Marianne Irmak
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erworbenen Qualifizierung nach Studium in Deutschland, § 20 Absatz 3 AufenthG. Ab 01.06.2024 ist die Regelung verschoben in § 20 Absatz 1 AufenthG. Dann auch zum Zweck jeder qualifizierten Beschäftigung und se [...] ng. Die bisherige AE zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach Ausbildung/Studium im Ausland in § 20 Absatz 1 und 2 AufenthG findet sich dann in der Regelung der Chancenkarte nach § 20a AufenthG-neu. Voraussetzung: [...] § 18g AufenthG AE zum Zweck der Arbeitsplatzsuche im Anschluss an ein Studium in Deutschland, § 20 AufenthG RP for purpose of searching for employment after studying in Germany, § 20 AufenthG Perspektiven