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fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2024/20240117-satzung-fk-i-2024.pdf
gesordnung ein. Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. Auf schriftliches Verlangen von min- destens drei Konventsmitgliedern ist eine Sitzung einzuberufen. Die Dekanin oder der Dekan hat, wenn ein Konve [...] sind. Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung können zu Beginn der Sitzung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden beschlossen werden. Gleiches gilt für eine wiederholte Vertagung auf der T [...] Ladung hingewiesen worden ist. Zwischen der Zu- rückstellung und dem neuen Wahltermin müssen mindestens drei Tage liegen. Der Amtsan- tritt erfolgt am Tag nach der Wahl. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Scheidet
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2022/20220826-satzung-fakultaet-ii-2022.pdf
gesordnung ein. Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. Auf schriftliches Verlangen von min- destens drei Konventsmitgliedern ist eine Sitzung einzuberufen. Die Dekanin oder der Dekan 3 hat, wenn ein Kon [...] sind. Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung können zu Beginn der Sitzung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden beschlossen werden. Gleiches gilt für eine wiederholte Vertagung auf der T [...] Ladung hingewiesen worden ist. Zwischen der Zu- rückstellung und dem neuen Wahltermin müssen mindestens drei Tage liegen. Der Amtsan- tritt erfolgt am Tag nach der Wahl. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Scheidet
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2024/20240118-satzung-fk-iii-2024.pdf
gesordnung ein. Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. Auf schriftliches Verlangen von min- destens drei Konventsmitgliedern ist eine Sitzung einzuberufen. Die Dekanin oder der Dekan hat, wenn ein Konve [...] sind. Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung können zu Beginn der Sitzung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden beschlossen werden. 3 Gleiches gilt für eine wiederholte Vertagung auf der [...] Ladung hingewiesen worden ist. Zwischen der Zu- rückstellung und dem neuen Wahltermin müssen mindestens drei Tage liegen. Der Amtsan- tritt erfolgt am Tag nach der Wahl. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Scheidet
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230118-gafl-satzung-2023.pdf
Amtszeit (1) Der GAfL setzt sich aus sechs professoralen Mitgliedern, drei Vertretungen des wissenschaftlichen Dienstes und drei Vertretungen der Studierenden zusammen. (2) Je Fakultät wählt der zuständige [...] Lehrerinnen- und Lehrerbildung an der Europa-Universität Flensburg (ZfL); sie oder er hat kein Stimmrecht. Drei Stellvertretungen werden entweder aus den Reihen der professoralen Mitglieder gewählt oder es werden
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/organisationssatzung-2004.pdf
Wahl resultierenden Neukonstituierung. (2) Die konstituierende Sitzung des StuPa erfolgt spätestens drei Wochen nach Bekanntma- chung des Wahlergebnisses. Die Sitzung wird von dem/der Vorsitzenden des Wahlaus- [...] für die Dauer der Wahlperiode ein Präsidium. Das Präsidium besteht aus mindestens zwei und höchstens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des Präsidiums werden mit absoluter Mehrheit aller [...] Mehrheit nicht, ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Be- werben sich mehr als drei Kandidat/innen, sind die Wahlstellen gemäß § 104 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zu beset- zen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210331-studwahlordnung-2021.pdf
25 Sitzen. (3) Die Fachschaftsvertretungen haben bei bis zu 100 Studierenden der Fachschaft bis zu drei Sitze, bei über 100 Studierenden der Fachschaft bis zu fünf Sitze. (4) Die Wahl von Ersatzvertreterinnen [...] Der Wahlausschuss ist ihm gegenüber auskunftspflichtig. 3 (2) Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus drei bis fünf Mitgliedern der Studierendenschaft. Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses dürfen nicht [...] Beginn und Beendigung der Onlinewahl sind nur bei gleichzeitiger Autorisierung durch min- destens drei berechtigte Personen zulässig. Berechtigte im Sinne von Satz 1 sind die Mitglieder des Wahlausschusses
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/geschaeftsordnung-stupa-2004.pdf
außerordentlichen Sitzung laden. Auf die- ser Sitzung ist die Beschlussfähigkeit durch mindestens drei anwesende Mitglieder gege- ben. (4) Wurde eine Angelegenheit wegen Beschluss- unfähigkeit zurückgestellt
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/geschaeftsordnung-asta-2002.pdf
über diese Verträge im Rahmen des Haushaltsplans. § 5 Sitzungen (1) Besteht der AStA aus mehr als drei Mitglie- dern, finden Sitzungen statt. Beschlussfähig sind die Sitzungen mit Anwesenheit von 4 Mitgliedern
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2022/20220809-satzung-verfassung-2022.pdf
gehören an: 1. die hauptberufliche Präsidentin oder der hauptberufliche Präsident, 6 2. zwei oder drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren. Eine Vi [...] Fakultäten § 14 Zahl und Gliederung der Fakultäten (1) Die Europa-Universität Flensburg gliedert sich in drei Fakultäten. (2) Das Nähere regelt die Gliederungsordnung. § 15 Binnenstruktur der Fakultäten (1) Die [...] Wahlvorschlag soll mindestens zwei Personen umfassen. (3) Die Gleichstellungsbeauftragte wird von maximal drei Personen vertreten, von denen höchstens eine männlichen Geschlechts sein darf. Die Gleichstellung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2024/20240131-satzung-aenderg-01-verfassung-2022.pdf
(ZEA),“ 3. § 27 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Gleichstellungsbeauftragte wird von maximal drei Personen vertreten, von denen höchstens eine männlichen Geschlechts sein darf. Der Senat wählt auf [...] Europa-Universität Flensburg beträgt fünf Jahre, die Amtszeit ihrer Stell- vertretung beträgt in der Regel drei Jahre.“ 4. § 30 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werde die Sätze 5 bis 8 gestrichen. b) Folgender [...] 2 „(3) Die oder der Beauftragte der Europa-Universität Flensburg für Diversität wird von ma- ximal drei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern vertreten. Der Senat wählt auf Vor- schlag der oder des