Projektförderung mit Eigener Stelle

Worum geht es?

Ziel der Postdoctoral Fellowships ist es, durch die Umsetzung eines personalisierten Forschungsprojekts, Postdoktoranden mit ergänzenden professionellen Fähigkeiten für die zukünftige Karriere auszustatten. Dabei ist internationale, interdisziplinäre und intersektorale Mobilität das zentrale Element.

Was ist zu beachten?

Die Postdoctoral Fellowships unterteilen sich in zwei unterschiedliche Programme:

  • European Postdoctoral Fellowships können an einer Gasteinrichtung in einem EU-Mitgliedsstaat oder an einer Gasteinrichtung in einem an Horizon Europe-assoziierten Staat stattfinden.

  • Global Postdoctoral Fellowships beinhalten eine "outgoing phase" und somit eine Gasteinrichtung in einem außereuropäischen und nicht an Horizon Europe-assoziierten Staat und eine obligatorische Rückkehrphase zu einer Gasteinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem an Horizon Europe-assoziierten Staat.

Für alle Geförderten gilt die Mobilitätsregel: sie dürfen in den 36 Monaten vor der Einreichungsfrist nicht länger als 12 Monate im Land der Gasteinrichtung gelebt oder gearbeitet haben (bei Global Postdoctoral Fellowships gilt als Referenz die Gasteinrichtung der "outgoing phase").

Was wird gefördert?

Gefördert werden European Postdoctoral Fellowships mit einer 12 bis 24-monatigen Laufzeit und Global Postdoctoral Fellowships mit einer 24 bis 36-monatigen Laufzeit, bestehend aus einer 12 bis 24-monatigen "outgoing phase" und einer 12-monatigen Rückkehrphase. In begründeten Fällen kann in beiden Fellowship-Programmen ein zusätzlicher Zeitraum von bis zu sechs Monaten an einer nicht-akademischen Einrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem an Horizon Europe-assoziierten Staat beantragt werden.

Die Postdoktoranden erhalten von der Gasteinreichung einen Arbeitsvertrag (i.d.R. Vollzeit)

Quelle und weitere Informationen: KOWI Webseite https://www.kowi.de/kowi/horizon-europe/excellent-science/marie-sklodowska-curie-actions/msca-postdoctoral-fellowships/msca-postdoctoral-fellowships.aspx

  • Deadline: Antrag kann jederzeit eingereicht werden
  • Projektdauer: i.d.R. mehrere Jahre
  • themenoffene Ausschreibung

Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.

Ziel der Förderung: Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens

Anforderungen an das Projekt: Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau

Beantragbare Module:

Eingestellt am: 25.01.2018

Quelle: http://www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/sachbeihilfe/index.html

Die Säule "Global Challenges and European Industrial Competitiveness" bündelt den Großteil der themengebundenen (top-down) Ausschreibungen innerhalb von Horizon Europe in der Struktur von sechs thematischen Clustern:

Die Cluster umfassen Themen, die als globale Herausforderungen gesehen werden, gleichzeitig geht es immer auch um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der EU und die führende Rolle bei der Entwicklung von technologischen und nicht-technologischen Lösungsansätzen (inkl. Schlüsseltechnologien). Dabei sollen alle Fragestellungen nicht in getrennten thematischen Silos bearbeitet werden, sondern mit sektoren- und disziplinübergreifenden Ansätzen, die alle relevanten Akteure einbinden.

Die zu fördernden Maßnahmen sollen neues Wissen generieren und zur Entwicklung vom Labor zum Markt von erstklassigen Innovationen in der EU beitragen und damit den gesamten Innovationszyklus bis zum Technology Readiness Level 8 (Demonstratoren, Pilotlinien) abdecken. Neben Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sollen Wissenschaftskommunikation, Standardisierung, sozio-ökonomische und Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit eine Rolle spielen.

Quelle und weitere Informationen: Kowi Webseite https://www.kowi.de/kowi/horizon-europe/global-challenges-european-industrial-competitiveness/global-challenges-european-industrial-competitiveness.aspx

  • Fachgebiet: alle Fachgebiete
  • Förderart: Forschungsprojekte; Startfinanzierung/Infrastruktur/Lehre
  • Voraussetzung: Wissenschaftler(innen) in Deutschland, gerne in interdisziplinärer oder internationaler Kooperation
  • Frist: Antragstellung nur nach vorheriger Kontaktaufnahme
  • Zusatzleistungen: Zusatzförderung für geflohene Wissenschaftler(innen); Förderung von Wissenschaftsvermittlung und –kommunikation; Weiterbildungsmaßnahmen

Für Projektideen, die ein außergewöhnliches Forschungsdesign verfolgen, visionäre Anstöße in die Wissenschaft geben oder für deren Akzeptanz die Neutralität eines privaten Förderers wichtig erscheint, gibt es das Angebot "Offen – für Außergewöhnliches". Hier fördert die Stiftung herausragende Ideen außerhalb vorgegebener Raster, quer zu Disziplinen und zum Mainstream.

Das Angebot "Offen – für Außergewöhnliches" ist also Ausnahmefällen vorbehalten. Anders gesagt: Wer hier zum Zuge kommen will, muss mit seinem Vorhaben nicht nur höchsten wissenschaftlichen Maßstäben genügen, sondern auch plausibel darstellen können, dass sich im Rahmen der Förderangebote anderer Institutionen keine Unterstützung für das Projekt finden lässt. Bevorzugt werden Vorhaben, die sich außergewöhnlichen interdisziplinären und methodischen Herausforderungen stellen, die eine einmalige Gelegenheit ergreifen möchten oder die durch ein anderes Alleinstellungsmerkmal überzeugen können. Entsprechend dem offenen Charakter des Förderangebots kann es keinen allgemeingültigen Kriterienkatalog geben.

In jedem Fall sollte vor der Ausarbeitung eines Antrags Kontakt zum Förderreferenten des entsprechenden Fachgebietes aufgenommen werden, um die Chancen einer Förderung und das weitere Vorgehen zu klären. Eine Voranfrage mit einer Kurzdarstellung sollte das Herausfallen aus bestehenden Förderprogrammen erläutern und möglichst den Kostenrahmen grob skizzieren. Angesichts der hohen Zahl von Voranfragen bittet die VolkswagenStiftung um Verständnis, dass das Ergebnis der internen Vorprüfung nicht weiter begründet wird.

Eingeladene Anträge werden unter Beteiligung externer Experten geprüft. Dabei werden höchste wissenschaftliche Maßstäbe angelegt. Das Begutachtungsverfahren ist variabel und orientiert sich an den jeweiligen Projekterfordernissen. Abhängig vom Einzelfall kommen schriftliche Gutachten, eine Präsentation vor den Gutachtern oder andere Varianten der Prüfung zum Zuge.

Der Förderbereich "Offen – für Außergewöhnliches" wurde 2002 neu formiert.

Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/offen-f %C3%BCr-au%C3%9Fergew%C3%B6hnliches

Erfolgsquote: 71,4% (Quelle: VW Stiftung)

Quelle: VW Stiftung

Eingestellt am: 12.3.2018

  • Deadline: Anträge können jederzeit eingereicht werden

Neue Ideen für die Gesellschaft von morgen: Durch die Vergabe von anwendungsorientierten Forschungsaufträgen will die Otto Brenner Stiftung einen Beitrag dazu leisten, der sozialen Demokratie in Wirtschaft und Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Durch Förderprojekte, Gutachten und Veröffentlichungen schafft die Otto Brenner Stiftung die Wissensbasis, von der aus die Gesellschaft von morgen sozial und solidarisch gestaltet werden kann.

Weitere Informationen: https://www.otto-brenner-stiftung.de/themen-projekte/projekte.html

Quelle: FIT für die Wissenschaft

Eingestellt am 21.02.2018

Was wird gefördert?

Gefördert wird empirische Forschung, sei sie problemorientiert theoriebildend oder theorie-/ hypothesenprüfend, deren Ergebnisse jeweils an der Realität prüfbar und damit auch widerlegbar sind, sowie die Entwicklung der dazu notwendigen Methoden.

Die Projekte sollen innovative Bezüge von Theorie und Praxis, Erfahrung und Wissenschaft aufweisen, die das gängige Empirieverständnis erweitern oder ergänzen.

Gefördert werden auch Replikations- und Längsschnittstudien. Der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit. Es können sowohl Personal- als auch Sachmittel beantragt werden.

Wer kann sich bewerben?

Antragstellende sind eine oder mehrere natürliche promovierte Personen, die in einer staatlich anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung tätig sind und eine Laufbahn in der empirischen Forschung anstreben.

Wie kann man sich bewerben?

Antragstellende reichen eine Bewerbung ein, die folgende Punkte berücksichtigt:

  • Titel des Forschungsprojektes
  • Projektantrag, bestehend aus:
    • Thema und Relevanz für die empirische Forschung
    • Zielsetzung des Projektes
    • Forschungsdesign
  • Vorstellung der Antragstellenden (Lebenslauf und Publikationen) und Ansprechpartner
  • Angaben zum beantragten Förderaufwand (Aufschlüsselung Personal-, Sachkosten) und ggf. anderer Finanzierungsquellen
  • Zeitplan des Vorhabens

Die Einsendefristen sowie ein zusammenfassendes Formblatt für die Bewerbung finden Sie auf der Website der Stiftung. Der Umfang der Anlagen darf 20 Seiten nicht überschreiten.

Bewerbungen können jederzeit in ausschließlich elektronischer Form (auf Deutsch oder Englisch) eingereicht werden.

Wie erfolgt der Auswahlprozess?

Zentrales Entscheidungskriterium für eine finanzielle Förderung ist der empirische Mehrwehrt des geplanten Forschungsprojektes im Sinne des Stiftungszwecks.
Die Anträge werden unabhängig begutachtet.

Weitere Informationen: https://www.stiftung-diligentia.org/ausschreibungen/

Quelle: Diligentia Stiftung

Eingestellt am: 21.09.2018

Die Fritz Thyssen Stiftung fördert Vorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Biomedizin. Anträge sind je einzureichen zum 15. Februar und 15. September. Förderbereiche:

·        Geschichte, Sprache & Kultur

·        Querschnittbereich »Bild–Ton–Sprache«

·        Staat, Wirtschaft & Gesellschaft

·        Medizin und Naturwissenschaften

Weitere Informationen: https://www.fritz-thyssen-stiftung.de/foerderung/foerderarten/projektfoerderung/

Quelle: FIT Newsletter, 11.02.21

Veröffentlicht am 23.02.21

  • Anträge bei der Andrea von Braun Stiftung sind grundsätzlich formfrei. Das heißt: Formulare gibt es nicht, Anträge können auf deutsch oder englisch sein. Ihre Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
  • Das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung über eine eventuelle Förderung ist die Erfüllung des Stiftungszwecks. Diesen können Sie hier einsehen. Es geht um
    • den Abbau von Grenzen zwischen Disziplinen und Fachgebieten, vor allem solchen, die sonst nur wenig oder gar keinen Kontakt miteinander haben. Sie sollten zeigen, wie und inwieweit dies bei Ihrem Vorhaben zu erwarten ist und wie die verschiedenen betroffenen Disziplinen sich gegenseitig befruchten und bereichern werden.
    • die Leistung eines konkreten Beitrags zu unserem jeweiligen Themenschwerpunkt (derzeit bis Sept. 2021: Nachhaltiges Wirtschaften). Das Thema sollte begrifflich sehr breit und in seiner Einbettung in andere Wissensgebiete verstanden werden. Neben den technischen, politischen, sozialen, ethischen und kulturellen Aspekten der Nachhaltigkeit spielen wirtschaftliche Dimensionen eine enorme Rolle.

    Pro Jahr gibt es zwei Antragsschlusstermine, in der Regel Ende März und Ende September. Genaue Termine werden rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben. Bei einer übergroßen Zahl von Anträgen behält sich die Stiftung vor, den Antragsschlusstermin ohne Vorankündigung vorzuziehen. Bitte bewerben Sie sich daher so früh wie möglich. Alle Anträge werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet. Eine Vorauswahl findet durch die Geschäftsführung der Stiftung statt. Das Stiftungskuratorium fällt ca. 10 Wochen später die endgültige Entscheidung über die verbleibenden Anträge.

Fellowships/ Stipendien

Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen. Das Vorhaben kann an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden, wobei die gastgebende Einrichtung das Vorhaben unterstützt.

Ziel der Förderung

Mit der Einwerbung von Fördergeldern für ein eigenständiges Forschungsvorhaben wird der Grundstein für die weitere, zunehmend selbständige wissenschaftliche Karriere gelegt und die erwünschte Eigenverantwortlichkeit von besonders qualifizierten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden gestärkt. Das Programm dient damit der Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere und hat zum Ziel, die in dieser Karrierephase relevante Mobilität und thematische Weiterentwicklung zu unterstützen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausschließlich in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase. Eine Förderung bedingt eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (mit Promotion). Das Vorhaben darf an keiner Einrichtung angesiedelt werden, die nicht gemeinnützig ist oder die die Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.

Art und Umfang der Förderung

Dies ist abhängig von der Modulwahl. Im Ausland wird ein Stipendium gewährt und im Inland eine Stelle der Personalkategorie "Postdoktorandin/Postdoktorand und Vergleichbare" (bzw. Rotationsstelle i.d.R. in der Personalkategorie "Ärztliche wissenschaftliche Mitarbeiterin/Ärztlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter"). Unabhängig von dem gewählten Modul wird ein allgemeiner Sachkostenzuschuss (für Sach- und Reisekosten sowie Publikationskosten) und ggfls. erhöhte Publikationskosten (Buch) gewährt. Das Stipendium setzt sich zusammen aus einem monatlichen Grundbetrag, gegebenenfalls zudem aus Auslandszuschlägen, einem Kaufkraftausgleich, Fahrtkostenzuschüssen sowie Leistungen für Eltern. Zum Stipendienrechner

Dauer der Förderung: in der Regel bis zu 2 Jahren.

Formulare und Merkblätter: Übersicht der Formulare und Merkblätter

AKTUELLE INFORMATION: Die Stiftung vergibt vorübergehend (bis mindestens 2025) keine Post-Doc Stipendien!

Die Postdoc-Stipendien der Fritz Thyssen Stiftung stellen ein Instrument zur Förderung einzelner hochqualifizierter promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit einem zeitlich begrenzten Forschungsvorhaben dar. Diese Stipendien sollen z. B. dazu dienen, sich in ein neues Forschungsfeld einarbeiten und/oder eine fachwissenschaftliche Publikation verfassen zu können. Exzellenten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden soll mit Hilfe dieses Instruments ermöglicht werden, sich für maximal ein Jahr ausschließlich auf das von ihnen gewählte Vorhaben zu konzentrieren.

  • Für einen Antrag auf ein Postdoc-Stipendium muss das Promotionsverfahren mit der Disputation oder dem Rigorosum abgeschlossen sein; es ist eine (vorläufige) Urkunde beizufügen.
  • Die Promotion der antragstellenden Person sollte in der Regel nicht länger als ein bis zwei Jahre zurückliegen.
  • Das geplante Vorhaben sollte in der Regel einen Bearbeitungszeitraum von maximal einem Jahr umfassen.
  • Das Forschungsstipendium soll mit einem weisungsfreien, auf eigener Initiative beruhenden wissenschaftlichen Vorhaben verbunden sein, das an einer wissenschaftlichen Hochschule oder gemeinnützigen Forschungsstätte durchgeführt wird.
  • Promotions- und Habilitationsstipendien sowie Abschlussstipendien, die sich an eine Förderung durch Dritte anschließen, werden nicht vergeben; ebenso wenig können Stipendien zur Förderung von Studierenden auf Bachelor- oder Masterniveau beantragt werden.
  • Die Stiftung nimmt zur Entlastung ihrer Fachgutachterinnen und Fachgutachter grundsätzlich keine Anträge in parallele Bearbeitung zu anderen Förderinstitutionen. Ein von einer anderen Förderinstitution abgelehnter Antrag kann mit entsprechenden Erläuterungen bei der Stiftung eingereicht werden.
  • Die Revision bereits von der Stiftung abgelehnter Anträge ist in der Regel nicht möglich

Einreichungsfristen: Stipendienanträge können jederzeit vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht Wochen

Weitere Informationen

  • Deadline: 15. September eines jeden Jahres
  • Förderumfang: 20.000,- pro Semester
  • Fachgebiet: alle

Beschreibung:

Der Maria-Weber-Grant dient der Förderung herausragender Nachwuchswissenschaftler in der Postdoc-Phase. Die Hans-Böckler-Stiftung fördert mit dem Maria-Weber-Grant eine auf ein oder zwei Semester befristete Vertretung für Juniorprofessoren und Habilitanden. Zielgruppe sind herausragende Nachwuchswissenschaftler deutscher Universitäten aus allen Fachgebieten an deren Verbleib in der Wissenschaft die Hans-Böckler-Stiftung sowohl aus forschungs- als auch aus hochschulpolitischer Perspektive ein besonderes Interesse hat. Die Juniorprofessoren müssen zum Zeitpunkt des Antrags bereits eine positive Zwischenevaluation durchlaufen haben. Die Habilitanden müssen ein fachliches Gutachten beilegen, zusätzlich wird durch die Hans-Böckler-Stiftung ein Peer-Review Verfahren eingeleitet.


Förderziel
Die Antragsteller können für bis zu 12 Monate eine befristete Teilvertretung beantragen, die Teile der Aufgaben in der Lehre übernimmt, um sich so Freiräume zur Durchführung ihrer Forschung zu verschaffen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Universität bereit ist, den Antragssteller für die beantragte Zeit von Teilen der Lehre freizustellen. Die Teilvertretung soll nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass dem Vertretenden die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung gegeben wird.

Quelle: https://www.boeckler.de/20_108841.htm

Mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union (FP7/Marie Curie Actions/COFUND) hat der DAAD 2014 das Förderprogramm "Postdoctoral Researchers International Mobility Experience" (PRIME) initiiert und unterstützt seitdem die internationale Mobilität in der Postdoktorandenphase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen anstelle traditioneller Stipendien. Die Förderung umfasst eine 12-monatige Auslandsphase und eine sechsmonatige Integrationsphase an einer deutschen Hochschule, an der die Geförderten über den gesamten Förderzeitraum als Postdoktoranden angestellt sind.

https://www.daad.de/en/study-and-research-in-germany/scholarships/postdoctoral-researchers-international-mobility-experience/

Nachwuchs- und Forschungsgruppen

Mit dem Europäischen Forschungsrat (European Research Council/ERC) fördert die EU seit 2007 die Grundlagen- bzw. Pionierforschung in Europa. Zu den besonderen Merkmalen der ERC-Förderung gehört insbesondere die wissenschaftliche Autonomie bei der Ausgestaltung der Förderlinien, die Themenoffenheit der Ausschreibungen sowie die Förderung einzelner Forschender. In Horizon Europe ist der ERC erneut im Programmbereich "Excellent Science" angesiedelt und besitzt für die 7-jährige Laufzeit des 9. Forschungsrahmenprogramms ein Budget von 16 Milliarden EUR (dies enspricht 17% des Gesamtbudgets von Horizont Europa).

Antragsberechtigt beim ERC sind Forschende jeder Nationalität und aus allen wissenschaftlichen Disziplinen, für die der ERC insgesamt 5 Förderlinien mit unterschiedlichen Zielgruppen zur Verfügung stellt.

Die ERC Starting Grants für Forschende in einem Zeitfenster von 2 - 7 Jahren nach der Promotion, sind offen für Post-Docs, Juniorprofessoren und Professoren in einem frühen STadium ihrer Karriere. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren und Förderumfang bis zu 1,5 Mio Euro.

Quelle und weitere Informationen: https://www.kowi.de/kowi/horizon-europe/excellent-science/erc/european-research-council-erc.aspx

Das Emmy Noether-Programm eröffnet besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von sechs Jahren für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren.

Bewerben können sich Postdocs und befristet beschäftigte Juniorprofessorinnen und-professoren in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere.

Ziel der Förderung

Herausragenden Forscherinnen und Forschern die Möglichkeit zu geben, durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer zu erlangen.
Herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem Ausland (zurück) zu gewinnen.

Antragsberechtigung

Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen i.d.R. bis 4 Jahre nach der Promotion

  • in der Regel mindestens zwei Jahre Postdoc-Erfahrung
  • substantielle internationale Forschungserfahrung.
  • Von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie ihre wissenschaftliche Karriere im Anschluss an die Förderung in Deutschland fortsetzen. Eine schriftliche Absichtserklärung ist dem Antrag beizufügen.
  • Die bereits erlangte Berufbarkeit, insbesondere die abgeschlossene oder bevorstehende Habilitation, schließt die Antragstellung im ENP aus, da das Förderziel bereits erreicht ist.
  • Keine Antragsberechtigung bei Inanspruchnahme einer dem ENP vergleichbaren Förderung einer (Nachwuchs)-Gruppe durch eine nationale Forschungseinrichtung oder eine in Deutschland angesiedelte internationale Einrichtung.

Art und Umfang der Förderung

Beantragbare Module:

Dauer der Förderung: 6 Jahre

Dauer bis zur Entscheidung: ca. 6 Monate

Antragsfristen: keine festen Antragsfristen

 Die Förderquote für Anträge im Emmy Noether-Programm liegt über alle Fächer bei zurzeit ca. 20 %.

Quelle: DFG Homepage

Eingestellt am: 25.01.2019

Ziel der Förderung:

Herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur erfüllen, zu ermöglichen, sich auf eine wissenschaftliche Leitungsposition vorzubereiten und in dieser Zeit weiterführende Forschungsthemen zu bearbeiten.

Antragsberechtigung:

Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen, die ihre Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen nachweisen können und durch besonders herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgewiesen sind.

Anforderungen an das Projekt:

Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau sowie Eignung zur weiteren Qualifikation als Hochschullehrer/in.

Das Heisenberg-Programm richtet sich vor allem an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Berufbarkeit über das Emmy Noether-Programm, Nachwuchgruppenleitungsstellen anderer Forschungsförderungsorganisationen bzw. Forschungseinrichtungen, DFG-Projektstellen, Forschungstätigkeit in der Wirtschaft oder Stellen im akademischen Mittelbau erlangt haben. Zur Zielgruppe gehören ferner positiv evaluierte Juniorprofessoren, Habilitierte sowie deutsche Rückkehrer aus dem Ausland beziehungsweise ausländische Wissenschaftler, die in Deutschland tätig sein möchten und entsprechend qualifiziert sind.

Dauer der Förderung:  Maximal 5 Jahre

Antragsfristen: Keine

Weitere Informationen

Quelle: DFG

Eingestellt hier: 25.02.2020

Auslandsaufenthalte für Forschungszwecke

The Interdisciplinary Centre for European Studies (ICES) welcomes proposals from Postdocs and doctoral students working in the field of European Studies every year in May and November. We provide grants for Early Stage Researchers at EUF as well as associated ICES members who plan to conduct field research or archive/library stays.

Please provide an application (max. 1 page), including a short description of your research project , the necessity for and details about your intended stay, preliminary timeframe, and a budget plan. Applications can be submitted in German or English. We give priority to ICES Research School members when awarding the grants

Kongress- und Vortragsreisen

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Die Bewerbung muss spätestens 1 Monat (30 Tage) vor dem geplanten Vortragsdatum beim DAAD vorliegen."

Nähere Informationen zur Abgrenzung zwischen Kongress- und Vortragsreisen finden Sie in unseren  häufig gestellten Fragen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind Bewerbungen um die Förderung von Kongress- und Vortragsreisen derzeit leider nicht möglich. Bereits eingegangene Bewerbungen können derzeit nicht bearbeitet werden.

Das Programm fördert die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland.  Es stehen zwei Programmlinien zur Verfügung:
a) Kongressreisen
b) Vortragsreisen.
Die Programmlinie "Kongressreisen" fördert die Präsentation eines wissenschaftlichen Beitrages im Rahmen von Kongressen und Konferenzen. Die Programmlinie "Vortragsreisen" fördert Vorträge außerhalb von Kongressen und Konferenzen. Nähere Informationen zur Abgrenzung zwischen Kongress- und Vortragsreisen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich durch Forschungsleistungen ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende.

Was wird gefördert?

Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes fördert der DAAD die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierender an Kongressen im Ausland. Das Programm ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Konferenz etc.) im Ausland. Voraussetzung ist, dass die Beiträge aktuell und für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler von Bedeutung sind. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen des Antragstellers sowie dem Thema des Vortrags und dem Inhalt der Veranstaltung gegeben sein. Der Vortrag muss eigene originäre wissenschaftliche Ergebnisse aus neuerer Zeit vorstellen.

Stipendienleistungen

Die Förderung setzt sich zusammen aus 1. einem Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe der jeweils gültigen DAAD-Reisekostenpauschale, 2. einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren und 3. einem Zuschuss zu den Kosten des Aufenthaltes (Pauschale pro nachgewiesenem Kongresstag).

Bewerbungsschluss

In der Programmlinie "Kongressreisen" endet die Bewerbungfrist 4 Monate (120 Tage) vor dem ersten Tag der Veranstaltung.

Weitere Informationen: https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=4&target=&subjectGrps=B&daad=&q=&page=2&detail=57369745

Finanzielle Förderung von Tagungs- und Kongressteilnahmen bietet der Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer (dient auch der Vernetzung).

https://www.uni-flensburg.de/forschung/forschungsfoerderung/forschungsfoerderung-der-europa-universitaet-flensburg#c126470

Post-Doc Info Event about funding opportunities (Presentation Slides)