fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/ausschuss-forschung/publikationsfoerderungen-euf-2024-04-24.pdf
ionsfonds. Voraussetzungen: - Bei dem Publikationsorgan handelt es sich um eine reine Open Access-Zeit- schrift, die anerkannte Qua- litätssicherungsstandards erfüllt, wie z.B. eine Listung im „Directory
fileadmin/content/institute/romanistik/hinweise-hausarbeiten-cordula-neis/recherchemoeglichkeiten-im-bereich-franzoesisch.pdf
(Microsoft Word - Recherchemöglichkeiten im Bereich Französisch) Recherchemöglichkeiten im Bereich Französisch Literaturrecherche über die ZHB 1. Freigeschaltete E-Books können über die ZHB-Homepage h
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/richtlinien-haertefallfond-fuer-promovierende.pdf
Beschluss des Senats der Universität Flensburg, Sitzung vom 29. November 2006 Richtlinien ‚Härtefallfond für Promovierende‘ Für Promovierende in der Endphase der Arbeit an ihrer Dissertation, die sich
fileadmin/content/portal/international/dokumente/richtlinien-studienunterstuetzung-foerdergesellschaft-euf-2019.01.pdf
n (= ausländische Staatsangehörigkeit) stellen, die an der Europa-Universität Flensburg (EUF) zur Zeit der Antragstellung ordnungsgemäß immatrikuliert sind. Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studierende
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/satzung-binationale-promotionsverfahren-21-01-2020.pdf
1 Satzung der Europa-Universität Flensburg für binationale Promotionsverfahren Vom 21. Januar 2020 Bekanntmachung im NBl. HS MBWK Schl.-H. 2020, S. 4 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der E
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/satzung-evaluation-juniorprofessur.pdf
Freistellung, die zu einer Verlängerung des Dienstverhältnisses nach § 117 Abs. 5 LBG führt, bleibt diese Zeit unberücksichtigt. (5) Die Entscheidung des Senats als Fakultäts- konvent soll spätestens drei Monate [...] Freistellung, die zu einer Verlängerung des Dienstverhältnisses nach § 117 Abs. 5 LBG führt, bleibt diese Zeit unberücksichtigt. Die Entscheidung des Senats soll spätestens einen Monat vor Ablauf des vierten bzw
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/satzung-forschungsstelle-geschichte.pdf
§ 5 In-Kraft-Treten Präambel Im Kontext der Evaluation des Instituts für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalge- schichte (IZRG) und der profilbildenden Entwicklungs- und Organisationsveränderungspro- [...] Leitung des IZRG und das Präsi- dium der EUF vereinbart, das Institut für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalge- schichte in eine Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History [...] Zeitgeschichte und Public History ist Rechtsnachfolge- rin des Instituts für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte (IZRG) und tritt zum 1. Januar 2019 in dessen Rechte und Pflichten ein. (3)
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/gwp/satzung-zur-guten-wissenschaftlichen-praxis.pdf
angemessener Weise wissenschaftlich, damit die angestrebten Forschungsziele in der dafür vorge- sehenen Zeit erreicht werden können. § 8 Betreuung von Studierenden und Doktorandinnen und Doktoranden Studierende
fileadmin/content/institute/physik/bilder-und-dokumente-aktuell/6-forschung/material-culture/schroeter-lisa-objektbiografie.-die-fallmaschine-nach-georg-atwood-von-johann-anton-wisenpainter.pdf
Position zu überzeugen (Atwood 1784: 293). Er bemängelte an den existierenden Experimenten seiner Zeit, dass sie durch technische Unzulänglichkeiten keine zuverlässigen Ergebnisse lieferten. Laut Atwood [...] Gewicht für den weiteren Teil der Strecke mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fort. Indem Atwood die Zeit maß, die das Gewicht für den letzten Teil der Strecke benötigte (deren Länge ihm auch bekannt war) [...] möglich, von eigener Hand angefertigt (Westenrieder 1784), denn die Mittel der Akademie waren zu dieser Zeit nicht sehr umfangreich (Bachmann 1966: 169). Andere Objekte bestellte er bei Georg Friedrich Brandner
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/gremien/senat/senat-informationsveranstaltung-20210512.pdf
Tagesordnung aussieht (§ 5 Abs. 1), - der Entwurf der Tagesordnung bis sieben (bzw. in vorlesungsfreier Zeit: 14) Tage vor Sitzungstermin den Senatsmitgliedern und der Hochschulöffentlichkeit zugehen muss (§