fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230616-satzung-fpo-lna-gs-2023.pdf
Teilstudiengang Bil- dung, Erziehung, Gesellschaft, mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelor- studium studierten Teilstudiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel (1) Im Lernbereich Nat
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Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesell- schaft, mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teil- studiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel Ziel des Lernbereichs ist der
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Teilstudiengang Bildung, Er- ziehung, Gesellschaft, mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teilstudiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel Ziel des Lernbereichs Bewegung
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ichung des Berichts und der eingefügten Fotos einverstanden: Ja ☒ Nein ☐ Studiengang an der EUF Bachelor Bildungswissenschaften Fächerkombination (falls BABW) Germanistik, Kunst und visuelle Medien Gastland
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2 von 2 Affidavit of Original Work The Examination Committee requires, all written term papers, Bachelor’s and Masters’s theses to be accompanied by an affidavit of original work by the author. Please attach
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Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Ge- sellschaft, mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teilstudiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel (1) Ziel des Lernbereichs ist
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230614-satzung-fpo-lds-gs-2023.pdf
Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesellschaft, mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teilstudiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel Ziel des Lernbereichs Darstellendes
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungssatzung-ma-vm-so-10-11-2011.pdf
bisherige § 3 Abs. 3 wird § 3 Abs. 2: „Die besondere Eignung setzt voraus: - einen qualifizierten Bachelorabschluss, - Sonderpädagogik und ein Unterrichtsfach gemäß § 4 Absatz 4 sowie - in dem Unterrichtsfach
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungsatzung-ma-ghrl-2012-03-15.pdf
bisherige § 3 Abs. 3 wird § 3 Abs. 2: „Die besondere Eignung setzt voraus: - einen qualifizierten Bachelorabschluss, - eine Fächerkombination gemäß Anlage „Fächerkombination für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
fileadmin/content/abteilungen/wirtschaftswissenschaften/handreichung-der-fachschaft-fuer-das-herbstsemester-2022.pdf
nschaften II: Betriebswirtschaftslehre 1. 2. 3. 4. Politik Wirtschaft Handreichung 2022 Für Bachelor-Erstis (B. A. Bildungswissenschaften) TM: Einführung in die Volkswirtschaftslehre I Kurs Ia (Mittwoch