenthG, see above. The maximum time of 10 years of RP for purpose of education has to be taken into account. 28 Vom Studium ins Asylverfahren Es kommt vor, dass sich während eines Aufenthalts zum Zweck des Studiums die Verhältnisse im Herkunftsstaat oder das Verhältnis der Studierenden zum Herkunftsstaat drastisch verändert haben. Diese Verhältnisse können einer perspektivischen Rückkehr in den Herkunftsstaat im Anschluss ans Studium entgegenstehen. - Entweder weil Krieg, Kampfhandlungen oder anderweitige Veränderungen der Sicherheits- oder humanitären Lage bei Rückkehr eine Gefährdung darstellen würden - Andererseits, weil eine im Zuge des Studiums erfolgte Persönlichkeitsentwicklung, gegebenenfalls im Zusammenhang mit einem politisch oppositionellen Agieren, bei Rückkehr eine Gefährdung durch ein repressives Regime darstellen würde Beide Konstellationen können einen Asylantrag begründen. Zudem kann eine entsprechend geänderte Lage im Herkunftsstaat bedeuten, dass die Finanzierung des Aufenthalts durch Zuwendungen aus dem Herkunftsstaat nicht mehr für die abschließende Dauer des Studiums gewährleistet werden kann. Aus diesen verschiedenen Aspekten kann der Druck entstehen über einen Asylantrag nachzudenken. Solange Studierende eine AE und die Voraussetzung für eine Verlängerung verfügen kann ein Asylantrag gestellt werden ohne dass die AE erlischt, § 10 Absatz 2 AufenthG. - Solange die AE zum Zweck des Studiums gültig ist, kann der Asylantrag schriftlich an die BAMF-Außenstelle, Haart 148, 24539 Neumünster, gerichtet werden - Keine Wohnverpflichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung Asylum request during or after studying The situation in the country of origin may develop drastically during studying and block a perspective return after graduation. - Because of war, fighting or other change in security or humanitarian matters - Because of own personal development that has formed an individual political profile which may lead to future threat by a repressive regime Both constellation may give reason for an asylum request. In addition, the financial situation at home in the light of changing conditions may ask for another way to pay for studying. This different aspects may lead to considering an asylum request. As long as the RP is valid, an asylum request does not cause the RP to expire, § 10 (2) AufenthG. - As long as the RP is valid, asylum may be requested in written form at BAMF-Außenstelle, Haart 148, 24539 Neumünster - A written asylum request does not lead to the obligation to take residence in the reception camp 29 Vorsicht: Kann die AE zum Zweck des Studiums mangels eigenständiger LuS nicht verlängert werden, wird eine Gestattung ausgestellt. Damit besteht weiterhin ein rechtmäßiger Aufenthalt und es besteht Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. Vor Abschluss des Asylverfahrens kann aufgrund der Sperrwirkung des § 10 Absatz 1 AufenthG eine AE nur unter folgender Voraussetzungen erteilt werden: - Gesetzlicher Anspruchs oder - Zustimmung des zuständigen Ministeriums und Erfordernis nationaler Interessen Mit Wirkung zum 23.12.2023 wurde gemäß Satz 2 ergänzt, dass der gesetzliche Anspruch der §§ 18a und 18b AufenthG nur in Zusammenhang mit der Zustimmung des Ministeriums und den Interessen Deutschlands die Sperrwirkung durchbrechen. Damit sollen missbräuchliche Asylanträge vermieden werden. Im Fall einer Ablehnung des Asylantrags kann aufgrund der Sperrwirkung eine AE nur zu humanitären Zwecken erteilt werden, § 10 Absatz 3 Satz 1 AufenthG. Wenn die Ablehnung als offensichtlich unbegründet erfolgt ist die Erteilung einer anderen AE ausgeschlossen, § 10 Absatz 3 Satz 2 AufenthG. Diese beiden Einschränkungen werden durchbrochen, wenn ein rechtlicher Anspruch auf Erteilung der AE besteht, § 10 Absatz 3 Satz 3 AufenthG. Mit Wirkung zum 23.12.2023 wurde gemäß Satz 4 ergänzt, dass der gesetzliche Anspruch der §§ 18a, 18b und 19c Absatz 2 AufenthG die Sperrwirkung nicht durchbricht, außer der Asylantrag wurde zurückgenommen und die ursprüngliche Einreise erfolgte vor dem 29.03.2023. Gleiches gilt für den Anspruch auf Familiennachzug. Damit sollen missbräuchliche Asylanträge vermieden werden. Für die Blaue Karte EU ist diese Sperre seit dem 18.11.2023 durch § 19f AufenthG für bestimmte Fälle aufgehoben. Liegen die AE zum Zweck des Studiums und die Voraussetzungen vorliegen sind ein Asylantrag und eine negative Ablehnung unschädlich. Das Studium kann fortgeführt und anschließend eine AE zum Zweck der qualifizierten Arbeit erteilt werden. Problematisch ist die Ablehnung des Asylantrags aus dem Gestattungsstatus heraus. Dann steht die Ausreisepflicht der Fortführung des Studiums und der Arbeit als Fachkraft entgegen. Caution: Without means of subsistence, RP for purpose of studying cannot be extended and therefore expires. A status of asylum request will be issued (Gestattung). This status entitles to social welfare. Before ending the asylum procedure, a RP is blocked by § 10 AufenthG and can only be given in the following cases: - Entitlement or - Approval by responsible ministry and special national demand As of 23 December 2023, this restriction has become modified by sentence 2. The entitlements of §§ 18a and 18b AufenthG only unlock the barrier of § 10 AufenthG in relation to the approval of the ministry and a special national demand. This aims at reducing the misuse of the asylum system. In case the asylum request has been rejected, a RP can only be given for humanitarian purposes, § 10 (3) sentence 1 AufenthG. In case of manifestly unfounded applications, a RP is completely blocked, § 10 (3) sentence 2 AufenthG. These two barriers are lifted in case of entitlement to RP, § 10 (3) sentence 3 AufenthG . As of 23 December 2023, this restriction has become modified by sentence 4. The entitlements of §§ 18a, 18b and 19c (2) AufenthG do not unlock the barrier of § 10 AufenthG, except if the asylum request is pulled back and the entry to Germany was before 29. March 2023. The same rule applies to the entitlement to family reunification. In case of blue card EU this barrier is lifted as of 18 November 2023 by § 19f AufenthG in certain cases. As long as a RP for purpose of studying is given and its requirements are fulfilled an asylum request and a rejection do not cause any harm. It is possible to carry on studying and to be given a RP for purpose of qualified employment afterwards. Not so in case of, a complete rejection after only holding a status of asylum request. The request to leave will block to continue to study and to be given a RP for purpose of qualified employment. 30 Eingeschränkter Spurwechsel nach Erteilung einer AE für Abschiebungsverbot, § 25 Absatz 3 AufenthG Wird das Asylverfahren nach Erteilung des Gestattungsstatus positiv beschieden wird eine AE für einen Schutzstatus erteilt. Das ist positiv. Die Status als Asylberechtigung, § 25 Absatz 1 AufenthG, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz, § 25 Absatz 2 AufenthG, bieten die Möglichkeit uneingeschränkt in eine AE zum Zweck des Studiums oder der qualifizierten Beschäftigung zu wechseln. Auch das Abschiebungsverbot, § 25 Absatz 3 AufenthG, ist ein Schutzstatus, er wird jedoch erst nach Ablehnung des Asylantrags erteilt, so dass die Sperrwirkung des § 10 Absatz 3 AufenthG mit den folgenden Einschränkungen gilt: - Kein Wechsel in eine AE zum Zweck der qualifizierten Arbeit nach §§ 18ff AufenthG, siehe oben - Keine Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG, siehe oben - Keine beschleunigte Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach § 18c AufenthG, siehe unten - Kein privilegierter Elternnachzug nach § 36 Absatz 3 AufenthG - Einbürgerung nur nach vorheriger gewöhnlicher Niederlassungserlaubnis Besteht keine direkte Kausalität und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Verlassen des Herkunftsstaates und dem Asylantrag ist es schwer eine individuelle Bedrohung im Sinne von Asyl oder internationalem Schutz geltend zu machen. Wenn dennoch eine allgemeine Notsituation der Rückkehr entgegensteht ist die Erteilung eines Abschiebungsverbotes wahrscheinlicher als ein höherrangiger Schutzstatus. Studierende sollten sehr sorgfältig überlegen, ob ein Asylantrag alternativlos ist. Der privilegierte aufenthaltsrechtliche Weg über das Studium und als Fachkraft sollte sich nicht verbaut werden. Ausweg: Eine Möglichkeit die aufenthaltsrechtliche Situation gegenüber dem Abschiebungsverbot zu verbessern bietet der § 19d AufenthG. Ab dem 01.03.2024 durchbricht der neue § 19d Absatz 4 AufenthG die Sperrwirkung des § 10 Absatz 3 AufenthG. Auf der Grundlage von § 19d AufenthG kann anschließend eine Blaue Karte EU mit den entsprechenden Privilegien hinsichtlich Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug und Einbürgerung erteilt werden. Limited options for changing RP after receiving RP for deportation ban, § 25 (3) AufenthG In case the asylum request hast been decided positive after holding a status of asylum request, a RP for a protection status will be issued. That is good. The status of asylum § 25 (1) AufenthG, refugee or subsidiary protection, § 25 (2) AufenthG, are offering without limit to change towards a RP for purpose of studying or qualified employment. The RP of deportation ban, § 25 (3) AufenthG, is a protection status as well. However, it is given only after the asylum request has been rejected. That is why the § 10 (3) AufenthG is valid also for RP of deportation ban. The following limitations have to be taken into account: - No change to RP for purpose of qualified employment according to §§ 18 et seqq AufenthG, see above - No blue card EU according to § 18g AufenthG, see above - No access to the permanent RP for qualified employees according to § 18c AufenthG, see below - No privileged reunification with parents according to § 36 (3) AufenthG - Nationalization is only possible after receiving a usual permanent RP In case of no direct causality and chronological sequence of leaving the country of origin and requesting asylum, it is difficult to claim an individual threat in the terms of asylum and international protection. If, anyway, a humanitarian situation does not allow returning, a deportation ban is more likely than a higher ranked protection status. Students should consider very carefully if there is no alternative to an asylum request. The privileged legal path for students and qualified employees should not be given up carelessly. Escape: An option to improve the legal situation in comparison with deportation ban is the RP of § 19d AufenthG. As of 1 March 2024 the new § 19d (4) AufenthG unlocks the barrier of § 10 (3) AufenthG. Based on § 19d AufenthG a blue card EU is accessible, same as its privileges concerning permanent RP, family reunification and nationalization. 31 6. Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte, § 18c AufenthG Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Er bedarf keiner regelmäßigen Verlängerung und regelmäßiger Erfüllung von Voraussetzungen, wie eine AE. Die Niederlassungserlaubnis wird nur bei groben Rechtsverstößen widerrufen. Zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis muss zuvorderst der Beweis erbracht worden sein, dass eine eigenständige LuS dauerhaft möglich ist und insbesondere in Bezug auf die Sprache von einer erfolgreichen Integration ausgegangen werden kann. Voraussetzungen - AE und Arbeitsplatz als Fachkraft nach §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g AufenthG seit 4 Jahren. Ab dem 01.03.2024 seit 3 Jahren. 2 Jahre Frist, wenn Berufsabschluss in Deutschland erworben wurde. Eine AE zum Zweck des Studiums erlaubt keine direkte Erteilung zu einer Niederlassungserlaubnis. - Entsprechende monatliche Rentenbeiträge - B1 Deutschkenntnisse - Weitere Voraussetzungen gemäß der regulären Niederlassungserlaubnis, § 18c Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 AufenthG Für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU gilt eine Frist von 33 Monaten, entsprechende Rentenbeiträge und A1 Deutschkenntnisse. Ab dem 01.03.2024 27 Monate. Bei B1 Deutschkenntnissen gelten 21 Monate. Hochqualifizierten akademischen Fachkräften (Wissenschaftler*innen mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in herausgehobener Funktion jeweils mit mehrjähriger Berufserfahrung) kann unabhängig vom Voraufenthalt und Rentenbeiträgen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn LuS gewährleistet ist. Ab 01.03.2024 soll die Niederlassungserlaubnis in dieser Konstellation erteilt werden. 6. Permanent RP for qualified employees, § 18c AufenthG A permanent RP (Niederlassungserlaubnis) does not require a continuous prolongation and continuous fulfilment of requirements as a RP. It may only be revoked in case of gross legal offences. In order to obtain a permanent RP, a person has to prove a sustainable integration. This requires primarily a long-time ability to maintain means of subsistence and German proficiency. Requirements - RP and qualified employment according to §§ 18a, 18b, 18d or 18g AufenthG for 4 years. As of 01.03.2024, after 3 years. After 2 years, if a professional degree has been acquired in Germany. A RP for purpose of studying does not allow a direct request to a permanent RP - Respective amount of monthly pension contributions - B1 German proficiency - Further requirements of the regular permanent RP, § 18c (1) sentence 1 number 5 AufenthG Qualified employees with a blue card EU are entitled to a permanent RP after 33 months, respective amount of monthly pension contributions and A1 German proficiency. As of 01.03.2024, 27 months. With B1 German proficiency, it only takes 21 months. Highly qualified academic employee (Scientist with special knowledge; lecturer in a high position; each with several years of working experience) may receive a permanent RP independent to the duration of the previous residence and pension contributions. As of 1 March 2024, enlarged discretion. A permanent RP shall be given in this constellation. 32 Mit einer AE zum Zweck der selbständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG kann eine Niederlassungserlaubnis bei erfolgreicher geschäftlicher Entwicklung bereits nach 3 Jahren erteilt werden, § 21 Absatz 4 AufenthG. Ab 01.03.2024 wird nicht mehr nur retrospektiv der Erfolg gewertet, sondern auch die erarbeiteten Potentiale berücksichtigt. Bei mindestens einjähriger erfolgreicher Dauer der gegenwärtigen Tätigkeit wird dann in der Regel von einer nachhaltig positiven Prognose ausgegangen werden können. A RP for self-employment, § 21 AufenthG, offers a permanent RP after 3 years of successful entrepreneurship, § 21 (4) AufenthG. As of 1 March 2024, successful entrepreneurship will be considered as prognosis, not only retrospective: Positive prognosis after one year of successful self- employment. Vorteile der Niederlassungserlaubnis - Unbefristete Gültigkeit - Unbegrenzter Wechsel des Arbeitsplatzes und Berufs erlaubt - Zugang zu staatlichen Leistungen ohne Einschränkungen für Aufenthaltsstatus - Freizügigkeit, Recht auf Umzug und Arbeit in der EU mit Daueraufenthaltserlaubnis-EU nach § 9a AufenthG Benefits of a permanent RP - Duration, unlimited - Change of employment and profession, unlimited - Social welfare, unlimited - Mobility, right to live and work everywhere in EU with permanent RP-EU according to § 9a AufenthG 33 7. Einbürgerung Voraussetzungen nach § 10 StAG: AE als Fachkraft, familiäre Gründe, Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz oder Niederlassungserlaubnis. Bei allen anderen AE, etwa um Zweck des Studiums ist ein Umweg über die Niederlassungserlaubnis notwendig 8 Jahre rechtmäßiger Voraufenthalt, Studienzeit wird angerechnet. Derzeit ist geplant ab 1. Halbjahr 2024 die geforderte Voraufenthaltszeit auf 5 Jahre zu verkürzen - Bei Ableistung eines Integrationskurses 7 Jahre Voraufenthalt. Dieser Privilegierungsgrund soll mit der geplanten Gesetzesänderung entfallen - Bei „besonderen Integrationsleistungen“, zum Beispiel besondere berufliche oder universitäre Leistungen, bürgerschaftliches Engagement oder C1 Sprachniveau weitere Verkürzung auf 6 Jahre. Derzeit ist geplant ab 1. Halbjahr 2024 diese Frist auf 3 Jahre zu verkürzen - Bei Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft oder Staatenlosigkeit 6 Jahre Voraufenthalt, § 8 StAG i.V.m. Artikel 34 GFK. Bei diesen Schutzberechtigten wird Mehrstaatlichkeit zugelassen. Dauer des Asylverfahrens wird angerechnet Weitere Voraussetzungen: - Identität ist geklärt - LuS für sich selber und Familienangehörige - B1 Deutschkenntnisse - Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland - Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung - Einordnung in die Lebensverhältnisse - Straffreiheit - Regelmäßige Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Ausnahme für EU-Bürger*innen oder wenn Herkunftsstaat keine Entlassung aus Staatsangehörigkeit vorsieht. Derzeit ist geplant ab 1. Halbjahr 2024 Mehrfachstaatlichkeit grundsätzlich zuzulassen - Des Weiteren ist ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel geplant 7. Naturalisation Requirements, § 10 StAG RP as qualified employee, family reunification, asylum, refugee status, subsidiary protection or permanent RP. All other RP require to obtain a permanent RP before naturalisation 8 years legal residence. Time of residence as student is counted. Planned to be reduced to 5 years - 7 years after integration course. This privilege is planned to be cancelled - 6 years with “special integration achievements”, e.g. academic or professional achievements, civil engagement, C1 German proficiency. Planned to be reduced to 3 years - 6 years with asylum, refugee status or statelessness, § 8 StAG in relation to Artikel 34 Geneva Convention of Refugees. In case of these protection status multiple citizenship is accepted, time of asylum procedure is counted Further requirements: - Proved identity - Means of subsistence including all family members - B1 German proficiency - Knowledge of legal and cultural rules in Germany - Commitment to the free democratic basic order - Integration to living conditions - Impunity - Resign from previous citizenship in case no exception allowed. Multiple citizenship for all planned - Furthermore a commitment to the historical responsibility of Germany towards Israel is planed 34 Fundstellen/Sources - AufenthG: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html, Residence act: https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_aufenthg/. - Liste der Engpassberufe und weitere Ausführungen zum Erhalt der Blauen Karte EU: https://www.make-it- in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-karte-eu, List of the bottleneck professions and further information about the blue card EU: https://www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/eu- blue-card. - StAG: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/index.html, Nationality act: https://www.gesetze-im- internet.de/englisch_stag/englisch_stag.html. Beratungsstellen/support offices Universität Kiel - AStA: https://asta.uni-kiel.de/en/. - International Center: https://www.international.uni-kiel.de/en?set_language=en. Fachhochschule Kiel - AStA: https://asta-fh-kiel.de/beratung/. - International Office: https://www.fh-kiel.de/en/international/international-profile/international-office/. Kunsthochschule Kiel - AStA: https://en.muthesius-kunsthochschule.de/students-union-representative-bodies-subjects-student- parliament/. - International Office: https://en.muthesius-kunsthochschule.de/fernweh-international-office/. Universität Flensburg - AStA: https://eufstud.de/en/. - International Center: https://www.uni-flensburg.de/en/international/international-center. Fachhochschule Flensburg - AStA: https://asta-fl.de/en/. - International Office: https://hs-flensburg.de/hochschule/organisation/zentrale-verwaltung/international- office. Universität Lübeck - AStA: https://www.asta.uni-luebeck.de/en/. - International Office: https://www.uni-luebeck.de/en/university-education/international.html. Fachhochschule Lübeck - AStA: https://www.th-luebeck.de/gremien-thl/gremien/asta/aufgaben/. - International Office: https://www.th-luebeck.de/studium/studienangebot/internationales-studium/. Musikhochschule Lübeck - AstA: https://www.mh-luebeck.de/en/university/university-management/asta-and-stupa/. Fachhochschule Heide - AStA: https://www.asta-westkueste.de/. - International Office: https://en.fh-westkueste.de/en/international/. Migrationsberatungsstellen/migration support offices in Schleswig-Holstein - Migrationssozialberatung: https://www.frsh.de/themen/beratungsstellen/beratungsstellen https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_aufenthg/ https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-karte-eu https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-karte-eu https://www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/eu-blue-card https://www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/eu-blue-card https://www.gesetze-im-internet.de/stag/index.html https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_stag/englisch_stag.html https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_stag/englisch_stag.html https://asta.uni-kiel.de/en/ https://www.international.uni-kiel.de/en?set_language=en https://asta-fh-kiel.de/beratung/ https://www.fh-kiel.de/en/international/international-profile/international-office/ https://en.muthesius-kunsthochschule.de/students-union-representative-bodies-subjects-student-parliament/ https://en.muthesius-kunsthochschule.de/students-union-representative-bodies-subjects-student-parliament/ https://en.muthesius-kunsthochschule.de/fernweh-international-office/ https://eufstud.de/en/ https://www.uni-flensburg.de/en/international/international-center https://asta-fl.de/en/ https://hs-flensburg.de/hochschule/organisation/zentrale-verwaltung/international-office https://hs-flensburg.de/hochschule/organisation/zentrale-verwaltung/international-office https://www.asta.uni-luebeck.de/en/ https://www.uni-luebeck.de/en/university-education/international.html https://www.th-luebeck.de/gremien-thl/gremien/asta/aufgaben/ https://www.th-luebeck.de/studium/studienangebot/internationales-studium/ https://www.mh-luebeck.de/en/university/university-management/asta-and-stupa/ https://www.asta-westkueste.de/ https://en.fh-westkueste.de/en/international/ 35 Impressum Kiel, 30. Januar 2024 Herausgeber: Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb Autor: Elias Elsler Karolinenweg 1 24105 Kiel Telefon (0431) 988-1291 Telefax (0431) 988-610 1293 fb@landtag.ltsh.de http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb mailto:fb@landtag.ltsh.de 36 Vorwort Introduction Inhalt Content Abkürzungen Abbreviations 1. Studium in Deutschland Prinzipien des Aufenthaltsgesetzes Zweck des Aufenthaltsgesetzes, § 1 AufenthG Allgemeine Erteilungsvoraussetzung einer Aufenthaltserlaubnis (AE), § 5 AufenthG Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung, § 16 AufenthG Anspruch oder Ermessen 1. Studying in Germany Principles of the residence act Purpose of the residence act, § 1 AufenthG General prerequisites for issuing residence permit (RP), § 5 AufenthG Principle underlying residence for educational purposes, § 16 AufenthG. Entitlement or discretion AE zur Suche eines Studienplatzes, § 17 Absatz 2 AufenthG RP for the purpose of applying to university, § 17 (2) AufenthG Sprachkurs, Studienkolleg und studienvorbereitendes Praktikum, § 16b Absatz 1 Satz 2 AufenthG Beinhaltet auch: RP for purpose of language course, Studienkolleg or internship, § 16b (1) sentence 2 AufenthG Included purposes as part of preparing for university: Studium, § 16b AufenthG Residence for the purpose of studying, § 16b AufenthG Voraussetzungen Deutschkenntnisse Requirements German proficiency Lebensunterhaltssicherung, LuS Means of subsistence. Krankenversicherung Health insurance Wohnen Accommodation Nebenbeschäftigung, § 16b Absatz 3 AufenthG Sideline job, § 16b (3) AufenthG Dauer und Verlängerung Duration and extension Wechsel des Studiengangs Change of university course Auslandssemester, § 16c AufenthG Semester abroad Ablauf Procedure Zweitstudium Second degree Kinder, § 32 AufenthG Eltern, § 36 Absatz 3 AufenthG-neu Children, § 32 AufenthG Parents, § 36 (3) AufenthG-new Geburt eines Kindes in Deutschland, § 33 AufenthG Birth of child in Germany, § 33 AufenthG Deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt in Deutschland, § 4 StAG German citizenship by birth, § 4 StAG 2. Austauschstudierende 2. Exchange students 3. Ablehnungsgründe 3. Grounds for exclusion 4. Familiennachzug Eheleute, § 30 AufenthG 4. Family reunification Spouse, § 30 AufenthG 5. Wechsel zu anderer AE Vom Studium in die Arbeit, § 18 AufenthG AE für Fachkräfte 5. Change to other RP From studying to working Qualified employment, § 18 AufenthG Verhältnis von beruflicher Qualifikation zum Fachbereich der qualifizierten Beschäftigung. Relation between qualification and subject of qualified employment Voraussetzung für die qualifizierte Beschäftigung nach § 18a und § 18b AufenthG Requirements for qualified employment, § 18a and § 18b AufenthG Blaue Karte EU, § 18g AufenthG Blue card EU, § 18g AufenthG AE zum Zweck der Arbeitsplatzsuche im Anschluss an ein Studium in Deutschland, § 20 AufenthG RP for purpose of searching for employment after studying in Germany, § 20 AufenthG Perspektiven nach Studienabbruch Begrenzungen, § 16b Absatz 4 Satz 1 AufenthG Options after discontinuing studies Limitations, § 16b (4) sentence 1 AufenthG Im Fall eines Verlustes der AE In case of loosing RP Weitere Wechsel des AufenthaltszweckesFurther change of purpose of RP Von der Ausbildung ins Studium Studying after apprenticeship Von der Arbeit oder Arbeitsplatzsuche zurück ins Studium, Zweitstudium Studying after employment or search for employment, second degree Vom Studium ins Asylverfahren Asylum request during or after studying Vorteile der Niederlassungserlaubnis Benefits of a permanent RP Fachhochschule Kiel Kunsthochschule Kiel Universität Flensburg Fachhochschule Flensburg Universität Lübeck Fachhochschule Lübeck Musikhochschule Lübeck Fachhochschule Heide Migrationsberatungsstellen/migration support offices in Schleswig-Holstein 6. Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte, § 18c AufenthG Voraussetzungen 6. Permanent RP for qualified employees, § 18c AufenthG Requirements 7. Einbürgerung Voraussetzungen nach § 10 StAG: 7. Naturalisation Requirements, § 10 StAG Fundstellen/Sources Beratungsstellen/support offices Universität Kiel Impressum
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