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Senatssitzung speist sich aus drei Quellen, und zwar aus Punkten, - die obligatorisch zu (nahezu) jeder einberufenen Sitzung aufgeführt werden (Festlegung der Tagesordnung; Protokoll; Verschiedenes; Berichte
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zufolge der Frauenanteil nach erfolgreichem Studienabschluss mit jeder akademi- schen Karrierestufe abnimmt, während der Männeranteil mit jeder Stufe zunimmt. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz7 kommt 2016
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als Satzung zu erlassen und bedarf der Genehmigung der unteren Aufsichtsbehörde. § 5 Haftung (1) Jede/r Vertreter/in der Studierendenschaft ist verpflichtet, die übertragenen Aufgaben ge- wissenhaft und [...] Rechts zu erfüllen. (2) Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen im Amt kann jede/r Vertre- ter/in der Studierendenschaft haftbar gemacht werden. § 6 Geschäftsordnungen (1) Die Organe [...] deren Vertretungen weite- re Finanzmittel beim StuPa beantragen. § 20 Zusammensetzung und Wahl (1) Jede/r immatrikulierte Studierende ist Mitglied in einer Fachschaft. Alle Mitglieder einer Fachschaft wählen
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(Wahlschein), 2. den Stimmzettel, 3. einen oder mehrere Wahlumschläge, 4. den Wahlbriefumschlag. Jeder Wahlschein enthält die von den Wahlberechtigten zu unterzeichnende Erklärung, dass sie den Stimmzettel [...] Bei gleichzeitigen Wahlen zu verschiedenen Gremien werden die einzelnen Wahlum- schläge, von denen jeder nur den ihm zugehörigen Stimmzettel enthalten darf, und der bezie- hungsweise die Wahlscheine in einen
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stellt nach Rücksprache mit dem AStA- Vorstand die vorläufige Tagesordnung zu- sammen. (2) Bestandteil jeder ordentlichen Sitzung des StuPa sind die Tagesordnungspunkte: a) Regularien, d. h. Feststellung der
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Wahlvorschlag vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber stellen sich dem Senat vor der Abstimmung vor. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber stehen hierfür mindestens zwanzig Minuten zur Verfügung. Die Mitglieder
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Satzung des Interdisciplinary Centre for European Studies (ICES) an der Europa-Universität Flens- burg Vom 31. Januar 2018 Tag der Bekanntmachung im NBI. HS MBWK Schl.-H. 2018, S. 17 Tag der Bekanntma
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ermutigen, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt unmissverständ- lich entgegenzutreten und sich in jeder rolle – als Führungskraft, Kolleg*in, Kommiliton*in, Personalvertretung und als Betroffene selbst
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1 Promotionsordnung der Europa-Universität Flensburg Vom 30. Januar 2017 Bekanntmachung im NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2017, S. 7 Tag der amtlichen Bekanntmachung auf der Internetseite der EUF, 30. Januar
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Arbeiten muss eine Punktzahl von mindestens 3 (P) er- reicht werden. Für die Berechnung des Punktwerts jeder Arbeit gilt die Formel P = 2/(n+1) mit n als der Anzahl der Autorinnen und Autoren. III. Ko-Autor