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Hildesheim - Markus Weißhaupt 2. Finanzielle Förderung − Promotionsstipendien Vergabe durch das Präsidium auf Antrag Laufzeit bis zu drei Jahre, aber hauptsächlich Promotionsabschlussstipendien (3 bis 6
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/satzung-evaluation-juniorprofessur.pdf
Juniorprofessorin/der Juniorprofessor einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens beim Präsidium als Dekanat stellt. Das Präsidium fordert den Juniorprofessor/die Juniorprofes- sorin zum Einreichen des Selbstberichts [...] Empfehlungen abzugeben. (6) Die Evaluationskommission reicht ihren Bericht beim Präsidium als Dekanat ein. Das Präsidium als Dekanat leitet den Bericht an die Juniorprofessorin/den Juniorprofessor weiter [...] Juniorprofessorin/der Juniorprofessor einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens beim Präsidium als Dekanat stellt. Das Präsidium fordert den Juniorprofessor/die Juniorprofes- sorin zum Einreichen des Selbstberichts
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210128-junprofevals-2021.pdf
rin oder der Juniorprofessor ei- nen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens beim Präsidium als Dekanat stellt. Das Präsidium fordert die Juniorprofessorin oder den Junior- professor zum Einreichen des Se [...] Empfehlungen abzugeben. (6) Die Evaluationskommission reicht ihren Bericht beim Präsidium als Dekanat ein. Das Präsidium als Dekanat leitet den Bericht an die Juniorprofessorin oder den Juniorprofessor [...] Präsidenten beziehungs- weise bei der Präsidentin beantragen. § 12 Weiterleitung an das Präsidium (1) Das Präsidium in seiner Funktion als De- kanat leitet den Beschluss des Senats als Fa- kultätskonvent
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/gwp/satzung-zur-guten-wissenschaftlichen-praxis.pdf
zählen die Vertrauensperson für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, das Justitiariat der Europa-Universität Flens- burg und die s
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/satzung-binationale-promotionsverfahren-21-01-2020.pdf
Europa-Uni- versität Flensburg vom 18. Dezember 2019 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung des Präsidiums der Europa-Universität Flensburg ist am 21. Januar 2020 erfolgt. Inhaltsverzeichnis § 1 Binationale
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/promordnung-2017-eng.pdf
In the case of an appeal against a decision of the Doctorate Committee, the President’s Office (Präsidium) shall decide after hearing the views of the chair of the Doctorate Committee and the doctoral candidate
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/tenure-track-professur-satzung.pdf
fessors in Lehre und Forschung gewährleisten. Die Angemessenheit der Ausstattung ist durch das Präsidium zu überprüfen. (2) Tenure-Track-Professuren werden in der Wertigkeit W1 ausgeschrieben. (3) Die
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210128-satzung-aenderg-01-ttp-satzung-2018.pdf
wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: „Im Verfahren findet eine Rücksprache zwischen dem Präsidium und dem Institutsvor- stand statt.“ 14. § 11 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/foref/foref-sonstige-dateien/sp-strukturierung-der-forschungsfoerderung-an-der-euf-2021-06-29.pdf
Verfügung. II. Modul Freiraum für Forschung e) Für herausragende wissenschaftliche Vorhaben gewährt das Präsidium auf Antrag eine Lehrdeputatsreduktion. III. Modul Finanzielle Förderung a) Finanzielle Unterstützung
fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/bilder/deutschlandstipendium/deutschlandstipendium-stipendienrichtlinie.pdf
bei Kommissionssitzungen vertreten las- sen können, falls sie selbst verhindert sind: 1. 1 Präsidiumsmitglied, 2. 1 ReferentIn Deutschlandstipendium, 3. 1 GeschäftsführerIn Fördergesellschaft der Universität [...] Flüchtlingsprogramme (Zielgruppe: geflüchtete Studierende)1. Die Mitglieder nach Nr. 1 - 8 werden vom Präsidium bestellt. Ihre Amtszeit beträgt 2 Jahre. Alle Mitglieder der Stipendienkommission unterliegen der