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fileadmin/content/portal/international/dokumente/incomings/pdf/aufenthaltsrecht-fuer-internationale-studierende-de-en.pdf
zum Zweck der Selbständigkeit nach § 21 Absatz 2a AufenthG erweitert, wenn zuvor in Deutschland studiert wurde. Vielmehr soll dann die AE erteilt werden. AE für Fachkräfte Gemäß Grundsatz der Fachkräf