Die Längsschnittforschung am Deutschen Ju-gendinstitut Universität Flensburg Internationales Institut für Management Zur Gewinnsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften Ein internationaler Vergleich auf der Grundlage faktischer Steuerzahlungen Ein Forschungsprojekt der Hans-Böckler-Stiftung Gerd Grözinger Discussion Paper Nr. 13, ISSN 1618-0798 Der Autor: Prof. Dr. Gerd Grözinger, Volkswirt und Soziologe, Zentrum für Bildungsforschung der Universität Flensburg, groezing@uni-flensburg.de Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Universität Flensburg unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Mikrover- filmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Universität Flensburg Internationales Institut für Management Discussion Paper Nr. 13, ISSN 1618-0798 Flensburg im September 2006 Kontaktadresse Universität Flensburg Internationales Institut für Management Zentrales InstitutsSekretariat Munketoft 3b; 24937 Flensburg E-Mail: zis-iim@uni-flensburg.de http://www.uni-flensburg.de/iim/ 1) Zusammenfassung In Deutschland sind die Steuersätze auf Gewinne von Kapitalgesellschaften ebenso auf einem historischen Tiefstand wie die Einnahmen aus dieser Größe. Dies wird zumeist mit dem Druck der Globalisierung erklärt, die gegenüber mobilem Kapital keinen nationalen Spielraum mehr zulasse. Zugleich wird häufig noch behauptet, dass Kapitalgesellschaften in Deutschland nicht die Bedeutung wie in anderen Ländern haben, also die Steuereinnah- men auch strukturell geringer sein müssen. In dieser Arbeit werden beide Fragen einer empirischen Überprüfung unterzogen. Dazu besteht Anlass, denn im Durchschnitt der OECD- wie EU-Länder nehmen die Steuerein- nahmen auf Gewinne (als Anteil am BIP) trendmäßig zu, während sie in Deutschland da- gegen seit Mitte der achtziger Jahre stark abfallen und mittlerweile sogar die internationale Untergrenze darstellen. Um beiden genannten Einwänden Rechnung zu tragen, wird auf der Basis der Volkswirt- schaftlichen Gesamtrechnung der Anteil der Gewinne von Kapitalgesellschaften am BIP auf einen Einheitswert normiert. Für die anderen Kernländer der EU zeigt sich dann trotz dieser Korrektur über die Zeit ein faktischer Anstieg bzw. eine Konstanz der Einnahmen, und auch ein in der Regel erheblich höheres Niveau als in Deutschland, das hier weiter eine Ausnahme darstellt. Die neuen Mitgliedsländer der EU zeigen aber eine Tendenz nach unten, was auf die be- vorstehende Gefahr einer künftig stärkeren Ausnutzung von Steuerkonkurrenz hindeutet. Da eine dadurch angebrachte Harmonisierung sowohl von Steuersätzen wie der Bemes- sungsgrundlagen als sehr unwahrscheinlich einzuschätzen ist, wird stattdessen eine bin- dende Output-Vorschrift vorgeschlagen. Unter einer solchen Regel hätten EU-Staaten un- ter Berücksichtigung des Anteils der Gewinne von Kapitalgesellschaften am Sozialprodukt eine bestimmte Einnahmehöhe aus Steuern daraus nachzuweisen. 2 2) Gliederung 1) Zusammenfassung .............................................................................................................1 2) Gliederung .........................................................................................................................3 3) Einführung.........................................................................................................................5 4) Gibt es eine sich durchsetzende internationale Steuerkonkurrenz? ..................................8 5) Trend der faktischen Steuereinnahmen in den Ländern der OECD und Deutschlands relative Position darin ..................................................................................................10 6) Einflüsse auf faktische Steuereinnahmen: der empirische Ansatz ..................................13 7) Korrigierte faktische Steuereinnahmen: Absenkung durch Globalisierungsdruck? .......19 a) EU15 21 b) Andere Europäische Länder außerhalb der EU 28 c) EU-Beitrittsländer 29 d) Außereuropäische OECD-Mitglieder 31 e) Fazit 34 8) Korrigierte faktische Steuereinnahmen: Deutschland im internationalen Vergleich ......34 a) Einzeldarstellungen für die Jahre 1991 - 2002 35 b) Fazit 41 9) Wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen.......................................................................42 10) Anhang: Tabelle ............................................................................................................45 11) Literatur .........................................................................................................................60 3 4 3) Einführung1 Die Unternehmensbesteuerung bleibt ein politisches Dauerthema in Deutschland. So wird im Sommer 2006 von der großen Koalition gerade die nächste Runde der Entlastung ein- geleitet, trotz weiter bestehender öffentlicher Armut vor allem im Investitionsbereich, zu- sätzlich anstehender Mehrausgaben in Gesundheit und Bildung, sowie ständiger Über- schreitungsgefahr der europäischen Verschuldungsgrenze. Dieser aktuelle Versuch einer erneuten Steuerminderung ist erklärungsbedürftig, hat doch bereits die rot-grüne Vorläu- ferkoalition unter aktiver Beteiligung der Opposition die Steuersätze wie auch die relativen Einnahmen daraus auf historische Tiefststände gebracht. Woher nur rührt dieser seit langem zu beobachtende seltsame Drang nach Steuersenkun- gen? Ist er tatsächlich eine notwendige Reaktion auf einzelstaatlich unbeeinflussbare inter- nationale Veränderungen? Oder kann es nicht vielleicht doch sein, dass hier ein wenig sinnvolles Handeln aufgrund einer fehlerhaften Analyse vorliegt, weil nämlich einige grundlegende Informationen - aus welchen Gründen auch immer - von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis genommen wurden? Im Folgenden wird es um eine Sichtweise gehen, die bisher in der wissenschaftlichen wie politischen Diskussion eine weniger gewichtige Rolle gespielt hat als ihr eigentlich ge- bührt: die der faktischen Einnahmen aus Unternehmenssteuern. Methodischer Hintergrund der Wahl dieses Gesichtspunktes ist die Überlegung, dass bei einem internationalen Ver- gleich immer beides zu berücksichtigen ist: sowohl die nominalen Steuersätze auf den aus- gewiesenen Gewinn wie die Prinzipien und die Anwendungspraxis bei den Bemessungs- grundlagen, die erst die Höhe dieses Gewinns festlegen. In den realen Steuerzahlungen wird das Zusammenwirken dieser zwei als gleich bedeutend anzusehenden Einflüsse in einem einzigen kondensierten Ergebnis deutlich. Wegen der dadurch erzeugten Informationsdichte nimmt sowohl für eine internationale Vergleichs- analyse wie für eine Betrachtung der zeitlichen Entwicklung die Angabe der Einnahmen eine besonders wichtige Rolle ein. Dies ist damit ganz ähnlich wie bei der Einschätzung einer Versicherung, wo zwei unterschiedliche Informationen, nämlich einmal die Wahr- scheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und zum Anderen die Höhe dieses Schadens, in der zu zahlenden Versicherungsprämie in einer einzigen aussagekräftigen Größe zu- sammengeführt sind. Würde dort zur Bestimmung der ‚Versicherungslast’ eines Unter- 1 Für Hinweise und kritische Kommentare bedanke ich mich bei Stefan Bach, Margit Schratzenstaller, Achim Truger. 5 nehmens dagegen nur eine der beiden Dimensionen betrachtet, müsste die Analyse als un- vollständig und damit als fehlerhaft zurückgewiesen werden.2 Im Prinzip ist die Bedeutung der Einbeziehung der Bemessungsgrundlage auch für die ‚Steuerlast’ zwar in der Literatur unbestritten. Aber in der Praxis wird erstaunlich oft da- von Abstand genommen.3 Nicht nur in populären Medien sind internationale Hitlisten aus- schließlich auf nominalen Steuersätzen beruhend zu finden. Auch vielzitierte Berechnun- gen wie etwas die des ZEW nähern sich der Integration der Bemessungsgrundlagen nur sehr zögerlich an. Dies hat sicher vor allem auch mit der ausgesprochen komplexen4 Problematik zu tun. Es lässt sich hier weniger verallgemeinerbares Wissen finden, sondern vieles bleibt von den konkreten Strategien der Unternehmen abhängig, ob sie etwa Aus- landstöchter besitzen, Betriebspensionen zahlen, Maschinen und Gebäude kaufen oder diese leasen etc. Daraus können sich bei gleicher Ertragskraft schon in Deutschland ganz unterschiedliche Gewinndefinitionen und Gewinnsteuerverpflichtungen ergeben, und bei einem internationalen Vergleich multipliziert sich die Vielfältigkeit noch weiter.5 Statt nun auf einer solchen Input-orientierten Grundlage wenig Eindeutiges in vielen Fall- varianten zusammen zu stellen, kann mit der Output-Betrachtung methodisch auf eine ro- bustere Alternative zurückgegriffen werden. Dabei wird es als irrelevant angesehen, wie eine Gewinnbeeinflussung zustande kam, ob über niedrige Sätze oder besondere Abschrei- bungsbedingungen, Verlustvorträge, dem Ausnützen günstiger Gesetzeslagen bei profi- tablen Auslandbeteiligungen o.ä. Entscheidend ist allein, dass es einen realen Einfluss auf die Steuerpflichtigkeit hatte. In der Terminologie der Steuervergleichsliteratur wird es also im Folgenden um ‚faktische’ Indikatoren gehen (statt ‚fiktiver’), und darin wieder um ‚makroökonomische’ (statt ‚mikroökonomischer’).6 Generell gilt, dass faktische Einnahmen immer unterhalb der fiktiven, also formal mögli- chen liegen, weil „die Zensiten Steuern (illegal) hinterziehen, die Zensiten legale Sachver- haltsgestaltungen unterschiedlich intensiv nutzen und die Steuerverwaltungen bei der Steu- 2 „With respect to its impact on the incentive to invest, though, it is well-known that the statutory rate is a woefully inadequate measure.” (Slemrod 2004: 1176) 3 „Insgesamt fällt damit auf, dass sich das Gros der finanzwissenschaftlichen Literatur zum Steuerwettbewerb nur miteinem engen Ausschnitt des Phänomens Steuerwettbewerb beschäftigt, während es den Fragen selektiver Steuervergünstigungen und der Definition der Steuerbasis zu wenig Beachtung schenkt.“ (Institut "Finanzen und Steuern" e.V 2004: 15) 4 „In all countries, the definition of the corporate tax base is extremely complex… It is not feasible to present a measure that reflects all of this factors.” (Devereux/Griffith/Klemm 2002: 457) 5 Die erste große unternationale Vergleichuntersuchung der OECD (OECD 1991) nutzte etwa zwölf verschiedene Fälle pro unterstellter Inflationsrate. Schon damals ist Deutschland übrigens für typische Verhältnisse als Land mit eher einer Niedrigbelastung dargestellt worden. Es ist bezeichnend, dass der empirische Teil dieser Analyse in der deutschsprachigen Literatur fast vollständig ignoriert wurde. 6 Schratzenstaller 2004 6 ererhebung einen Ermessensspielraum haben, und ein gewisses ‚Trägheitsmoment’ oder Korruption dazu führen, dass nicht alle steuerbaren Einkünfte tatsächlich besteuert wer- den.“7 Und die OECD schreibt dazu „The share of the corporation income tax in total tax revenues shows a considerable spread ... Apart from the spread in statutory rates of the corporate rates of the corporate income tax, these differences are at least partly explained by institutional factors, - the degree to which firms in a country are incorporated, taxation of oil revenues – and the erosion of the corporate income tax base, fore example as a con- sequence of generous depreciation schemes, and other instruments to postpone the taxation of earned profits.”8 Unter diesem methodischen Gesichtspunkt der realen Steuereinnahmen bei Berücksichti- gung solcher ‚institutionellen Faktoren’ lassen sich zwei Fragestellungen der aktuellen Diskussion überprüfen, die im Folgenden behandelt werden sollen: - Gibt es durch die Globalisierung einen allgemeinen Trend relativ sinkender Ge- winnsteuereinnahmen? - Wie stellt sich die Situation der Gewinnsteuereinnahmen in Deutschland im internationalen Vergleich dar? Zur Klärung der beiden Probleme wird zuerst ausgewählte aktuelle Literatur zur trendmä- ßigen Entwicklung sowie zur deutschen Situation kurz dargestellt, im nächsten Abschnitt der eigene empirische Ansatz ausgeführt, und dieser anschließend in seinen Ergebnissen vorgestellt. Eine Schlussüberlegung sucht schließlich nach politischen Lehren aus dem Vorgefundenen. Einige weitere methodische Vorbemerkungen sind angebracht. Es wird hier nur um Ge- winnsteuern von Kapitalgesellschaften gehen. Damit geht erstens ein Verzicht auf die Be- trachtung der Situation bei Selbständigen und Personengesellschaften einher, und es unter- bleibt zweitens auch eine Ausweitung der Analyse auf die Eigentümerebene bei Kapitalge- sellschaften. Beides Mal stellt sich die statistische Lage gerade für internationale Verglei- che als zu schwierig bzw. zu umfangreich voraus. Drittens können Aussagen über eine eventuell unterschiedliche Situation für verschiedene Gruppen von Kapitalgesellschaften, z. B. große und kleine, mobile und immobile, nicht gemacht werden, da auch dies den Rahmen der Untersuchung sprengen würde. Schließlich wird es viertens auch nur um die Gewinnsteuern im engeren Sinne gehen, also ohne Berücksichtigung etwaiger Vermögens- 7 Müller 2004: 58 8 OECD 2004b: 21 7 steuern.9 Die Beschränkungen erlauben dennoch fundierte Aussagen. Denn die Besteue- rung des Gewinns von Kapitalgesellschaften bildet die Leitgröße der modernen Steuerdis- kussion im Einkommensbereich, an deren Veränderung sich die anderen Vorschläge ori- entieren.10 4) Gibt es eine sich durchsetzende internationale Steuerkonkurrenz? Dass es eine starke Senkungstendenz im Bereich der nominalen Steuersätze gibt, ist in der Literatur unbestritten. So lagen die Sätze der industrialisierten Länder in den frühen Acht- ziger Jahren bei durchschnittlich 48%, und Ende der Neunziger bei nur noch 35%.11 Der Trend setzt sich bis in die Gegenwart fort. Allein in den zwei Jahren von 2003 auf 2005 sind etwa im Einflussbereich der Europäischen Union weitere zahlreiche Senkungsaktivi- täten bei den Steuersätzen zu verzeichnen. Bei der EU15 - den langjährigen Mitgliedslän- dern vor der Erweiterung in 2004 - betrifft dies Deutschland, Österreich, und vermutlich kommt noch Finnland hinzu, bei den Beitrittsländern und -kandidaten sind es Bulgarien, Lettland, Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn.12 Auf der Basis solcher Daten kommen wirtschaftswissenschaftliche Analysen deshalb gerne zu dem Ergebnis, die Globalisierung vermindere den Umverteilungsspielraum auf nationaler Ebene, da die Besteuerung des mobileren Faktors Kapital gegenüber der Arbeit zunehmend schwieriger werde.13 Aber Senkungen von Steuersätzen müssen dann nicht zu einer Abnahme von Steuerein- nahmen führen, wenn sie mit einer Erweiterung der Bemessungsgrundlage einher gehen. Tatsächlich gab es häufig den Versuch, die entsprechenden Reformen ‚aufkommensneut- ral’ zu gestalten. Eine Untersuchung, die sich alleine auf die Abschreibungsbestimmungen für Sachanlagen konzentriert, stellte etwa fest, dass zwischen 1982 und 2001 von 16 Län- dern nur ein einziges die Bedingungen für Unternehmen verbesserten, dagegen zehn sie verschlechterten.14 9 Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen: die deutschen Einnahmen aus Vermögenssteuern sind dabei weit unterdurchschnittlich. In 2002 betrugen sie 0,8% gegenüber 1,9% im OECD-Durchschnitt (OECD 2004b: 78) 10 Es gibt in Deutschland eine sehr enge Verbindung, indem der Satz der als Abschlag auf die Einkommensteuer interpretierten Körperschaftsteuer von dessen Höchstsatz nicht zu weit auseinanderfallen durfte, die Senkung des einen also seit 1977 mit einer Senkung des anderen einher ging (Ganghof 2004: 19). Allerdings gilt: „Im internationalen Vergleich war diese Fixierung auf die Angleichung von Körperschaftssteuersatz und Spitzensatz der Einkommensteuer ganz und gar ungewöhnlich.“ (Ganghof 2004: 70). Wenn auch vielleicht abgeschwächter, besteht aber eine solche Ankoppelung auch international: „Across countries there is indeed a strong association between the top individual rate and the top statutory corporate rate.“ (Slemrod 2004: 1183) 11 Devereux/Griffith/Klemm 2002: 451 12 Schratzenstaller 2004: 45 13 Z. B. Gottschalk/Peters/Schuler 2004 14 Devereux/Griffith/Klemm 2002: 460 8 Warum diese breite finanzpolitische Bewegung - Steuersatzsenkungen in Kombination mit Bemessungsgrundlagenverbreiterung - genau so stattfand, ist nach der theoretischen Lite- ratur durchaus unklar. Erklärungsmodelle thematisieren etwa den Versuch, dadurch die Spielräume falscher Verrechnungspreise in miteinander verbundenen Unternehmen einzu- schränken, oder mobiles Kapital anzuziehen bzw. die Bedingungen für ausländische In- vestoren zu verbessern, oder auch die besonders profitablen Firmen, die von der Politik vielleicht als langfristig erfolgreicher angesehen werden, zu Lasten der schlechter verdie- nenden zu stärken.15 Und tatsächlich fand sich auch eine solche empirische Beziehung zu- mindest im Fall ausländischen Kapitals. Nach Gorter und Parikh ergibt sich eine Zunahme der Direktinvestitionen im Europäischen Raum dann, wenn die Kapitalsteuerbelastung sinkt.16 Allerdings nutzen die Autoren eine Unternehmensdatenbasis, die Differenzen in der Gestaltung der Bemessungsgrundlage nicht ausreichend wiederspiegelt. Jedoch ist die hier unterstellte Kombination einer niedrigen nationalen Steuerbelastung und dadurch angelockte, steuerlich kaum belastete multinationale Unternehmen weniger ein- deutig als es erscheinen mag. So haben etwa ebenfalls auf der Basis eines großen europäi- schen Unternehmensdatensatzes Huizinga und Nicodème den Zusammenhang zwischen der Steuerbelastung (hier: Steuern in Relation zum Unternehmensvermögen, den ‚Assets’) und dem Anteil ausländischer Eigner untersucht.17 Es ergab sich paradoxer Weise eine positive statt einer zu erwartenden negativen Beziehung. Das Ergebnis ist aber auch des- halb schwer zu deuten, da über Abschreibungen der Wert der Assets selbst wieder das Er- gebnis einer steuergestaltenden Politik sind, und die zu erklärende Variable vielleicht nicht sehr zuverlässig ist. Eine andere Erklärungsmöglichkeit liegt darin, dass gerade ausländi- sche Eigner in Ländern mit einer hohen Steuerbelastung ihre internationalen Steuervermei- dungsstrategien über verbundene Firmen einsetzen können. Tatsächlich fanden die Autoren auch solche Hinweise, und zwar dergestalt, dass nationale Indikatoren eines laxeren Rechtsverständnisses Fremdeigentümerraten anhoben. Das Absenken der Steuersätze und die Ausweitung der Bemessungsgrundlage stellen also gegenläufige Entwicklungen mit theoretisch offenem Gesamtergebnis dar. Damit wird es zu einer empirischen Frage: haben die westlichen Länder und hat Deutschland speziell dadurch am Ende mehr oder weniger Gewinnsteuern eingenommen? Dieser Dimension soll im nächsten Abschnitt nachgegangen werden. 15 Devereux/Griffith/Klemm 2002: 481 16 Gorter/Parikh 2003 17 Huizinga/Nicodème 2003 9 5) Trend der faktischen Steuereinnahmen in den Ländern der OECD und Deutschlands relative Position darin Für praktisch alle vergleichenden ökonomische und soziale Daten zur Situation in der ent- wickelten westlichen Welt hat sich die OECD als die beste Quelle heraus gestellt. Das gilt auch für die Steuerdimension. Faktische Gewinnsteuereinnahmen werden von der OECD nach einheitlichen Kriterien einmal als Prozent aller Steuern und Abgaben, und einmal als Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (BIP) berechnet und in den regelmäßig erscheinenden ‚Revenue Statistics’ veröffentlicht. Von den beiden angeführten Indikatoren ist die Relation der Gewinnsteuereinnahmen zum BIP für eine Analyse vorzuziehen, da in den OECD-Mitgliedsländern sehr unterschiedliche Staatsumfänge bzw. Abgabequoten bestehen. Es bleibt aber als Zusatzinformation festzu- halten, dass in den industrialisierten Ländern im Durchschnitt die Staatsquote langfristig steigt, was sich mit höheren Ansprüchen an öffentliche Leistungen erklärt. Wenn nun die Einnahmen aus einer Steuerart - z. B. der Gewinnbelastung von Kapitalgesellschaften - dagegen fallen, konstant bleiben oder auch nur weniger stark mitsteigen, sinkt der relative Beitrag dieses Sektors zur Staatsfinanzierung. Für die OECD insgesamt gilt jedenfalls, dass dieser relative Beitrag tatsächlich seit 1965 geringer wurde.18 Dies sollte bei den weiteren Überlegungen, die nur die Relation Gewinnsteuern zum BIP betrachtet, nicht völlig vergessen werden. In der aktuellen Edition der ‚Revenue Statistics’ gibt es eine kleine methodische Änderung zu früheren Ausgaben. Es werden zum ersten Mal für fast alle Länder nicht die Kassenein- nahmen genutzt, sondern die Einnahmen dem Jahr zugeschrieben, wo sie als Zahlungsver- pflichtungen entstanden.19 Das erhöht die prinzipielle Vergleichbarkeit mit den nationalen Angaben, führt aber meist nur zu geringen Revisionen. In der gedruckten Version sind die Angaben ab 1965 in Fünfjahresabständen veröffentlicht, plus den jährlichen Zahlen für 2000-2002/2003. Die CD-Rom-Ausgabe enthält dagegen alle Jahresangaben. Auf sie wird im Folgenden zurück gegriffen. Die Entwicklung dieser Einnahmen als Relation zum BIP zeigt nun ein recht interessantes, da doch vermutlich für viele sehr überraschendes Bild: sie verlaufen zwar in Schwankun- gen, steigen für die Mitgliederstaaten insgesamt aber im Zeitverlauf doch erheblich an. Im 18 Devereux/Griffith/Klemm 2002: 473 19 OECD 2004b: 29ff 10 unten stehenden Schaubild werden die Angaben für die OECD20 und die langjährigen Mit- gliedsländer der Europäischen Union (EU15) als ungewichtete Durchschnitte dargestellt. Gewinnsteuereinnahmen als % des BIP OECD + EU15 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 OECD Europäische Union Lagen 1965 und 1975 die Einnahmen für die OECD noch bei 2,2% des BIP, stiegen sie 1985 auf 2,7%, 1995 auf 2,8% und betragen im zuletzt ausgezählten Jahr 2003 sogar 3,4%. Bei der EU15 ist das Bild ähnlich, ein Anstieg von 1,9% auf zuletzt 3,2%. Das widerspricht sehr der üblichen These einer zunehmend schwierigeren Besteuerungsmöglichkeit international mobilen Kapitals. Trotzdem haben nur wenige Autoren bisher die Daten der OECD über insgesamt trendmäßig zunehmende Einnahmen aus Gewinnsteuern der Kapitalgesellschaften zur Kenntnis genommen.21 Allerdings soll auch nicht verschwiegen werden, dass der Anteil der Steuern auf Unter- nehmensgewinne an den Staatseinnahmen - der andere zentrale OECD-Indikator - zwar auch etwas zunahm, aber geringer. Da ein großer Anteil staatlicher Ausgaben aus Sozial- versicherungsleistungen besteht, die eher Versicherungscharakter für Arbeitnehmer haben denn genuine öffentliche Güter darstellen, muss dieses Auseinanderfallen nicht unbedingt als problematisch interpretiert werden oder als Zeichen für einen Globalisierungsdruck. Es 20 Die OECD rechnet die Steuereinnahmen auch für später beigetretene Mitglieder zurück. Ehemalig sozialistische Staaten sind aber erst ab Ende der achtziger bzw. zu Beginn der neunziger Jahre integriert, ebenso gelten erst ab 1991 die Angaben analog auch für Gesamtdeutschland. Der vollständige Datensatz enthält die amerikanischen Länder Kanada, Mexiko, die Vereinigten Staaten, die asiatisch-ozeanischen Mitglieder Australien, Japan, Südkorea, Neuseeland, die europäischen Länder Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, das Vereinigte Königreich. 21 Zu den Ausnahmen gehören Hobson 2003, Wagschal 2003, Basinger/Hallerberg 2004 und neuerdings auch Füst 2006 11 kann einfach damit zu tun haben, dass in den letzten knapp vier Dekaden die Nachfrage nach solchen Sozialversicherungsleistungen viel stärker als bei den genuin staatlichen Leistungen gestiegen ist, und deshalb die Abgabenentwicklung die der Steuern zu Recht übertrifft. Der Eindruck einer in vielen Staaten gerade auch in den letzten Jahren reichlich sprudeln- den Einnahmequelle der Gewinnsteuer trifft nicht überall zu. Die wohl auffälligste Aus- nahme ist die Situation in Deutschland. Das nächste Schaublid zeigt: zu Beginn der Statis- tik lagen die Einnahmen hier noch über dem zu Vergleichzwecken angeführten ungewich- teten Durchschnitt der EU15, um aber nach 1985 bereits abzufallen und heute einen der international niedrigsten Werte einzunehmen. Nur das kleine Island weist manchmal noch eine so geringe Einnahmenrelation auf. Um diese auffällige Gegenentwicklung zu ver- deutlichen, sind hier auch noch die beiden linearen Trendlinien eingezeichnet. Gewinnsteuereinnahmen als % des BIP Deutschland + EU15 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 19 65 19 68 19 71 19 74 19 77 19 80 19 83 19 86 19 89 19 92 19 95 19 98 20 01 Deutschland Europäische Union Ein solcher langer Blick in die Vergangenheit ist nützlich, da er der Standardauffassung vieler Ökonomen, Deutschland habe schon immer wegen der angeblich geringen Bedeu- tung von Kapitalgesellschaften strukturell wenig Gewinnsteuern eingenommen, wider- spricht.22 Als ein wichtiger Bestandteil an Erklärung für die deutsche Sonderentwicklung 22 Z.B.: "... dass in der Bundesrepublik – anders als in den übrigen europäischen Staaten – mehr als vier Fünftel aller Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft formiert, während hingegen im Ausland die Rechtsform der Körperschaftsteuern zahlenden Kapitalgesellschaft dominiert." (Füst 2006: 19). Einen 12 ab der Mitte der achtziger Jahre kann dagegen gelten, dass die ‚Große Steuerreform’ der Regierung Kohl von 1985 mit den drei Schritten 1986, 1988 und 1990 zwar die Sätze senkte, aber im Unterschied zu anderen Ländern nicht die Bemessungsgrundlage verbrei- terte, sondern im Gegenteil teilweise sogar die Abschreibungsbedingungen verbesserte.23 Ein anderer, damit zusammen hängender zentraler Grund für den Rückgang der Gewinn- steuern in Deutschland dürften weitere rechtliche Veränderungen sein, die etwa bei der Position der ‚übrigen Aufwendungen’ seit 1986 zu einem sprungartigen Anstieg dieser steuermindernden Größe geführt haben.24 Dies korrespondiert exakt mit dem zu beobachtenden Abfall der staatlichen Einnahmen. Und die Regierung Schröder hat mit ihrer Steuerreform bekanntlich diese Politik der Bemessungsgrundlagenreduzierung naht- los weiterverfolgt, was dann zu der Kulmination in dem Desaster von 2001 führte, wo die Körperschaftsteuereinnahmen sogar negativ wurden. Das sind Erklärungen aufgrund rechtlicher Veränderungen, also staatlicher Einflussmaß- nahmen. Bis hin zur Europäischen Kommission hatte sich dagegen noch Anfang des neuen Jahrtausends die alternative Auffassung gehalten, dass die schon etwas länger beobachtba- ren außerordentlich niedrigen Einnahmen Deutschlands von Steuern auf Gewinne der Ka- pitalgesellschaften nicht ein Ergebnis politischen Willens sondern nur ein Ausdruck des geringen Anteils solcher Gesellschaften sind.25 Wie weiter unten aber gezeigt werden soll, ist diese These so nicht zutreffend. 6) Einflüsse auf faktische Steuereinnahmen: der empirische Ansatz Die langfristige internationale Zunahme der Einnahmen aus Gewinnsteuern trotz einer als erhöht wahrgenommenen Steuerkonkurrenz hat in der wirtschaftswissenschaftlichen Dis- kussion wie in der Öffentlichkeit erstaunlich wenig Resonanz gefunden. Erst in neuerer Zeit werden die Daten häufiger zitiert, und nach Erklärungen dafür gesucht. Neben den eigenen Arbeiten des Autors26 verweist nun Sorensen ebenfalls darauf, dass diese Entwick- lung auch mit einer Erhöhung der Gewinnquote oder einer Zunahme des Anteils der Kapi- empirischen Beleg für die ausländische Situation sucht man dabei immer vergebens. Dabei hätte schon der Umsatzanteil der Kapitalgesellschaften in Deutschland stutzig machen müssen. Er liegt seit längerem über 50% (Grözinger 2000). 23 Ganghof 2004: 67ff 24 Görzig/Schmidt-Faber 2001: 14f 25 „The relative low effective corporate tax rate of German companies can be explained by the fact that a large number of companies (85%) do not pay corporate taxes. Their profits fall instead under the personal tax code and are taxed at owners’ personal income taxes.” (Nicodème 2001: 7) 26 Grözinger 2000, Grözinger 2004 13 talgesellschaften an der Wertschöpfung erklärt werden kann.27 Ähnlich argumentieren Griffith und Klemm.28 Boss dagegen akzeptiert zwar die zweite Möglichkeit als denkbar, ist aber gegenüber der ersten Erklärungsdimension skeptisch.29 Für das United Kingsom schließlich haben Devereux et al. Eine Untersuchung vorgelegt, die weniger eine Auswei- tung des Anteils der Kapitalgesellschaften denn einen Bedeutungsanstieg des gewinnstar- ken Finanzsektors darin thematisiert.30 Auf einen internationalen Vergleich zielende empirische Belege sind dazu jedoch bisher noch nicht präsentiert worden. Dies geschieht hier zum ersten Mal. Basisgröße der im Fol- genden vorgestellten Berechnungen soll also das Verhältnis der Einnahmen aus Gewinn- steuern von Kapitalgesellschaften zum BIP (oder in der englischen Version: GDP) sein, ergänzt um Informationen über die Gewinne von Kapitalgesellschaften. Es ist deshalb an- gebracht, die Angemessenheit dieser drei Kategorien für die hier interessierenden Fragen zunächst kurz zu diskutieren. Der Nenner der Zentralrelation, das BIP aus dem Rechenwerk der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), gilt als der zentrale Leistungsindikator für internationale Verglei- che, tauglich auch für völkerrechtlich bindende Abkommen. Eines der großen Vorteile des BIP ist, dass seine Berechnungsweise als recht solide gelten kann. Indem diese Gesamt- rechnung sowohl als Entstehungs- wie Verwendungs- und Verteilungsrechnung durchge- führt werden kann, bestehen Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten bei Datenunbestimmt- heiten. Es herrscht also das Prinzip der „fundierten Schätzung“.31 Das BIP stellt deshalb z. B. auch die Basis für die Kriterien des ‚Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts’ dar. Methodisch sind darin natürlich noch die Abschreibungen und der Staatseinfluss enthalten. Es ist aber guter internationaler Brauch, hier nicht auf die Ebene des Volkseinkommens oder ähnlicher bereinigter Größen zu gehen, da deren Berechnungen noch zu sehr von na- tionalen Traditionen bestimmt und damit einem internationalen Vergleich weniger zu- gänglich ist. Die OECD stellt das BIP detailliert in seinen ‚National Accounts’ dar. Diese reichen in der neuesten Ausgabe von 1991 – 2002, bei der CD-ROM sogar häufig bis 1970 zurück.32 Das GDP kann hier aus Table 1, Position 27 entnommen werden. 27 Sorensen 2002 28 Griffith/Klemm 2004 29 Boss 2003 30 Devereux/Griffith/Klemm 2004 31 von der Lippe 2003: 1 32 OECD 2004a 14 Auch bei den Einnahmen aus Gewinnsteuern ist die statistische Lage als gut zu bewerten. Die OECD bemüht sich sehr intensiv um die internationale Vergleichbarkeit. Alle rele- vanten Größen - also auch z. B. einschließlich der für Deutschland im Umfang bedeutsa- men Gewerbesteuer - sind in den Berechnungen der ‚Revenue Statistics’ enthalten. Sie werden als Position 1200, ‚Taxes on corporate income’ rapportiert.33 Natürlich gibt es bei internationalen Untersuchungen immer einige Abgrenzungsschwierigkeiten. Im Steuerbe- reich gilt dies vor allem für den Bereich der ‚Non-wastable tax credits’, wenn also geklärt werden muss, wie eine Steuerpflicht und eine Freistellung von einer Steuerzahlung durch einen Subventionsbetrag miteinander verrechnet werden sollen.34 Aber im Unternehmens- steuersektor sind die möglichen faktischen Verzerrungen ganz gering. Für Deutschland z. B. sind nur etwa 1,5 Mrd. € steuerliche Erleichterungen für Investitionssubventionen in den Neuen Ländern strittig, eine mit weniger als 0,1% des BIP für diese Analyse vernach- lässigbare Größe.35 Bei den anderen Ländern ist meist keine oder eine noch geringere Abweichungsmarge angegeben. Bleibt noch die Bedeutung der Gewinne von Kapitalgesellschaften. In einem einfachen Formelansatz lässt sich die um die beiden genannten Einflüsse gesucht Größe ‚Korrigierte Gewinnsteuereinnahmen zu Sozialprodukt’ also als Ergebnis dreier Variablen beschreiben: der faktischen steuerlichen Belastung einer Gewinneinheit von Kapitalgesellschaften, des Anteils der Gewinne am Sozialprodukt und des Anteils der Kapitalgesellschaften an der Wertschöpfung. Der Einfluss der beiden letzteren Größen lässt sich auch zusammenfassen, indem direkt auf den Anteil der Gewinne von Kapitalgesellschaften am Sozialprodukt rekurriert wird.36 Die OECD veröffentlicht für viele Länder mittlerweile eine solche Angabe - wenn auch häufig nur für die neueren Jahre - in ihren ‚National Accounts. Detailed Tables’. In der dortigen Table 13 finden sich ‚Simplified accounts für corporations’. Die Angabe ‚Operating surplus, gross’ in Position 33 ist die Wertschöpfung minus der Löhne und den Produkti- onssteuern, plus der Subventionen ('Betriebsüberschuss' in näherungsweiser deutscher Übersetzung). Sie soll im Folgenden als bester Indikator für die relative Bedeutung der 33 Diese Gewinnsteuerberechnung ist wenig umstritten. Eine Auseinandersetzung mit der Fassung der Gesamtabgabenquote der OECD, etwa des manchmal kritisch gesehenen Ausschlusses der Zölle oder der Fassung des deutschen Kindergeldes (Stern 2000: 22ff), kann deshalb hier unterbleiben. Nur Spengel 2004 kritisiert auch die Gewinnsteuerermittlung der OECD, aber mit schwachen Argumenten. Siehe dazu Grözinger 2004: 116ff 34 OECD 2004b: 22ff 35 OECD 2004b: 133 36 Ursprünglich war geplant, durch Abfragen bei den Statistischen Ämtern der Länder der OECD diese Daten direkt zu erheben, um die Einflüsse der Gewinnentwicklung und des Anteils der Kapitalgesellschaften an der Wertschöpfung getrennt analysieren zu können. Dies hat sich allerdings trotz umfassender Versuche als wenig praktikabel erwiesen, da nur von relativ wenigen Ländern Informationen generiert werden konnten, die noch dazu weder in eine gemeinsame Zeitspanne überführt noch in der Definition leicht synthetisierbar waren. 15 Gewinne von Kapitalgesellschaften bei der Wertschöpfung gelten. Die Größe enthält u.a. noch die Abschreibungen, aber dies stellt die methodische Konsistenz mit der umfassenden BIP-Definition her, und ist deshalb weiteren Bereinigungen vorzuziehen. Die Größe ‚Ope- rating surplus, gross’ wird also benutzt, um einen zeit- und länderübergreifenden Korrek- turfaktor zu gewinnen, wie gleich an einem Beispiel erklärt wird. Als vermeintlich bessere Alternative auf andere Daten, etwa direkt aus dem Unterneh- mensbereich, auszuweichen, macht nicht nur wegen der Ermanglung international homo- genisierter Datensätze weniger Sinn. Denn der Vorteil einer BIP-Basis ist, dass darin die Einkünfte aus Unternehmertätigkeit und Vermögen zusammengefasst werden. Vermögens- einkünfte, also vor allem Zinseinkünfte, werden ebenfalls von Unternehmen erwirtschaftet und dann an Haushalte abgeführt. Für die Firmen sind es deshalb zwar Kosten, allerdings mit erheblichem Gestaltungsspielraum zur Steuervermeidung, die eine gemeinsame Be- trachtung als aussagekräftiger erscheinen lässt. Der klassische Fall ist hier, dass solche Zinszahlungen über Töchter im Ausland abgewickelt werden, deren Nettogewinn dann in Deutschland wegen des Freistellungsprinzips steuerbefreit an die Aktionäre ausgeschüttet wird.37 Eigentümerhaushalt und Kapitalgesellschaft sind dadurch faktisch untrennbar miteinander verknüpft und müssen auch zusammen an der Quelle der Wertschöpfung ana- lysiert werden. Wegen der Auslagerungsmöglichkeit von Gewinnbestandteilen sind die aus der Volkswirt- schaftlichen Gesamtrechnung stammenden Gewinndaten zunächst weder in der Höhe noch im Trendverlauf identisch mit aggregierten Unternehmensdaten. So gilt etwa für die Größe des Bruttoeinkommens aus Unternehmertätigkeit und Vermögen zu den Jahresüberschüs- sen der Bundesbankstatistik, dass für die lange Reihe Westdeutschlands 1971 das Verhält- nis knapp das Vierfache, 1993 aber etwa das Zehnfache betrug.38 Der wichtigste Grund dafür liegt in den bereits oben erwähnten ‚übrigen Aufwendungen’, die in den Bilanzen als Kosten geführt werden, nach der VGR jedoch in weiten Teilen als Gewinnbestandteil an- zusehen sind. Eine DIW-Auswertung zeigt: wird nun nach den Aufgliederungen der Kos- tenstrukturstatistik nur der Teil dieser Position berücksichtigt, der auf Kosten im engeren Sine verweist, nähern sich für die gut vergleichbare Gruppe von Verarbeitendem Gewerbe 37 „Während das angelsächsische internationale Steuerrecht auf der Vorstellung beruht, inländische und ausländische Tätigkeiten seien bis zum Beweis des Gegenteils volkswirtschaftlich gleich wertvoll, hält der deutsche Gesetzgeber hartnäckig an der steuerlichen Privilegierung ausländischer Aktivitäten fest. Die dadurch verursachte Verdrängung von Steuerbemessungsgrundlage, Produktion und Beschäftigung ins Ausland wird stellenweise sogar mit der abwegigen Begründung sanktioniert, sie sichere Arbeitsplätze im Inland.“ (Homburg 2000: 37) 38 Görzig/Schmidt-Faber 2001: 8 16 und Bergbau Bundesbankstatistik und VGR in Niveau und Verlauf stark an.39 Die VGR ist damit die bei weitem zuverlässigere Quelle für eine Analyse. Gegen die Nutzung solcher Daten wird weiter eingewandt, dass in Deutschland die Be- deutung von Personengesellschaften hoch ist, die im statistischen Sinn zwar als Kapitalge- sellschaften gelten, deren Einkommensteuern aber bei den Eigentümern verbucht wird. Das ist im Prinzip zwar eine richtige Beobachtung. 'Unincorporated enterprises' oder 'Business partnerships' gibt es aber in vielen Staaten, und die Verbuchung der dort anfallenden Ein- kommensteuern im Haushaltssektor ist auch keine alleinige deutsche Spezialität.40 Jede Position, die deshalb den internationalen Abgleich für unmöglich erklärt, muss aber drei Fragen beantworten: - In welchem Umfang ist in Deutschland die statistische Störung durch die Personengesellschaften um so viel größer als in anderen OECD-Ländern, so dass eine Gegenüberstellung mehrerer Länder unstatthaft ist? - Wenn in Deutschland die Personengesellschaften schon immer eine so große Rolle spielten, wie kommt es dann zu den oben aufgezeigten international etwa durch- schnittlichen Einnahmewerten an Gewinnsteuern von Kapitalgesellschaften in der Periode Mitte der sechziger bis Mitte der achtziger Jahre? - Da in Deutschland die relative Bedeutung der Kapitalgesellschaften im engeren Sinn strukturell zunimmt,41 die Einnahmen aus Gewinnsteuern dadurch also steigen müsste, wie erklärt sich dann der statt dessen zu beobachtende Abfall der Einnah- men? Dazu gibt es bisher keine Antworten und die oben beschriebenen deutschen Besonderhei- ten seit Mitte der achtziger Jahre als Ergebnis von Veränderungen im deutschen Steuer- recht zu deuten, bleibt deshalb die bei weitem plausiblere Erklärung. Die Europäische Union rechnet für Deutschland aufgrund zusätzlicher Angaben des Statistischen Bundes- amts mit einem Anteil der Personengesellschaften an allen Kapitalgesellschaften von ca. 30%.42 D. h., selbst wenn in allen anderen Ländern diese Störung in den Daten durch Personengesellschaften so nicht auftauchte, müssten die deutschen Gewinnsteuern nur um ca. 40% angehoben (1 / 0,7) werden, um volle Vergleichbarkeit zu sichern. Man wird spä- 39 Görzig/Schmidt-Faber 2001: 44 40 European Commission. Directorats-General Taxation & Customs Union 2004: 13 41 So stieg z. B. allein der Anteil der AGs und GmbHs an allen Umsätzen von 36% in 1972 auf 53% in 2004 (Statistisches Bundesamt. VI D - VII B o. J.). Eine eigene Simulation mit Hilfe dieser Daten zeigte, dass bei gleich bleibender steuerlicher Belastung einer Gewinneinheit wie 1965 die Einnahmen in Deutschland sich ähnlich wie im Durchschnitt der EU entwickelt hätten (Grözinger 2000). 42 European Commission. Directorate-General Taxation & Customs Union 2004: 14, Fn. 11 17 ter in den Landesdarstellungen sehen, dass der Minderwert der deutschen Einnahmen aber viel größer ist. So beträgt z.B. der Abstand zum Durchschnitt der EU 19 für 2003 nicht 40% sondern 140% (3,2 / 1,3). Als ungefähre empirische Faustformel für die OECD kann nun gelten, dass die Größe der Gewinne von Kapitalgesellschaften im oben definierten Sinn sich um die 20% bewegt. Das rührt daher, dass der Anteil der Kapitalgesellschaften an der Wertschöpfung etwa 60%43 ausmacht, und der Anteil der Gewinne an der Wertschöpfung insgesamt ca. ein Drittel be- trägt. Diese 20% werden im Folgenden als Normierungsregel benutzt, um in Raum und Zeit vergleichbare Relationen zu berechnen.44 Das Vorgehen lässt sich am Beispiel Dänemarks illustrieren. Im dort ersten vorliegenden Jahr von 1981 zeigte das Land 5.094 Mill. Kronen Einnahmen aus Gewinnsteuern und ein BIP von 422.403 Mill. Kronen. Dies bedeutet eine Relation von 1,2%. Kapitalgesell- schaftsgewinne im oben beschriebenen Sinn hatten zu diesem Zeitpunkt einen Anteil an der gesamten Wertschöpfung von etwa 14% (60.941 Mill. Kronen von 422.403 Mill. Kro- nen). Um ein überall vergleichbares Bild zu gewinnen, wird jetzt die Größe berechnet, wie viel bei gleicher Belastung einer Gewinneinheit mit Steuern in Dänemark an Gewinnsteu- ern im Verhältnis zum BIP zu erwarten gewesen wäre, wenn der Anteil der Kapitalgesell- schaftsgewinne 20% betragen hätte. Der so um den Faktor 20/1445 'korrigierte' Anteil der Gewinnsteuern am BIP beträgt 1,7%. Der Vorteil der Normierung zeigt sich im Zeitvergleich. Im letztvorliegenden Jahr, 2002, hatte Dänemark 38.906 Mill. Kronen Einnahmen aus Gewinnsteuern. Bei einem BIP von nun 1.360.710 Mill. Kronen stieg die Gewinnrelation auf 2,9%. Allerdings nahm auch die Position der Kapitalgesellschaften zu. Ihre Gewinne am BIP zeigen nun einen Anteil von 22% (297.401 Mill. Kronen zu 1.360.710 Mill. Kronen). Der um den neuen Faktor 20/22 'korrigierte' Anteil der Gewinnsteuern am BIP beträgt nun 2,6%. Die Einnahmen aus Ge- winnsteuern sind in Dänemark im Zeitverlauf 1981 - 2002 also faktisch erheblich gestie- gen, aber ein kleinerer Teil der Veränderung ist der Bedeutungszunahme der Gewinne zu verdanken und das Ergebnis deshalb nicht ausschließlich Produkt einer stärkeren Steuer- belastung pro Gewinneinheit. 43 OECD 2001: 77 44 Keine weitere Rolle spielt hier, ob die Globalisierung eventuell zu einem Ansteigen der Gewinnquote am BIP und/oder zu einem Bedeutungszuwachs von Kapitalgesellschaften (gegenüber Personengesellschaften und Einzelunternehmern) geführt haben. In beiden Fällen käme es zu einem realen Ansteigen der Einnahmen gegenüber den hier benutzten normalisierten Werten. Einen Eindruck von der kombinierten Entwicklung beider Dimensionen gibt in den folgenden Schaubildern die Differenz der beiden Linien in den einzelnen Ländern. 45 Das ist eine verkürzte Darstellung. Die Berechnungen wurden mit den präzisen Faktorwerten durchgeführt. 18 Für den Zeitvergleich nur eines Landes wäre die Normierung auf 20% nicht wirklich nötig, da hier eigentlich in jedem Jahr Gewinnsteuern pro Gewinneinheit berechnet werden. Aber wenn mehrere Staaten miteinander zu vergleichen sind (wie in Abschnitt 7), muss eine einheitliche Position gefunden werden, sollen national unterschiedliche Gewinnanteile rechnerisch neutralisiert werden. Dazu könnte jede beliebige Angabe dienen, z.B. statt 20 auch 30%. Dann würden sich entsprechende Parallelverschiebungen in der Darstellung der Kurven mit den korrigierten Daten ergeben. Aber die Reihenfolge der Länder und ihre re- lativer Abstand blieben davon unberührt. Die 20% wurden gewählt, um in der Summe der Darstellungen den Abstand der Aus- gangsdaten mit den korrigierten Werten möglichst gering zu halten. Dieses Ziel wurde auch erreicht. So liegen im Zeitverlauf die korrigierten Daten ständig über den Ausgangs- relation in den sieben Ländern Italien, Korea, Norwegen, Slowakei, Schweiz, Tschechien, Vereinigtes Königreich. Die beiden Kurven sind ineinander verschlungen in den neun Staaten Australien, Dänemark, Finnland, Japan, Kanada, Niederlande, Österreich, Schwe- den, Ungarn. Und die korrigierten Werte liegen stets unterhalb der unkorrigierten Angabe in den verbleibenden acht Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Polen, Portugal, Spanien, Vereinigte Staaten. 7) Korrigierte faktische Steuereinnahmen: Absenkung durch Globalisierungsdruck? Zunächst geht es um die erste Frage, ob bei Neutralisierung der Einflüsse durch eventuelle Veränderungen der Gewinnquote bzw. des Anteils der Kapitalgesellschaften an der Wert- schöpfung die vorne aufgezeigte Einnahmesteigerung für die OECD und die EU15 viel- leicht nur ein statistisches Artefakt darstellen. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: das entstehende Bild wird in der Detaildarstellung tatsächlich etwas komplexer, aber im Prin- zip haben die allermeisten Länder im Zeitverlauf trotzdem relativ höhere Gewinnsteuer- einnahmen realisieren können. Der Umfang des Zeitverlaufs stellt sich aber je nach Land recht unterschiedlich dar. Es war zwar prinzipiell möglich, mit dem Jahr 1970 zu beginnen, dem Überschneidungsbereich der benutzten Quellen. Jedoch existieren wegen einer verzögerten oder nur teilweisen Ein- führung des vollständigen Rechenwerks der ‚National Accounts’ für viele Staaten nur kür- zere Zeitreihen. Zumeist liegen die Daten bis 2002 vor, gelegentlich aber auch für ein Jahr weniger oder mehr. Die letzte Angabe gilt dann häufig als ‚vorläufig’. 19 Da sich bei einer Aggregierung - was bedeutet, dass der Staat mit der kürzesten vorliegen- den Zeitreihe den Standard vorgibt - der Informationsgehalt zu stark vermindern würde, wird stattdessen die Entwicklung in jedem Land einzeln für sich dargestellt. Einige wenige Länder fehlen dazu ganz, da für sie keine jährlichen Revenue-Daten in den benutzten CD- ROMS vorliegen: Irland, Island, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Türkei. Dies sind si- cher nicht die ökonomisch bedeutendsten. Für jedes Land wird immer ein Schaubild mit drei Größen angegeben: den realen Gewinn- steuereinnahmen als % des BIP - ‚Gew’ -, einer um die genannten Einflüsse korrigierte und auf einen Gewinnanteil von 20% am BIP fixierte Version - ‚KorrGew’ -, sowie einen linearen Trend von der letzteren Größte – ‚Trend’. Die beiden Größen ‚Gew’, KorrGew’ sowie der Anteil der Kapitalgesellschaftsgewinne am BIP sind im Anhang auch als Tabelle dargestellt. Da wegen der Fokussierung auf die Erstellung eines internationalen Gesamt- bilds weder die gerade bei längeren Zeitreihen in vielen Ländern zu beobachtenden stärke- ren Schwankungen noch die Niveaudifferenzen zwischen der korrigierten und der unkorri- gierten Größe auf nationaler Ebene weiter thematisiert werden, kann dies für weiter ge- hende Informationsinteressen von Belang sein. Um den Überblick über die gut zwei Dutzend Einzeldarstellungen zu erleichtern, sind Gruppen gebildet worden, einmal die langjährigen Kernmitglieder der EU, dann andere europäische Staaten außerhalb des ehemaligen Ostblocks, die neuen Beitrittsländer, schließlich noch die außereuropäischen OECD-Mitgliedsstaaten. Innerhalb der Gruppen wird eine alphabetische Reihenfolge eingehalten, wobei, um die einfache Kompatibilität mit den Quellen zu sichern, immer die englische Bezeichnung gewählt wurde. 20 a) EU15 Für AUSTRIA (Österreich) zeigt es sich, dass für die (sicher relativ kurze) Zeitspanne von 1995 – 2002 eine Steigerung an korrigierten Gewinnsteuern zu verzeichnen ist. Hier sieht man auch zum ersten Mal wie bei dann fast allen anderen Schaubildern auch, dass die Ur- sprungsdaten und die korrigierte Version sehr eng korrelieren und sich zumeist auch im Niveau wenig unterscheiden. Austria 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) Das gleiche Bild eines steigenden Einnahmetrends ergibt sich für BELGIUM (Belgien), in der längeren Periode 1985 – 2002. Belgium 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 21 Noch einmal ein ähnliches Bild für DENMARK (Dänemark) in der noch längeren Periode 1981 – 2002: eine trendmäßige Zunahme. Denmark 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 19 81 19 84 19 87 19 90 19 93 19 96 19 99 20 02 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) Und ein paralleles Bild zeigt sich schließlich auch für das skandinavische Nachbarland FINLAND (Finnland) 1975 – 2003, eine der längsten auswertbaren Zeitreihen. Finland 0 1 2 3 4 5 6 7 19 75 19 78 19 81 19 84 19 87 19 90 19 93 19 96 19 99 20 02 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 22 In FRANCE (Frankreich) 1978 – 2002 ist dagegen keine Zunahme, sondern eine relative Konstanz über die Zeit festzustellen. Diese findet auf hohem Niveau von durchschnittlich über 3% statt. France 0 1 2 3 4 5 19 78 19 81 19 84 19 87 19 90 19 93 19 96 19 99 20 02 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) Bei GERMANY (Deutschland) 1991 – 2002 ändert sich das bisher dominante Bild. Die Trendlinie zeigt hier nach unten, trotz eher niedrigem Ausgangswert. Germany 0 0,5 1 1,5 2 2,5 19 91 19 93 19 95 19 97 19 99 20 01 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 23 Für GREECE (Griechenland) 1995 – 2002 ergibt sich dagegen erneut der bereits vertrau- tere Kurvenverlauf: eine Zunahme der Gewinnsteuern. Da hier ein vergleichsweise niedri- ges Verhältnis von ‚Operating Surplus’ von Kapitalgesellschaften zum BIP zu verzeichnen ist, liegt die korrigierte Variable stetig um Einiges über der unkorrigierten. Greece 0 1 2 3 4 5 6 7 8 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) Auch ITALY (Italien) 1980 – 2002 zeigt insgesamt eine leicht ansteigende Tendenz, gehört aber zu den Ländern, die in jüngerer Zeit einen Abfall haben – wenn auch dann nach wie vor auf recht hohem Niveau verbleibend. Italy 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 19 80 19 83 19 86 19 89 19 92 19 95 19 98 20 01 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 24 Die NETHERLANDS (Niederlande) für 1980 – 2002 haben dagegen wieder einen erhebli- chen und eindeutigen Trendzuwachs zu verzeichnen. Netherlands 0 1 2 3 4 5 19 80 19 83 19 86 19 89 19 92 19 95 19 98 20 01 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) Das gleiche gilt auch für PORTUGAL (Portugal) 1995 – 2001, trotz der natürlich wieder recht kurzen Frist. Portugal 0 1 2 3 4 5 6 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 25 Auch das andere iberische EU-Mitglied SPAIN (Spanien) weist für 1995 – 2002 steigende Einnahmen aus. Spain 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) In Skandinavien gibt es keine andere Entwicklung. Wie Dänemark und Finnland hat auch SWEDEN (Schweden) 1993 – 2001 zunehmende Gewinnsteuern. Sweden 0 1 2 3 4 5 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 26 Für das UNITED KINGDOM (Vereinigte Königreich) mit seiner längeren Periode von 1987 – 2002 findet sich dagegen ein Bild der relativen Konstanz auf recht hohem Niveau. Unted Kingdom 0 1 2 3 4 5 19 87 19 89 19 91 19 93 19 95 19 97 19 99 20 01 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) Fazit damit für die EU15: Mit einer Ausnahme zeigen die auswertbaren Daten für die drei- zehn Länder alle entweder zunehmende oder konstante Relationen von (korrigierten) Ge- winnsteuern zum Sozialprodukt. Bei Konstanz - das betrifft Frankreich und das United Kingdom - geschieht dies auf relativ hohem Niveau von um die 3%. Die Ausnahme mit über die Zeit sinkender Einnahmen ist Deutschland. Der Abfall Deutschlands ist umso er- staunlicher, als er eine bereits niedrige Position weiter verstärkt. 27 b) Andere Europäische Länder außerhalb der EU NORWAY (Norwegen) 1978 – 2001 zeigt ebenfalls eine Konstanz auf hohem Niveau, ist aber durch seine Abhängigkeit von Ölpreisen sicher als Sonderfall zu sehen. Norway 0 2 4 6 8 10 19 78 19 81 19 84 19 87 19 90 19 93 19 96 19 99 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) SWITZERLAND (Schweiz) 1991 – 2001 dagegen ist in einer mit Deutschland prinzipiell vergleichbaren Situation mit relativ niedrigen Einnahmen.46 Jedoch auch hier findet sich ein trendmäßiger Anstieg. Switzerland 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 19 90 19 92 19 94 19 96 19 98 20 00 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 46 Die Schweiz ist das Land, das am häufigsten ähnlich niedrige Werte wie Deutschland hat (siehe dazu auch Abschnitt 7). 28 Fazit für die beiden verbleibenden europäischen Staaten, die nicht EU-Mitglieder sind und für die Angaben vorliegen: beides Mal nehmen die Einnahmen zu. c) EU-Beitrittsländer Die CZECH REPUBLIC (Tschechische Republik) 1993 – 2002 pendelt sich nach einem Abfall auf einen Wert zwischen 2 und 3% ein. Auch hier fallen die beiden Datenreihen im Niveau stärker auseinander, wofür eine sehr große Bedeutung von Kapitalgesellschaftsgewinnen verantwortlich ist. Czech Republic 0 1 2 3 4 5 6 7 8 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 29 HUNGARY (Ungarn) 1995 – 2000 dagegen hat eine ganz leichte Zunahme. Dies geschieht jedoch auf einem für die Beitrittsländer eher bescheidenem Niveau von knapp 2%. Hungary 0 0,5 1 1,5 2 2,5 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) POLAND (Polen) 1995 – 2002 zeigt dagegen wieder einen eindeutigen Abfall. Allerdings auch hier wieder auf ein noch sehr hohes Endniveau von knapp 3%. Poland 0 1 2 3 4 5 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 30 SLOVAK REPUBLIK (Slowakische Republik) 1998 – 2001 schließlich kombiniert einen Abfall mit einem Endniveau von etwa unter 2%. Slovak Republic 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 1998 1999 2000 2001 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) Fazit für die EU-Beitrittsländer: sie zeigen alle einen stärkeren Rückgang für die (neuere) betrachtete Eppoche bzw. - im Falle Ungarns - nur eine ganz leichte Veränderung nach oben. d) Außereuropäische OECD-Mitglieder AUSTRALIA (Australien) 1970 –2001 hat eine der längsten Zeitreihen, und doch auch hier einen Zuwachs zu verzeichnen, der noch dazu auf ausgesprochen hohem Niveau ge- schieht. Australia 0 1 2 3 4 5 6 7 19 70 19 74 19 78 19 82 19 86 19 90 19 94 19 98 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 31 Das gleiche gilt für CANADA (Kanada) 1981 – 2001. Canada 0 1 2 3 4 5 19 81 19 84 19 87 19 90 19 93 19 96 19 99 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) In JAPAN (Japan) 1980 – 2002 zeigt die Trendlinie steil nach unten. Jedoch war das Ausgangsniveau so außergewöhnlich, dass auch die neuesten Angaben sich noch über 3% bewegen. Japan 0 1 2 3 4 5 6 7 8 19 80 19 83 19 86 19 89 19 92 19 95 19 98 20 01 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 32 KOREA (Korea) 2000 – 2002 kann man kaum eine Zeitreihe nennen. Da aber das Niveau ebenfalls interessant ist und Gegenstand des nächsten Abschnitts, wurde auch diese Darstellung mitaufgenommen. Korea 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 2000 2001 2002 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) Bei den UNITED STATES (Vereinigte Staaten) 1970 – 2002 mit der längsten Zeitreihe findet sich wieder ein langfristiger Abfall, der zu einem Endpunkt von noch etwas über 2% führt. Hier werden auch die Einflüsse der Steuerpolitik besonders deutlich: dem Einbruch durch die Reaganschen Reformen folgt ein Clintonanstieg, und dann kommt wieder ein Abknicken durch die Aktionen der Bush-Regierung. Betrachtet man nur die Periode, für die auch deutsche Zahlen vorliegen, wird eine ungefähre Konstanz auf mittlerem Niveau deutlich. United States 0 1 2 3 4 5 6 19 70 19 74 19 78 19 82 19 86 19 90 19 94 19 98 20 02 Jahr % KorrGew Gew Trend (KorrGew) 33 Schlussfolgerung für die außereuropäische OECD-Mitglieder: hier gibt es kein einheitli- ches Bild, sondern eine Mischung aus Zu- und Abnahmen. Durchschnittlich über alle Jahre und Länder hinweg aber ist ein hohes bis teilweise auch sehr hohes Niveau zu beobachten. e) Fazit Die These von auf breiter Front relativ sinkende Gewinnsteueranteile wegen eines Globali- sierungsdrucks kann nicht belegt werden. Wie vorne in den zusammen fassenden Über- sichten zur OECD und der EU15 deutlich wurde, gibt es zumindest bei den unkorrigierten Daten sogar eine starke Steigerungstendenz. Dieser Trend zur Zunahme zeigt sich auch bei Auswertung der korrigierten Daten. In allen Ländern der EU15 und den anderen langjähri- gen Marktwirtschaften Europa steigen die Einnahmen oder bleiben doch auf hohem Ni- veau konstant - mit der einzigen Ausnahme von Deutschland. Eine breite Senkungstendenz dagegen findet sich bei den EU-Beitrittsländern, die aber im Endergebnis immer noch Einnahmeniveaus realisieren, die etwa im Rahmen des OECD- üblichen liegen. Da hier die Daten jedoch schon 2001 enden, kann noch nicht bestätigt werden, ob bei den neuen Mitgliedern - wie oft vermutet - ein besonderer Hang zum Aus- nutzen eines Steuergefälles besteht. Aber eine Fortführung des sinkenden Trends ist durch- aus möglich. Ein uneinheitliches Bild bieten die nicht-europäischen Staaten. Hier finden sich alle beiden Bewegungen, Einnahmezuwächse und Einnahmerückgänge. Aber bei den letzteren werden ebenfalls noch relativ hohe Niveaus realisiert. Einen Versuch, sich durch ausgesprochenes Steuerdumping einen Erfolg gegenüber anderen Ländern verschaffen zu wollen, kann auch hier nicht erkannt werden. Als Problemfall aus dem internationalen Vergleich insgesamt ragt insgesamt nur Deutschland heraus, das einen weiteren Abfall von bereits niedrigem Niveau aufweist. 8) Korrigierte faktische Steuereinnahmen: Deutschland im internationalen Vergleich Eine gewisse Sonderposition Deutschlands wurde schon im vorigen Abschnitt zumindest für den Zeitverlauf deutlich. Wie sieht es aber mit dem Niveau aus? In einer früheren Ar- beit des Verfassers konnte mit Hilfe einer Simulation allein auf der Grundlage deutscher Daten zur Bedeutung von Kapitalgesellschaften und der allgemeinen Gewinnquotenent- wicklung gezeigt werden, dass bei einer gleichgebliebenen faktischen Steuerbelastung auf 34 dem Niveau von 1965 sich die hiesigen Einnahmen bis Ende der neunziger Jahre recht parallel und wenig unterscheidend zu denen der EU15 bzw. der OECD entwickelt hätten.47 Da damals aber keine umfassenden internationalen Angaben über die jeweilige Bedeutung der Kapitalgesellschaften vorlagen, konnte dieser Längsschnittüberlegung keine Quer- schnittsbetrachtung zur Seite gestellt werden. Das ist jetzt anders. Zumindest für den Zeitraum 1991 – 2002 liegen nun ausreichend An- gaben für mehrere Länder in einheitlicher Darstellung vor. Im Folgenden werden wieder Einzelschaubilder vorgestellt, diesmal nach Jahren unterteilt. Basis sind erneut die vorne erläuterten, auf 20% Gewinnanteil normierten Gewinnsteuereinnahmen im Verhältnis zum BIP. Diese korrigierte Version beeinflusst ein wenig die Rangordnung gegenüber den un- korrigierten Daten, bedeutet im Fall Deutschlands aber keine große Veränderung. Unbe- rücksichtigt bleibt weiter die vorne angesprochene Situation einiger Länder, bei denen die Gewinnsteuern von Personengesellschaften bei den Haushalten verbucht werden. Struktu- rell etwas zu niedrig sind deshalb die Angaben für Deutschland, Österreich, Portugal und Finnland, wobei präzise Angaben in keinem Fall vorliegen und weitere Informationen über eventuell zusätzlich betroffene Länder über den Kreis der EU 15 hinaus auch nicht bekannt sind. a) Einzeldarstellungen für die Jahre 1991 - 2002 Für 1991 liegt GERMANY von 14 Ländern mit zunächst auswertbaren Daten an drittletz- ter Stelle der korrigierten Steuereinnahmen. Das stimmte auch mit der Position auf Grundlage der unkorrigierten Daten und für den gleichen Bezugskreis überein. In diesem Fall sind aber statt der Schweiz und Dänemarks Österreich und Dänemark unterhalb Deutschlands zu finden. Die Korrektur durch die Normierung auf eine einheitliche Größe der Gewinne von Kapitalgesellschaften zum BIP kann also durchaus am Erscheinungsbild etwas ändern, jedoch ist dies bei einigen anderen Staaten relevanter als im deutschen Fall. Um dies zu dokumentieren, werden im Folgenden auch immer noch die Rangpositionen für die unkorrigierten Werte im Text mit angegeben. Für 1992 zeigt sich genau das gleiche Bild wie 1991: die drittniedrigste Position für Deutschland (unkorrigiert die letzte). Im Jahr 1993 mit jetzt 15 Staaten ist es die viertletzte Stelle (unkorrigiert diesmal die zweitletzte). Bei 1994 mit dem gleichen Ländersample 47 Grözinger 2000 35 wird es die vorletzte Position (unkorrigiert dito). 1995 wird sogar bei nun 22 Ländern zum ersten Mal die allerletzte Stelle eingenommen (unkorrigiert wieder ebenso). Korrigiert macht Deutschland 1996 einen winzigen Schritt nach vorne, auf den zweitletz- ten Platz (unkorrigiert noch der letzte). Diese vorletzte Position bleibt auch in 1997 und 1998 erhalten (unkorrigiert beides Mal weiter der letzte), wobei im letzteren Jahr ein weite- res Land in die Auswertung dazu gekommen ist. 1999, 2000, 2001 und 2002 zeigen die unkorrigierten Werte konstant immer den letzen Rang für Deutschlands Steuereinnahmen. Korrigiert dagegen gibt es kleinere Veränderun- gen. 1999 für 23 Länder ist es hier der drittletzte Platz, ebenso 2000 für nun 23 Staaten. 2001 bei 22 Ländern wird tatsächlich aber auch korrigiert die letzte Position eingenom- men, und das gleiche gilt erneut in 2002 für die nun noch verbleibenden 15 Mitglieder mit Werten für dieses Jahr. 1991 0 1 2 3 4 5 6 DENMARK SW IT ZERLAND GERMANY FRANCE UNIT ED K IN GDOM BELGIU M FIN LAND NETHERLANDS UNIT ED STATES NORW AY CANADA IT ALY AUSTRALIA JA PAN 36 1992 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 DENMARK SW IT ZERLAND GERMANY FIN LAND UNIT ED K IN GDOM NORW AY BELGIU M FRANCE NETHERLANDS CANADA UNIT ED STATES AUSTRALIA IT ALY JA PAN 1993 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 FIN LAND SW IT ZERLAND UNIT ED K IN GDOM GERMANY SW EDEN DENMARK NORW AY FRANCE BELGIU M NETHERLANDS CANADA UNIT ED STATES AUSTRALIA IT ALY JA PAN CZECH REPUBLIC 37 1994 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 FIN LAND GERMANY SW IT ZERLAND DENMARK UNIT ED K IN GDOM SW EDEN NORW AY FRANCE NETHERLANDS BELGIU M CANADA IT ALY UNIT ED STATES CZECH REPUBLIC AUSTRALIA JA PAN 1995 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 GERMANY SW IT ZERLAND AUSTRIA DENMARK FIN LAND HUNGARY SPAIN UNIT ED K IN GDOM SW EDEN PORTUGAL GREECE NETHERLANDS NORW AY FRANCE IT ALY BELGIU M CANADA CZECH REPUBLIC UNIT ED STATES POLAND JA PAN AUSTRALIA 1996 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 SW IT ZERLAND GERMANY HUNGARY DENMARK SPAIN AUSTRIA FIN LAND SW EDEN GREECE UNIT ED K IN GDOM CZECH REPUBLIC NORW AY PORTUGAL FRANCE IT ALY UNIT ED STATES NETHERLANDS BELGIU M CANADA JA PAN POLAND AUSTRALIA 38 1997 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 SW IT ZERLAND GERMANY HUNGARY AUSTRIA DENMARK FIN LAND SW EDEN CZECH REPUBLIC SPAIN UNIT ED STATES UNIT ED K IN GDOM NORW AY FRANCE PORTUGAL GREECE BELGIU M IT ALY NETHERLANDS JA PAN POLAND CANADA AUSTRALIA 1998 0 1 2 3 4 5 6 SW IT ZERLAND GERMANY HUNGARY AUSTRIA CZECH REPUBLIC IT ALY SLOVAK REPUBLIC DENMARK SPAIN SW EDEN UNIT ED STATES NORW AY UNIT ED K IN GDOM FIN LAND FRANCE PORTUGAL JA PAN NETHERLANDS POLAND CANADA BELGIU M AUSTRALIA GREECE 1999 0 1 2 3 4 5 6 AUSTRIA HUNGARY GERMANY SW IT ZERLAND SLOVAK REPUBLIC CZECH REPUBLIC IT ALY DENMARK UNIT ED STATES SW EDEN SPAIN UNIT ED K IN GDOM NORW AY POLAND JA PAN FIN LAND FRANCE NETHERLANDS BELGIU M PORTUGAL CANADA AUSTRALIA GREECE 39 2000 0 1 2 3 4 5 6 7 8 AUSTRIA HUNGARY GERMANY DENMARK SLOVAK REPUBLIC IT ALY SW IT ZERLAND CZECH REPUBLIC KOREA UNIT ED STATES POLAND UNIT ED K IN GDOM SPAIN JA PAN NETHERLANDS BELGIU M FRANCE CANADA SW EDEN FIN LAND PORTUGAL NORW AY AUSTRALIA GREECE 2001 0 1 2 3 4 5 6 GERMANY SLOVAK REPUBLIC KOREA UNIT ED STATES POLAND DENMARK SW IT ZERLAND AUSTRIA IT ALY CANADA SPAIN FIN LAND UNIT ED K IN GDOM JA PAN SW EDEN NETHERLANDS BELGIU M FRANCE PORTUGAL AUSTRALIA NORW AY 2002 0 1 2 3 4 5 6 GERMANY UNIT ED STATES AUSTRIA KOREA DENMARK UNIT ED K IN GDOM IT ALY POLAND JA PAN NETHERLANDS FIN LAND FRANCE SPAIN BELGIU M GREECE 40 b) Fazit Damit lässt sich ein doppeltes Fazit ziehen. Erstens sind im Fall Deutschlands die korri- gierten und unkorrigierten Rangplätze nur geringförmig unterschieden. Zwar gibt es eine kleinere Überzeichnung der deutschen Position, wenn die Gewinnanteile der Kapitalgesell- schaften am BIP unnormiert bleiben. Aber in den zwölf möglichen Betrachtungsjahren liegen fünf Mal die beiden Werte gleichauf, drei Mal verbessert sich Deutschland um einen Rangplatz und vier Mal um zwei Stellen. Im Schnitt der Jahre wird also durch die Korrek- tur nur ein Gewinn von einem Rangplatz erreicht. Oder anders ausgedrückt: die Angaben der ‚Revenue Statistcs’ geben tatsächlich einen nur wenig verzerrten Eindruck von der Stellung Deutschlands wieder. Zweitens ist Deutschland zu einem Niedrigsteuerland nicht nur in den letzten Jahren ge- worden, es ist es im Grunde seit Beginn der Vergleichsdaten in 1991. Deutschland gehört wie kein anderer Staat - am nächsten kommt hier noch die Schweiz - in diesem Dutzend nstant zum untersten Fünftel und nimmt mehrfach sogar den allerletzten Platz in 48 essungsgrundlage.50 Jahren ko diesem internationalen Vergleich ein. Wenn überschlägig die Differenz von den hiesigen Einnahmen zu einem in der OECD oder der EU durchschnittlichen Wert mit 1 – 1,5 % des BIP angesetzt wird, werden in Deutschland jährlich 20 – 30 Mrd. Gewinnsteuern zu wenig eingenommen. Wenn dagegen viele andere Analysen49 zu dem Schluss kommen, dass bei der Gewinnbesteuerung Deutschland weiter eigentlich ein Hochsteuerland sei, dann liegt dies eben an der Orientierung an schematisierten Modellfällen und der dadurch nicht ausrei- chend möglichen Berücksichtigung der Verwerfungen durch die hier vorliegenden Gestal- tungsmöglichkeiten bei der Bem 48 Deutschland hat im europäischen Vergleich eine insgesamt eher niedrige Abgabenbelastung (auch dies eine in der Öffentlichkeit, Politik und der Wissenschaft wenig kommunizierte Information). In 2002 lag die hiesige Einnahmequote aus Steuern und Sozialversicherungen bei nur 36% des BIP, im Durchschnitt der EU15 dagegen bei 40,6%, mit den Erweiterungsländern als EU19 bei 39,6% (OECD 2004b: 68). Ca. 1,5% Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern tragen also erheblich zu diesem Abstand bei. 49 Siehe z. B. Sachve (Mehrheitsmeinung) D rständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2004: Ziff. 761ff. . ieses Festhalten trotz der niedrigen Einnahmen Deutschlands mutet um so eigenartiger an, als an anderer Stelle durchaus mit im europäischen Kontext steigender Gewinnsteuerzahlungen argumentiert wird. Da allerdings dient es dazu, sich gegen Mindestsätze zu wenden (Ziff. 778). 50 Ein guter weiterer Test dafür, dass dies eine exzessive Steuervermeidung zur Folge hat, ist die Überprüfung der ausgezahlten Dividenden. Rechnerisch dürften die in Deutschland maximal etwa das 1,5fache der Steuerzahlungen annehmen. Tatsächlich betragen sie seit 2001 aber mehr als das 5fache (Jarass/Obermair 2004: 16) 41 9) Wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen Gegenüber dem internationalen Steuerwettbewerb wird von wirtschaftswissenschaftlicher Seite vor allem eingewandt, dass er ohne Beschränkung und Einhegung zu einer Unterver- sorgung mit öffentlichen Gütern und zu einer Umverteilung zu Lasten des immobileren Faktors Arbeit samt der darin liegenden Konsequenz für eine stärkere Ungleichheit in der ersonellen Einkommensverteilung führt.51 Bisher allerdings sind die empirischen Belege en Berechnungen keinen prinzipiellen Ein- fluss von Kapitalmobilität auf das staatlich garantierte Wohlfahrtsniveau, es sei denn dass zusätzlicher ‚domestic fiscal stress’, wie im Fall der deutschen Einigungskosten hinzu- kommt. Trotzdem mag besonders durch die Osterweiterung der EU ein neues Bewusst- sein der Anfälligkeit für eine Kapitalabwanderung entstanden sein, die Aktivitäten schon vor nachweisbaren Krisen verlangt. 53 tails in den Vorschriften einzelner Mitgliederstaaten in Form von Berichten vorsieht, aber keine Sanktionen oder andere Bindungswirkungen ent- hält. Zudem macht er keine Aussagen über im Vergleich mit anderen Mitgliederstaaten als zu niedrig anzusehende Steuersätze. 56 bitrage und Wegzugsdrohung aufrecht zu erhalten, gegängelt fühlen. Und er scheint ge- neigt, diesem Begehren in der Regel nachzugeben, da die gegenwärtigen Vertragstexte immer nur auf Hemmnisabbau ausgerichtet sind.57 p noch dürftig, Swank etwa findet in umfangreich 52 In der Europäischen Union gibt es bekanntlich keine gemeinsame Politik bei den Unter- nehmenssteuern. Zwar lassen sich Versuche einer gewissen Harmonisierung seit Jahr- zehnten feststellen, aber das bisherige Ergebnis ist sehr mager. Vielfältige Versuche von diversen Expertenkommissionen haben zu keinem Ergebnis geführt. In neuerer Zeit ist nur ein ‚Soft Law’ in Form eines Verhaltenskodexes von Ende 1997 entstanden, der die Nennung eventueller schädlicher De 54 55 Die Möglichkeiten der Steuerkonkurrenz mit akzeptierten und weniger akzeptierten Me- thoden in der EU sind weiterhin zahlreich. Die Situation droht sich sogar von der juristi- schen Seite her zu verschlechtern. Denn der EuGH wird zunehmend von Großunternehmen angerufen, die sich von nationalen Steuergesetzen, die versuchen eine Barriere gegen Ar- 51 Für einen Überblick siehe z. B. Müller 2004: 69ff 52 Swank 2002 53 Grözinger 1999 54 Müller 2004: 166ff 55 Die Lücke hatte auch praktische Folgen: „Anstelle der spezifischen Begünstigungen bei der Körperschaftsteuer für ausländische Gesellschaften (‚Dublin Docks’), die als schädlich eingestuft wurden, wurde in Irland die Körperschaftstuer siehe etwa Institut "Finanzen und Steuern" e.V 2004 generell auf 12,5% gesenkt“ (Muhm 2004: 145) 56 Für Beispiele 57 Englisch 2005 42 Die Kommission selbst lässt durchaus erkennen, dass sie gegen eine Steuerkonkurrenz wenig einzuwenden hat.58 Der neueste Vorstoß in Richtung der Schaffung einer einheitli- 59 llt hat.60 Allerdings unmöglich ist sie 61 ne ‚an- 62 63 e Einnahmen die Umsetzung der Vorschrift ganz 64 unwahrscheinlicher - Einigung auf eine Input-Harmonisierung. chen Bemessungsgrundlage ist auch nicht ohne Probleme. Da bisher hohe Steuersätze of mit Vorteilen bei der Bemessungsgrundlage verbunden waren und vice versa, kann ein Versuch zur einseitigen Harmonisierung sogar zu neuen Senkungsrunden führen. Bleiben die Mitgliedsländer als Akteure. Steuerfragen gehören auch zu den Gebieten, wo weiter die Einstimmigkeit im Rat der Finanzminister verlangt ist. Es ist also damit zu rech- nen, dass wegen der Vetomacht jedes Mitglieds eine Einigung sehr schwierig erscheint, wie es sich in der Vergangenheit auch herausgeste auch nicht. Schon bisher hat die EU viel darüber gelöst, indem sie ihre Finanzmittel, vor allem aus dem Kohäsions- und Strukturfonds, dazu eingesetzt hat, Widerstände einzelner Staaten abzulösen. Das könnte auch bei der Einigung auf eine Mindestuntergrenze bei den Gewinnsteuern so angewandt werden. Der konkrete Vorschlag lautet damit: jedes Mitgliedsland der EU soll in Zukunft ei gemessene’ Einnahme aus Gewinnsteuern von Kapitalgesellschaften nachweisen. Die Anbindung an die Einnahmen verhindert die Flucht in die Manipulation der Bemessungs- grundlagen, womit bei der Festlegung auf reine Mindeststeuersätze sonst zu rechnen wäre. Der Versuch einer zusätzlichen europäischen Harmonisierung nicht nur der Sätze sondern auch der Bemessungsgrundlage wäre jedoch eine herkulische Aufgabe, die schon aus organisatorischen Gründen eher Jahrzehnte statt Jahre dauern dürfte, ganz zu schwei- gen von den politischen Widerständen aufgrund gewachsener nationaler Steuersysteme. Dagegen überlässt die Anbindung an di den Nationalstaaten, die das über eine Erhöhung von Sätzen, eine Beschneidung von Aus- nahmetatbeständen, einen Wechsel von der Freistellungs- auf die Anrechnungsmethode bei aus im Ausland re-transferierten Gewinnen oder wie auch immer umsetzen können. Es ist damit eine moderne Output-Steuerung statt mühsamer - und nach allen Erfahrungen auch chen in Grözinger 2004 rate without tax base harmonisation is unlikely to do much good, even if the assumption is accepted that be useful in principle.” (Klemm 2004: 189) tabilitäts- und Wachstumspakt’ ökonomisch auch einwenden er reinen Zielvorgabe bei Überlassung des Wegs der Umsetzung den Beteiligten ist anderen 58 Muhm 2004 59 Sorensen 2002: 33 60 Genschel 2002 61 Müller 2004: 248 62 Zuerst angespro 63 „A minimum a minimum tax would 64 Was immer man gegen den gleichfalls do konstruierten ‚S kann, die Form ein Regelungen prinzipiell vorzuziehen. 43 Die ‚Angemessenheit’ soll sich bei jedem Land nach der jeweiligen individuellen Ver- gleichsposition des Anteils der Gewinne der Kapitalgesellschaften am BIP bemessen. Die mittlerweile einheitlichen VGR-Standards erlauben eine solche Präzisierung mit auch recht aktuellen Daten. So wäre es etwa denkbar, dass eine Fixierung beschlossen wird, wonach 65 hren, etwa dergestalt, dass er Verlauf der Steuerdiskussion der letzten zwei Dekaden zeigt bei einem ‚Operating Surplus, gross’ am BIP von 20% eine Einnahme an Gewinnsteuern von 2,5% nachzuweisen ist. Staaten mit einem größeren Surplusanteil hätten dann eine proportional höhere, solche mit einer geringeren Quote eben eine proportional niedrigere Einnahmeverpflichtung. Will die EU darüber hinaus gegenüber ärmeren Beitrittsländern noch interne Entwick- lungspolitik betreiben, kann sie auch zusätzliche Regeln einfü bei einem noch bescheidenen BIP pro Kopf begrenzte Abweichungen nach unten zulässig wären. Weiter sollte die Regel als gleitender, mehrjähriger Durchschnitt gefasst werden, da Steuereinnahmen in der Zeit nicht unbeträchtlich schwanken. Und schließlich muss die Regel natürlich strafbewehrt sein. Am einfachsten wäre es, wenn bei Abweichungen vom Richtwert das Einnahmedefizit vollständig und automatisch in den EU-Haushalt fließt. Das garantiert sicher die Einhaltung. Natürlich träfe eine solche Vorschrift dann auch Deutschland, das erheblich seine Bestim- mungen ändern müsste.66 D aber, dass hiesige Wahrnehmungsdefizite bezüglich der faktischen Belastung weitverbrei- tet sind und deshalb eine Selbstbindung via etwas äußerem Druck in Richtung Steuererhö- hungen nur als wünschenswert bezeichnet werden kann. 65 Länder, die die Steuern ihrer Personengesellschaften bei den privaten Haushalten verbuchen wären entsprechend angeregt, diese Position künftig korrekt auszuweisen. it dem Argument, dass dies dann auch Erhöhungen in Deutschland 66 In einer Diskussion um mögliche Mindestquoten an Einnahmen (hier allerdings über alle Abgaben) auf europäischer Ebene warnt der ‚Sachverständigenrat’ davor genau m nach sich ziehen müsste (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2004: Ziff. 775) 44 10) Anhang: Tabelle COUNTRY AUSTRALIA AU 67 STRIA Year Gew Corp KorrGew Gew Corp KorrGew 1970 3,8 17,8 4,2 1,5 - - 1971 3,6 17,5 4,1 1,5 - - 1972 3,4 17,8 3,9 1,5 - - 1973 3,5 15,8 4,5 1,2 - - 1974 3,6 14,6 5,0 1,5 - - 1975 3,3 14,5 4,5 1,6 - - 1976 3,2 15,2 4,2 1,3 - - 1977 3,2 14,8 4,3 1,3 - - 1978 2,8 15,4 3,6 1,3 - - 1979 2,7 15,9 3,5 1,4 - - 1980 3,3 16,1 4,1 1,4 - - 1981 3,1 15,7 4,0 1,4 - - 1982 2,8 16,0 3,5 1,2 - - 1983 2,4 18,0 2,7 1,2 - - 1984 2,7 18,3 2,9 1,3 - - 1985 2,7 18,3 3,0 1,4 - - 1986 2,7 18,8 2,9 1,4 - - 1987 3,1 20,1 3,1 1,4 - - 1988 3,2 19,9 3,2 1,4 - - 1989 3,7 19,1 3,9 1,6 - - 1990 4,1 19,4 4,3 1,4 - - 1991 4,0 20,0 4,0 1,5 - - 1992 3,9 20,8 3,8 1,7 - - 1993 3,5 21,3 3,3 1,5 - - 1994 4,1 20,7 3,9 1,3 - - 1995 4,4 20,4 4,3 1,5 17,0 1,8 1996 4,6 20,3 4,5 2,1 17,7 2,3 1997 4,4 21,2 4,1 2,1 18,8 2,2 1998 4,5 20,4 4,4 2,1 19,4 2,2 1999 4,9 21,0 4,7 1,8 19,3 1,9 2000 6,5 20,4 6,3 2,0 20,3 2,0 2001 4,6 20,5 4,5 3,1 20,1 3,1 2002 5,3 - - 2,3 20,5 2,2 2003 - - - 2,0 - - 67 Wie vorne auch stehen: Gew für die Relation Gewinnsteuern zum BIP, Corp gibt den Anteil der Kapitalgesellschaften 91der Wert für Gew und KorrGew identisch, da Corp hier genau 20% beträgt. am BIP an und KorrGew für den auf 20% Anteil normierten Wert der Gewinsteuern. Z.B. ist bei AUSTRALIA 19 45 CANADA COUNTRY BELGIUM Year Gew Corp orrGew ew Corp orrGew 1970 0,0 - - 3,6 - - 1971 0,0 - - 3 - - ,3 1972 0,0 - - 3 - - ,6 1973 0,0 - - 3 - - ,9 1974 0,0 - - 4 - - ,4 1975 0,0 - - 4 - - ,6 1976 0,0 - - 3 - - ,8 1977 0,0 - - 3 - - ,6 1978 0,0 - - 3 - - ,6 1979 0,0 - - 3 - - ,6 1980 0,0 - - 3 - - ,8 1981 0,0 - - 3,3 16,3 4,1 1982 0,0 - - 2,5 14,0 3,6 1983 0,0 - - 2,5 16,5 3,1 1984 0,0 - - 2,9 17,7 3,3 1985 0,0 16,2 0,0 2,8 18,2 3,0 1986 0,0 16,8 0,0 2,8 16,9 3,3 1987 0,0 17,2 0,0 2,9 17,9 3,3 1988 0,0 18,8 0,0 2,9 18,1 3,2 1989 0,0 19,0 0,0 3,0 16,9 3,6 1990 0,0 18,7 0,0 2,6 14,9 3,4 1991 0,0 17,6 0,0 2,1 13,3 3,2 1992 0,0 17,6 0,0 1,8 12,8 2,9 1993 0,0 17,0 0,0 2,1 13,7 3,1 1994 0,0 17,4 0,0 2,6 16,5 3,1 1995 0,0 18,1 0,0 3,0 18,0 3,3 1996 0,0 18,0 0,0 3,3 18,5 3,5 1997 0,0 18,4 0,0 3,9 19,1 4,1 1998 0,0 19,0 0,0 3,7 18,7 4,0 1999 0,0 18,8 0,0 4,4 20,2 4,3 2000 0,0 19,3 0,0 4,5 21,1 4,3 2001 0,0 18,3 0,0 3,2 20,2 3,1 2002 0,0 17 ,5 0 ,0 3,6 - - 2003 - - - - - - K G K 46 COUNTRY CZE IC D CH REPUBL ENMARK Year Gew Corp KorrGew Gew Corp KorrGew 1970 - - - 1,0 - - 1971 - - - 1,0 - - 1972 - - - 0,9 - - 1973 - - - 1,3 - - 1974 - - - 1,4 - - 1975 - - - 1,2 - - 1976 - - - 1,5 - - 1977 - - - 1,3 - - 1978 - - - 1,3 - - 1979 - - - 1,3 - - 1980 - - - 1,4 - - 1981 - - - 1,2 14,4 1,7 1982 - - - 1,1 15,5 1,4 1983 - - - 1,3 16,6 1,6 1984 - - - 2,4 18,0 2,7 1985 - - - 2,3 18,1 2,5 1986 - - - 3,0 18,3 3,3 1987 - - - 2,2 17,0 2,5 1988 - - - 2,1 16,4 2,5 1989 - - - 2,0 18,1 2,3 1990 - - - 1,5 19,2 1,6 1991 - - - 1,6 19,4 1,6 1992 - 32,1 - 1,6 20,2 1,5 1993 7,1 32,1 4,4 2,1 20,6 2,0 1994 5,6 32,6 3,4 2,0 21,9 1,9 1995 4,9 29,0 3,4 2,0 21,3 1,8 1996 3,6 27,0 2,7 2,3 21,2 2,2 1997 4,1 27,9 3,0 2,6 21,5 2,4 1998 3,7 30,9 2,4 2,8 20,3 2,8 1999 4,2 29,6 2,8 3,0 20,7 2,9 2000 3,8 29,5 2,6 2,4 22,9 2,1 2001 4,4 - - 3,1 22,0 2,9 2002 4,6 - - 2,9 2 1,9 2,6 2003 4,8 2,8 - - - - 47 COUNTRY FINLAND FRANCE Year Corp Ko Corp 1970 1,7 - - 2,1 - - 1971 1,5 -- - 1,9 - 1972 1,5 -- - 2,0 - 1973 1,5 -- - 2,0 - 1974 1,5 -- - 2,7 - 1975 1 16 2,2 - ,8 ,3 1,9 - 1976 2 14 2,7 - ,0 ,5 2,2 - 1977 1 15 2,2 - ,6 ,0 2,1 - 1978 1 17 1,8 0,1 3,1 ,6 ,5 1,8 1979 1 19 1,5 0,1 3,3 ,5 ,9 1,9 1980 1 19 1,3 0,1 3,8 ,2 ,4 2,1 1981 1 18 1,7 0,1 4,0 ,6 ,3 2,1 1982 1 18 1,7 ,6 ,2 2,2 0,1 4,3 1983 1 18 1,7 ,6 ,4 2,0 0,1 3,6 1984 1 18 1,6 ,5 ,5 1,9 0,1 3,3 1985 1 17 1,5 ,4 ,9 1,9 0,1 3,2 1986 1 17 1,7 ,5 ,6 2,2 0,1 3,1 1987 1 18 1,3 ,2 ,4 2,2 0,1 3,1 1988 1 18 1,5 ,4 ,9 2,3 0,2 2,9 1989 1 19 1,6 ,5 ,0 2,4 0,2 3,0 1990 2 17 2,3 ,0 ,6 2,3 0,2 3,0 1991 2 14 2,8 ,0 ,3 1,9 0,2 2,5 1992 1 16 2,0 ,6 ,1 2,0 0,2 2,7 1993 0 0,3 ,3 19,5 2,0 0,2 2,6 1994 0,6 21,6 0,5 2,0 0,2 2,6 1995 2,3 23,7 2,0 2,1 0,2 2,8 1996 2,8 23,4 2,4 2,3 0,1 3,1 1997 3,5 24,0 2,9 2,6 0,2 3,4 1998 4,3 25,8 3,4 2,7 0,2 3,4 1999 4,4 24,4 3,6 3,0 0,2 3,8 2000 6,0 26,3 4,6 3,1 0,2 3,8 2001 4,3 25,4 3,4 3,4 0,2 4,3 2002 4,3 24 3,5 ,8 2,9 0,2 3,7 2003 3,5 24 2,8 ,3 2,6 - - Gew rrGew Gew KorrGew 48 COUNTRY GERMANY GREECE Year Gew Corp KorrGew Gew Corp KorrGew 1970 1,7 - 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- 8,2 14,1 2,9 2003 8,6 8,6 - - - - 54 COUNTRY P SLOVAK LIC ORTUGAL REPUB Year Gew Corp KorrGew Gew Corp KorrGew 1970 - - - - - - 1971 - - - - - - 1972 - - - - - - 1973 - - - - - - 1974 - - - - - - 1975 - - - - - - 1976 - - - - - - 1977 - - - - - - 1978 - - - - - - 1979 - - - - - - 1980 - - - - - - 1981 - - - - - - 1982 - - - - - - 1983 - - - - - - 1984 - - - - - - 1985 - - - - - - 1986 - - - - - - 1987 - - - - - - 1988 - - - - - - 1989 1,3 - - - - - 1990 2,3 - - - - - 1991 2,7 - - - - - 1992 2,6 - - - - - 1993 2,2 - - - 29,1 - 1994 2,2 - - - 28,6 - 1995 2,5 19,4 2,6 - 28,6 - 1996 2,9 19,3 3,0 - 26,2 - 1997 3,3 19,1 3,5 - 26,1 - 1998 3,3 18,8 3,5 3,3 24,5 2,7 1999 3,8 18,3 4,2 2,7 24,6 2,2 2000 4,1 16,8 4,9 2,8 24,2 2,3 2001 3,6 16,6 4,3 2,2 24,8 1,7 2002 - - - 2,7 - - 2003 - - - - - - 55 COUNTRY SPAIN SWEDEN Year Gew Corp KorrGew Gew Corp KorrGew 1970 1,3 1,7 - - - - 1971 1,4 1,4 - - - - 1972 1,3 1,6 - - - - 1973 1,4 1,7 - - - - 1974 1,4 1,4 - - - - 1975 1,3 1,8 - - - - 1976 1,3 1,7 - - - - 1977 1,2 1,4 - - - - 1978 1,1 1,5 - - - - 1979 1,1 1,5 - - - - 1980 1,2 1,2 - - - - 1981 1,2 1,4 - - - - 1982 1,1 1,6 - - - - 1983 1,3 1,6 - - - - 1984 1,4 1,8 - - - - 1985 1,4 1,7 - - - - 1986 1,6 2,4 - - - - 1987 2,1 2,2 - - - - 1988 2,1 2,7 - - - - 1989 2,9 - - 2,0 - - 1990 2,9 - - 1,7 - - 1991 2,6 - - 1,8 - - 1992 2,2 - - 1,4 - - 1993 1,9 - - 2 2,0 ,1 21,2 1994 1,6 - - 2 2,3 ,6 22,1 1995 1,8 17,7 2,0 2 2,3 ,8 24,0 1996 1,9 17,4 2,2 2 2,6 ,7 20,9 1997 2,6 17,5 3,0 3 3,0 ,0 20,5 1998 2,5 17,6 2,8 2,8 19,0 3,0 1999 2,8 17,3 3,3 3,0 18,9 3,2 2000 3,0 17,3 3,5 4,0 18,0 4,5 2001 2,8 17,4 3,2 2,9 15,9 3,7 2002 3 1 3,2 7,3 ,7 2,4 - - 2003 3,1 2,6 - - - - 56 COUNTRY SWITZERLAND UNITED OM KINGD Year Gew Corp KorrGew Gew Corp KorrGew 1970 1,6 - - 3,2 - - 1971 1,6 - - 2,7 - - 1972 1,7 - - 2,2 - - 1973 1,8 - - 2,5 - - 1974 2,0 - - 3,4 - - 1975 2,1 - - 2,2 - - 1976 2,2 - - 1,7 - - 1977 2,0 - - 2,1 - - 1978 1,8 - - 2,3 - - 1979 1,7 - - 2,5 - - 1980 1,6 - - 2,9 - - 1981 1,7 - - 3,3 - - 1982 1,8 - - 3,8 - - 1983 1,8 - - 4,0 - - 1984 1,7 - - 4,3 - - 1985 1,7 - - 4,7 - - 1986 1,9 - - 4,0 - - 1987 1,9 - - 3,9 23,7 3,3 1988 2,0 - - 4,0 23,6 3,4 1989 1,9 - - 4,6 23,5 3,9 1990 2,0 2 22,0 3,0 1,7 3,6 3,3 1991 1,9 2 20,3 2,0 1,7 2,8 2,8 1992 2,0 2 20,6 1,6 1,8 2,1 2,0 1993 1,8 2 1,9 1,7 1,9 22,1 1,7 1994 1,8 2 2,6 1,6 2,2 23,9 1,9 1995 1,8 21,3 1,7 2,8 23,8 2,3 1996 1,9 21,7 1,7 3,2 24,3 2,7 1997 1,9 22,4 1,7 4,0 23,9 3,3 1998 2,0 23,0 1,8 4,0 23,6 3,4 1999 2,4 22,2 2,2 3,6 22,1 3,3 2000 2,8 21,4 2,6 3,6 21,5 3,4 2001 3,1 20,1 3,0 3,5 20,7 3,4 2002 2,7 - - 2,9 21,5 2,7 2003 - - - 2,8 - - 57 COUNTRY ES UNITED STAT Year Gew Corp KorrGew 1970 3,6 13,8 5,2 1971 2,7 14,3 3,8 1972 3,0 14,6 4,1 1973 3,0 14,3 4,3 1974 3,0 13,8 4,4 1975 2,9 15,1 3,9 1976 2,7 15,4 3,5 1977 3,2 16,0 4,0 1978 3,1 16,2 3,8 1979 3,1 15,5 4,0 1980 2,8 15,1 3,8 1981 2,4 16,1 3,0 1982 2,0 16,0 2,5 1983 1,5 16,5 1,8 1984 1,9 17,1 2,2 1985 1,9 16,8 2,3 1986 1,9 16,1 2,3 1987 2,3 16,3 2,8 1988 2,3 16,6 2,8 1989 2,4 16,2 2,9 1990 2,4 5,6 3,1 1 1991 2,2 5,5 2,9 1 1992 2,3 5,2 3,0 1 1993 2,5 5,3 3,3 1 1994 2,7 5,9 3,4 1 1995 2,9 6,6 3,5 1 1996 2,9 7,2 3,4 1 1997 2,9 7,8 3,2 1 1998 2,8 7,4 3,2 1 1999 2,7 7,2 3,1 1 2000 2,6 6,8 3,1 1 2001 1,9 6,3 2,4 1 2002 1,8 17,0 2,1 2003 - 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