Teilnahmevoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
- Teilnahme an längerfristigen Weiterbildungen zum Erwerb persönlicher, methodischer und anderer beratungsrelevanten Kompetenzen ( in der Regel mind. 300 Unterrichtsstunden)
- Teilnahme an mehreren Supervisionsprozessen (Einzelsupervision, Team- oder Gruppensupervision), mind. 30 Sitzungen, teilweise bei von der DGSv anerkannten SupervisorInnen
Liegt kein Hochschulabschluss und/oder Hochschulzugangsberechtigung vor, so besteht in
Ausnahmefällen die Möglichkeit einer individuellen Kompetenzprüfung auf der Ebene gleichwertiger
Voraussetzungen. Für die Zulassung zu diesem Verfahren ist ein Vorgespräch mit der
wissenschaftlichen Studienleitung erforderlich.