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fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/infomaterial/info-amtliche-beglaubigung.pdf
Für die amtliche Beglaubigung einer Urkunde müssen Sie a) das Originaldokument und b) die Anzahl der benötigten Kopien mitbringen. Beglaubigt werden dürfen nur deutschsprachige Dokumente. Gebühren je Dokument: [...] (Raum DUB 206) Dienstag: 10:00 – 11:30 Uhr (nach vorheriger Absprache) Informationen zur amtlichen Beglaubigung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210823-satzung-habilordnung-2021.pdf
Ziffer 1 bis 6 sind in jeweils neunfacher Ausfertigung und in elektronischer Form beizufügen. Eine Beglaubigung der Zeugnisse ist nicht erforderlich, die Habilitations- kommission kann im Einzelfall die Vorlage