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Wahl resultierenden Neukonstituierung. (2) Die konstituierende Sitzung des StuPa erfolgt spätestens drei Wochen nach Bekanntma- chung des Wahlergebnisses. Die Sitzung wird von dem/der Vorsitzenden des Wahlaus- [...] für die Dauer der Wahlperiode ein Präsidium. Das Präsidium besteht aus mindestens zwei und höchstens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des Präsidiums werden mit absoluter Mehrheit aller [...] Mehrheit nicht, ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Be- werben sich mehr als drei Kandidat/innen, sind die Wahlstellen gemäß § 104 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zu beset- zen
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25 Sitzen. (3) Die Fachschaftsvertretungen haben bei bis zu 100 Studierenden der Fachschaft bis zu drei Sitze, bei über 100 Studierenden der Fachschaft bis zu fünf Sitze. (4) Die Wahl von Ersatzvertreterinnen [...] Der Wahlausschuss ist ihm gegenüber auskunftspflichtig. 3 (2) Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus drei bis fünf Mitgliedern der Studierendenschaft. Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses dürfen nicht [...] Beginn und Beendigung der Onlinewahl sind nur bei gleichzeitiger Autorisierung durch min- destens drei berechtigte Personen zulässig. Berechtigte im Sinne von Satz 1 sind die Mitglieder des Wahlausschusses
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außerordentlichen Sitzung laden. Auf die- ser Sitzung ist die Beschlussfähigkeit durch mindestens drei anwesende Mitglieder gege- ben. (4) Wurde eine Angelegenheit wegen Beschluss- unfähigkeit zurückgestellt
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gehören an: 1. die hauptberufliche Präsidentin oder der hauptberufliche Präsident, 6 2. zwei oder drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren. Eine Vi [...] Fakultäten § 14 Zahl und Gliederung der Fakultäten (1) Die Europa-Universität Flensburg gliedert sich in drei Fakultäten. (2) Das Nähere regelt die Gliederungsordnung. § 15 Binnenstruktur der Fakultäten (1) Die [...] Wahlvorschlag soll mindestens zwei Personen umfassen. (3) Die Gleichstellungsbeauftragte wird von maximal drei Personen vertreten, von denen höchstens eine männlichen Geschlechts sein darf. Die Gleichstellung
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(ZEA),“ 3. § 27 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Gleichstellungsbeauftragte wird von maximal drei Personen vertreten, von denen höchstens eine männlichen Geschlechts sein darf. Der Senat wählt auf [...] Europa-Universität Flensburg beträgt fünf Jahre, die Amtszeit ihrer Stell- vertretung beträgt in der Regel drei Jahre.“ 4. § 30 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werde die Sätze 5 bis 8 gestrichen. b) Folgender [...] 2 „(3) Die oder der Beauftragte der Europa-Universität Flensburg für Diversität wird von ma- ximal drei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern vertreten. Der Senat wählt auf Vor- schlag der oder des
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der Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten richtet sich nach § 24 Abs. 1 HSG. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. (2) Der Senat stimmt über jeden Vorschlag der Präsidentin oder des
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und Vertreter zu wählen sind. Es dürfen für einen Be- werber oder eine Bewerberin nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden. (7) Die auf die einzelnen Vorschlagslisten entfallenden Sitze werden nach [...] (1) Dem Wahlausschuss obliegt die Gesamtaufsicht über die Wahlen. (2) Der Wahlausschuss besteht aus drei Mitgliedern der Hochschule und setzt sich zusam- men aus der oder dem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/geschaeftsordnung-asta-2002.pdf
über diese Verträge im Rahmen des Haushaltsplans. § 5 Sitzungen (1) Besteht der AStA aus mehr als drei Mitglie- dern, finden Sitzungen statt. Beschlussfähig sind die Sitzungen mit Anwesenheit von 4 Mitgliedern
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kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst wer- den. Zur Auflösung ist die Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder erforderlich. (2) Bei Auflösung der Studentischen Vereinigung fällt
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zwischen der EUF und dem Centre for Irish Studies erstmalig für das Jahr 2023 und danach für jeweils drei Jahre festgelegt. § 2 Ziele und Aufgaben (1) Ziel des Centre for Irish Studies ist die Förderung [...] der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. (3) Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben und Ziele des [...] essorinnen und Juniorprofessoren eine Direktorin beziehungsweise einen Direktor für die Dauer von drei Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. (5) Gründungsdirektorin in den ersten zwölf Monaten nach der