Kultusministerkonferenz: Beschluss zum Unterricht im Fach Sozialkunde/Politik

"Zur Sicherung von Vergleichbarkeit und Mobilität hat die Kultusministerkonferenz in ihren einschlägigen Vereinbarungen zu den einzelnen Schulstufen einen Rahmen für die einzelnen Unterrichtsfächer vorgegeben. Dieser betrifft insbesondere die verpflichtend zu unterrichtenden Fächer sowie deren Stundenumfänge. Darüber hinaus gibt sie mit ihren Empfehlungen zu einzelnen Fächern und übergreifenden Lernbereichen Anstöße zu deren Weiterentwicklung. Eine dritte Kategorie von Veröffentlichungen sind Berichte zur Situation der Unterrichtsfächer in den Ländern.

Die konkrete Gestaltung von Lehrplänen und Unterrichtsinhalten wird nicht durch die Kultusministerkonferenz koordiniert, sondern liegt in der Verantwortung der Kultusministerien der Länder. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz führt zur Information eine Lehrplandatenbank. Eine gewisse Ausnahme bilden die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) und seit 2003 die Bildungsstandards für die zentralen Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Biologie, Physik und Chemie."

 (Quelle: https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/unterrichtsfaecher.html)

Umfang und Anforderungen des Unterrichts im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind in den einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zum Sekundarbereich I und zum Sekundarbereich II festgeschrieben.

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989