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Europa-Universität Flensburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch das Präsidium gesetzlich vertreten. https://www.uni-flensburg.de/ https://www.uni-flensburg.de/
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Beitrag zum notwendigen Kulturwandel im wissenschaftlichen Publikationswesen zu leisten, hat das DFG-Präsidium beschlossen, Abschlussberichte von DFG-Projekten besser zu erschließen und den wissenschaftlichen [...] of the Priority Programmes announced; changes effective for submissions due October 15, 2023 Das Präsidium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Neuerungen in den Schwerpunktprogrammen beschlossen [...] Europa-Universität Flensburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch das Präsidium gesetzlich vertreten.
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Europa-Universität Flensburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch das Präsidium gesetzlich vertreten.
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Ausgabe 03 / 2023 In our monthly newsletter we inform you about ICES news, dates, events and about the latest calls for research funding which are particularly relevant for the field of European Studi
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Europa- Universität Flensburg ist eine Körperschaf t des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch das Präsidium https://horizoneuropencpportal.eu/store/ssh-opportunities-document https://ecpr.eu/Events/Acade
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Europa-Universität Flensburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch das Präsidium gesetzlich vertreten. https://r.pr.ecpr.eu/mk/cl/f/sh/28xHLtxYQ4yawQEtY0nHDTX2j7DYw1t0bZ/4441pYbjxjP7
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gewählten Bewerberinnen und Bewerber bekannt. Die Bekanntmachung ist an den Anschlagbrettern des Präsidiums zur Verkündung eine Woche auszuhängen. Hierbei werden der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme [...] der Wahlprüfung ist als endgültiges Wahlergebnis festzustellen und an den Anschlagbrettern des Präsidiums bekannt zu machen. (3) Gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses steht derjenigen oder
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beratendes Mitglied ohne Stimmrecht angehört. § 5 Vorsitzende der Ausschüsse (1) Die Mitglieder des Präsidiums amtieren als Vorsitzende der Ausschüsse gemäß § 2 Ab- satz 1 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend der
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gleichgroßen Stellenanteilen in mehreren Fakultäten werden nach Stellungnahme der Be- troffenen vom Präsidium zugeordnet. § 3 Organe der Fakultät Organe der Fakultät I sind der Fakultätskonvent und die Dekanin