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fileadmin/content/spezial-einrichtungen/chancengleichheit/bilder/gleichstellungszukunftskonzept-2019-2025-final-final.pdf
nach Geschlecht differenziert Zulassung als Doktorand*in / Jahr 2017 2018 (Januar bis Mai) gesamt 112 51 Frauen 65 26 Männer 47 25 Frauenanteil 58 % 50,9 % Tab. 7 Zulassung als Doktorand*in nach § 10 der [...] der bis 2017 geltenden Promotionsordnung war eine Einschreibung als Promotionsstudent*in resp. Zulassung als Doktorand*in nicht erforderlich, die Daten für den Berichtszeitraum (Tab. 6) sind daher nicht [...] nicht hinreichend zuverlässig. Nachdem 2017 eine neue Promotionsordnung in Kraft trat, die die Zulassung zur Promotion von der Annahme als Doktorand*in abhängig macht, können künftig zuverlässige(re) Aussagen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210823-satzung-habilordnung-2021.pdf
gen entscheidet der Senat über die Zulassung zur Habilitation. (4) Die Zulassung zur Habilitation muss versagt werden, wenn 1. die Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation gemäß § 3 nicht vorliegen [...] Habilitation § 1 Ziel der Habilitation § 2 Habilitationsfach § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation § 4 Zulassung zur Habilitation § 5 Habilitationskommission § 6 Habilitationsleistungen § 7 Sc [...] Zulässigkeit des Habilita- tionsfaches. § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation (1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation sind 1. ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/ausschuss-forschung/en-corona-crisis-fund-deadline-2021-06-01.pdf
gung zum Promotionsstudium), notification of admission to the doctoral procedure (Bescheid zur Zulassung zum Promotionsverfahren) or confirmation of the applicant’s current ongoing habilitation procedure
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/promordnung-2017-7-.pdf
und Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand § 10 Zulassung zum Promotionsverfahren § 11 Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren IV. Zulassung zur Promotionsprüfung § 12 Mindestimmatrikulationszeit [...] vorliegt. § 15 Zulassung zur Promotionsprüfung (1) Auf Grund des Antrags und der eingereichten Unterlagen entscheidet der Promotionsausschuss über die Zulassung zur Prüfung. Die Zulassung ist zu versagen [...] tionszeit § 13 Dissertation § 14 Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung § 15 Zulassung zur Promotionsprüfung § 16 Anerkennung besonderer Bedürfnisse V. Durchführung der Promotionsprüfung § 17 Annahme
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/antragsformulare-im-/antrag-zlg-propruefung.pdf
Raum 013 Campusallee 3 24943 Flensburg Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Zulassung zur Promotionsprüfung an der Europa-Universität Flensburg
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/antragsformulare-im-/anlage-a-zlg-promovf.pdf
Weiteren ist mir bekannt, dass Unwahrhaftigkeiten hinsichtlich der vorstehen- den Erklärung die Zulassung zur Promotion ausschließen bzw. später zum Verfahrensab- bruch oder zur Rücknahme des erlangten
fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/nc-werte-auswahlverfahren/nc-werte-auswahlverfahren-2011.pdf
Microsoft Word - Ergebnisse Auswahlverfahren Ergebnisse des Auswahlverfahrens (Hauptverfahren) in den zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen an der Universität Flensburg für das Wintersem
fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/nc-werte-auswahlverfahren/nc-werte-auswahlverfahren-2013.pdf
Bildungswissenschaften"), muss in allen Fächern ein positives Auswahlergebnis erzielt werden, um eine Zulassung zu erhalten. Reichen die nachgewiesenen Werte in einem Fach nicht aus, ist der Antrag insgesamt
fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/nc-werte-auswahlverfahren/nc-werte-auswahlverfahren-2014.pdf
fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/nc-werte-auswahlverfahren/nc-werte-auswahlverfahren-2015.pdf
Bildungswissenschaften"), muss in allen Fächern ein positives Auswahlergebnis erzielt werden, um eine Zulassung zu erhalten. Reichen die nachgewiesenen Werte in einem der beiden zu wählenden Fächer nicht aus