fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/downloads/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
bewertet wurden. (3) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Prüfungskommission legt die Gesamtnote fest und teilt der Bewerberin oder dem Bewerber das Ergebnis mündlich mit. (4) Hat die Doktorandin oder
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mehrfach für die Administration ausfüllen) (17) Prüfung der Datenverarbeitung (Revision) Wer legt fest, welche Prüfungen für diese Verarbeitungstätigkeit durchgeführt werden sollen, wie sie durchgeführt