DFG-Fachkollegienwahl

Vom 23. Oktober 2023 bis zum 20. November 2023 findet turnusmäßig die Wahl zu den Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durch die aktiv wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler statt. Für die Europa-Universität Flensburg sind wir als Wahlstelle für die Durchführung der Wahl verantwortlich.

Die direkte Wahl der Mitglieder der Fachkollegien ist ein wichtiger Baustein im System der wissenschaftlichen Selbstorganisation, da die Fachkollegien eine maßgebliche Instanz im Entscheidungsprozess über die Verteilung von Fördergeldern durch die DFG darstellen. Die Wahl gibt Ihnen die Möglichkeit, aktiv und fachnah an dieser Selbstorganisation der Wissenschaft mitzuwirken und die Weichen für die Wissenschaftsförderung durch die DFG zu stellen.

Für die Wahl vom 23. Oktober bis zum 20. November 2023 waren knapp 150 000 Wissenschaftler*innen als aktiv wahlberechtigt erfasst. Von diesen nutzten 36,5 % ihr Stimmrecht, um ihre wissenschaftliche Vertretung für die 214 Fächer der 49 Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu wählen. Für die insgesamt 649 Plätze standen 1631 Kandidierende zur Wahl. Damit ist die prozentuale Wahlbeteiligung gegenüber 2019 leicht zurückgegangen, während die absolute Wahlbeteiligung erneut gestiegen ist. Der Frauenanteil unter den Gewählten ist im Vergleich zu 2019 ebenfalls höher: Nach zuletzt 32,1 sind es jetzt 37,9 Prozent. Die Wahlergebnisse sind auf dieser Seite der DFG einsehbar.

Die Wahlbeteiligung an der EUF lag bei 41,95 %.

Besonders erfreulich ist, dass Prof. Dr. Anne Reichold in das Fachkollegium Philosophie der DFG (im Fach Praktische Philosophie) auf Rang 1 mit 218 Stimmen gewählt wurde. Das Präsidium der EUF beglückwünscht Prof. Dr. Reichold zu diesem Erfolg und bedankt sich bei allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich an der Wahl zu den Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft beteiligt haben.

Die Fachkollegien der DFG bewerten die Anträge auf finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben. Sie kontrollieren dabei auch die Wahrung einheitlicher Maßstäbe bei der Begutachtung. Zu Fragen der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Förderprogramme der DFG wird ihr Rat gehört. Den konkreten Rahmen für die Arbeit der Fachkollegien setzt die vom Senat der DFG beschlossene Rahmengeschäftsordnung, auf deren Basis sich die 48 Fachkollegien für ihre jeweilige Amtsperiode eine eigene Geschäftsordnung geben und eine Sprecherin oder einen Sprecher, sowie deren Stellvertretung wählen.

Die Mitglieder der Fachkollegien werden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nach Maßgabe einer vom Senat zu erlassenden Wahlordnung auf vier Jahre gewählt. Sie sind entsprechend dem Schwerpunkt ihrer wissenschaftlichen Arbeit jeweils einem Fach zugeordnet. Mehrere miteinander wissenschaftlich verzahnte Fächer bilden ein Fachkollegium. Die Struktur der Fächer und Fachkollegien wird vom Senat der DFG alle vier Jahre im Rahmen der Vorbereitung jeder Wahl der Mitglieder der Fachkollegien überprüft und - sofern erforderlich - neu festgelegt. Für jedes Fach werden mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertreter gewählt. Im Übrigen ist die Anzahl der Fachvertreterinnen beziehungsweise Fachvertreter je Fach insbesondere davon abhängig, wie viele Förderanträge in diesem Fachgebiet zu begutachten und zu bewerten sind.

Die aktive Wahlberechtigung wird in § 2 der Wahlordnung geregelt und setzt das Vorliegen persönlicher Qualifikationen sowie die Zugehörigkeit zu einer Wahlstelle voraus.

Für die aktive Wahlbereichtigung persönlich qualifiziert sind

  • Wissenschaftler*innen, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist erfolgreich die mündliche Doktorprüfung (oder eine anerkannte vergleichbare Abschlussprüfung) abgelegt haben sowie
  • Professor*innen (einschließlich Juniorprofessor*innen),

wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben.

Die Zugehörigkeit zu einer Wahlstelle ist gegeben, wenn die wissenschaftlich forschende Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Einrichtung nach § 9 Nr. 2 a) oder b) ausgeübt wird. Die Europa-Universität Flensburg ist eine vom Senat der DFG anerkannte Einrichtung (Wahlstelle).

Die Liste der Kandidierenden finden Sie hier.

Von der EUF kandidiert Prof. Dr. Anne Reichold für das Fach Praktische Philosophie (Fach 1.18-03)

An der EUF ist die Erfassung aktiv wahlberechtigter Wissenschaftler*innen über die Erstellung einer Übersicht der Wahlberechtigten auf Basis einer Liste der promovierten Beschäftigten und Beamt*innen an der Universität erfolgt. Mit diesem Verfahren wurden die folgenden Personengruppen automatisch in der Liste der Wahlberechtigten erfasst:

  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit abgeschlossener Promotion (unabhängig vom zeitlichen Umfang der Stelle)
  • Professorinnen und Professoren inkl. Juniorprofessor*innen und Seniorprofessor*innen

Die Liste der Wahlberechtigten ist im Büro der Wahlstellenleitung bei Hilke Nissen, Raum DUB 210, einsehbar.

Die Wahlunterlagen sind Ende KW 42 an alle wahlberechtigten Personen verteilt worden. In den Wahlunterlagen, die in einem verschlossenen Umschlag mit Wahlschreiben verteilt wurden, finden Sie eine individuelle Wahlnummer sowie den Zugangscode zum Online-Wahlsystem, über das die Teilnahme an der Wahl erfolgt. 

Die im Wahlschreiben aufgeführten Zugangsdaten dürfen nur für den persönlichen Gebrauch durch die/den jeweilige*n Wähler*in verwendet werden. Erst mit der verbindlichen Stimmabgabe sind die Zugangsdaten im Wahlschreiben verbraucht. Bitte verwahren Sie Ihr Wahlschreiben daher bis zum endgültigen Abschluss Ihres Wahlvorgangs so, dass der Zugriff durch andere Personen ausgeschlossen ist.

Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben, nach § 2 der Wahlordnung aber wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte so schnell wie möglich bei Hilke Nissen (hilke.nissen-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de , Durchwahl 2064).

Die DFG stellt auf ihrer Homepage ausführliche Informationen, u.a. in einer FAQ-Liste zur Fachkollegienwahl zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zur aktiven Wahlberechtigung finden Sie in der Wahlordnung (in deutscher und englischer Sprache).

Bei Rückfragen zur Wahlstelle, z.B. zur Liste der Wahlberechtigten und zur Ausgabe der Wahlunterlagen, wenden Sie sich bitte an Hilke Nissen (hilke.nissen-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de, Durchwahl 2064).

Bei Fragen zum Online-Wahlsystem wenden Sie sich bitte während der Wahlfrist direkt an die DFG. Sie finden alle erforderlichen Informationen (Telefonnummer, Mailadresse und Sprechzeiten) in Ihrem Wahlschreiben oder auf der Webseite der DFG.

The online election of DFG review board members for the 2024 to 2027 membership period starts on Monday, 23 October 2023, 2 pm, and ends on Monday, 20 November 2023, 2 pm. We kindly ask you to cast your vote and draw the attention of those around you who are eligible to vote to the election. To provide a broad foundation for the review boards, we are not only hoping for a high overall voter turnout but a high turnout among qualified early career researchers in particular.

The direct election of review board members is a key element of Germany’s self-governing academic research system, as the review boards are an important authority in the decision-making processes surrounding how the DFG distributes funding. The election offers you the opportunity to actively get involved in the self-governance of the research community and determine the course of research funding by the DFG.

For further Information in English please visit the corresponding DFG website.

Translated Election Regulations can be found here.

Informationsvideo