Das Praxissemester
Informationen zum Praxissemester 2021/22
Praxissemester Sonderpädagogik 2021/22
Konzept
Konzept des Praxissemesters
Das Praxissemester wird i.d.R. im 3. Semester des Master of Education für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen und für das Lehramt an Sekundarschulen, für das Lehramt an Sekundarschulen mit Schwerpunkt Sekundarstufe I und für das Lehramt Sonderpädagogik durchgeführt und umfasst laut Eckpunktepapier eine Dauer von zehn - vierzehn Wochen.
Das Praxissemester umfasst 30 ECTS, wovon 15 ECTS auf die Schulpraxis entfallen, und 15 ECTS durch den Besuch dreier universitärer Begleitveranstaltungen in den jeweiligen Teilstudiengängen erworben werden. Die Tage Montag bis Donnerstag
verbringen die Studierenden in der Schule und begleiten alle Tätigkeiten des schulischen Lebens, wie zum Beispiel Unterricht, Aufsicht, Konferenzen, Klassen-
feste, Elternabende, Vorbereitungen für die genannten Tätigkeiten usw.
Zu erbringende Leistungen:
1. zwei selbstgestaltete, ausführliche Unterrichtsplanungen (eine je Fach),
2. mindestens sechs selbstgestaltete Kurzplanungen inklusive Reflexion,
3. Bearbeitung einer Forschungsaufgabe im Sinne Forschenden Lernens,
4. Erstellung eines Portfolios und
5. ein Unterrichtsbesuch durch die betreuende Hochschullehrkraft der EUF.
Ziele des Praxissemesters
Die Ziele des Praxissemesters sind:
- umfassende Erkundung des Praxisfeldes Schule,
- Erprobung in selbstgestaltetem Unterricht,
- Vertiefung der Kompetenz zum forschenden Lernen,
- Vertiefung der biographisch-reflexiven Kompetenzen, insbesondere auch im Hinblick auf die Berufseignung (Eckpunktepapier des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur).
Praktikumsordnung
Die Praktikumsordnung zum Praxissemester finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs unter folgendem Link.
Platzvergabe im Praxissemester
Allgemeine Grundsätze zur Platzvergabe der Praktikumsplätze im Praxissemester können Sie hier als PDF nachlesen.
Termine
Termine zum Praxissemester 2020/21
Praxisblock und Abgabe der Leistungen 2020/2021 | |
---|---|
Praxisblock | 14.09.-17.12.2020 |
Abgabe Bescheinigung (Schule) (Praktikumsbüro: Postfach 82, RIGa 6) | 29.01.2021 |
Abgabe Portfolio/Forschungsfrage (Inland) bei der Hochschullehrkraft | 12.03.2021 |
Begleitseminartermine Praxissemester 2020/21 |
---|
16.10.2020 ACHTUNG: Die Begleitseminare Sonderpädagogik starten am 11.09.2020 |
23.10.2020 |
06.11.2020 |
20.11.2020 |
27.11.2020 |
11.12.2020 |
Termine zum Praxissemester 2021/22
Termine und Fristen für das Praxissemester 2021/2022 | |
---|---|
Informationsveranstaltung Studierende | digital |
VERLÄNGERT***VERLÄNGERT*** Schulen: Anforderungen von Studierenden | 13.11.2020 |
Veröffentlichung des Platzangebots: | Mitte Dezember 2020 |
Abgabe Anträge auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse im Praktikumsbüro (über Post- fach 82, RIGa 6) in Papierform | 11.12.2020 |
Online-Anmeldung Praxissemester 2021/2022 | 11.01.2021, 10.00 Uhr bis 15.01.2021, 23.59 Uhr |
Online-Anmeldung Praxissemester 2021/2022 Ausland | 01.11.2020-29.01.2021 |
Ein regulärer Rücktritt vom Praxissemester im Ausland und die Verlegung in das Inland ist möglich bis zum 1. April 2021. Sollte Ihr Praktikum pandemiebedingt abgesagt werden, dann können Sie ausnahmsweise bis zum 4. Juni 2021 vom Praxissemester im Ausland zurücktreten.
Anmeldung zum Praxissemester
Sie können von einer Schule angefordert werden, an der zentralen Wahl über studiport teilnehmen oder ein Auslands-Praxissemester anmelden.
Bitte beachten Sie dabei die verschiedenen Anmeldeprozesse.
Wenn Sie sich von einer Schule anfordern lassen, geschieht dies auf dem sog. Kapazitätenformular, das wir den Schulen postalisch zuschicken.
Praxissemester | Anforderung | Praktikum | Praktikum |
Wo und wie melde ich mich an? | Praktikumsplatz bei Schule erfragen Schule meldet auf dem Kapazitäten-formular | Praktikumsplatz bei Schulen erfragen Online-Anmeldeformular Praxissemester über die Homepage des ZfL | |
Frist | 13.11.2020 | 11.01.2021, | 01.11.2020 bis 29.01.2021 |
notwendige | Anforderung auf Kapazitätenformular (Praktikumsbüro versendet Formular an Schule. Studierende nehmen Kontakt mit der Schule auf. Schule fordert Studierende über das Kapazitäten-formular im Prakti-kumsbüro an.) | noch kein Dokument erforderlich | Anmeldung zum Praxis-semester im Ausland/Praktikumsverein-barung |
Sollten Sie das Praxissemester in Hamburg durchführen wollen, muss
die gewünschte Schule Sie unter Angabe Ihrer vollständigen Daten
(Vor- und Nachname, Matrikel-Nr., Fächer) bis 06.11.2020 von der
(schul-)dienstlichen E-Mail aus bei der Leitung der Schulpraktischen
Studien direkt anfordern.
Praxisblock und Abgabe der Leistungen 2021/2022 | |
---|---|
Praxisblock (in SH) | 13.09.2021 - 22.12.2021 |
Abgabe Portfolio/Forschungsfrage (Inland) bei der Hochschullehrkraft | 11.03.2022 |
Abgabe Bescheinigung (Praktikumsbüro: Postfach 82, RIGa 6) | 06.05.2022 |
Begleitseminartermine Praxissemester 2021/22 |
---|
10.09.2021 |
17.09.2021 |
22.10.2021 |
05.11.2021 |
26.11.2021 |
10.12.2021 |
Ferientermine 2020/2021
Ferien | Datum |
---|---|
Sommerferien | 29.06.2020 bis 08.08.2020 |
Herbstferien | 05.10.2020 bis 17.10.2020 |
Weihnachtsferien | 21.12.2020 bis 06.01.2021 |
2021 | |
Osterferien | Do 01.04. - Fr 16.04. |
Pfingstferien | Fr 14.05. - Sa 15.05. |
Sommerferien | Mo 21.06. - Sa 31.07 |
Herbstferien | Mo 04.10. - Fr 15.10. |
Weihnachtsferien | Do 23.12.2021 - Fr 07.01.2022 |
Downloads
Downloads (Praxissemester, Schuladoption, OLAD)
Dateiname | Datum | Datei |
---|---|---|
Unterrichtsentwurf - Beispiel Schulpädagogik
![]() |
21.11.2014 | 330 KB (PDF) |
Schuladoption 2021 Bewerbung für Studierende
![]() |
28.09.2020 | 97 KB (PDF) |
praxissemester-21-22-infoveranstaltung-i.pdf
![]() |
30.10.2020 | 899 KB (PDF) |
Praxissemester Sonderpädagogik 21/22
![]() |
29.09.2020 | 779 KB (PDF) |
Praxissemester Platzvergabe
![]() |
18.09.2017 | 298 KB (PDF) |
Praxissemester Fahrten Studierende
![]() |
25.05.2020 | 94 KB (PDF) |
Praxissemester Abrechnung Studierende
![]() |
25.05.2020 | 173 KB (PDF) |
Portfolio - Rahmen Schulpädagogik
![]() |
03.09.2014 | 243 KB (PDF) |
Portfolio - Hinweise Schulpädagogik
![]() |
02.11.2015 | 404 KB (PDF) |
Forschendes Lernen - Rahmen Schulpädagogik
![]() |
19.06.2015 | 198 KB (PDF) |
Forschendes Lernen - Hinweise Schulpädagogik
![]() |
19.06.2015 | 308 KB (PDF) |
Bewerbungsformular-Medienmodellschulen-olad-sh.pdf
![]() |
27.11.2020 | 170 KB (PDF) |
Bescheinigung-Ableistung-Praxissemester-Online.pdf
![]() |
30.11.2020 | 156 KB (PDF) |
Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse
![]() |
05.09.2019 | 552 KB (PDF) |
Fragen und Antworten (FAQ)
FAQ zum Praxissemester und zur Schuladoption
Wer kann sich anmelden?
Es können sich Studierende im 1. Semester in den Master-Studiengängen Master of Education Gemeinschaftsschule; Master of Education Grund- schule; Master of Education Sekundarstufe mit Schwerpunkt Sekundar- stufe 1 und Master of Education Sekundarstufe anmelden.
Wie lange dauert das Praxissemester?
Die Dauer des Praxisblocks liegt zwischen 10 -14 Wochen und ist abhängig von den jeweiligen Schulferien.
Der Praxisblock findet immer im Herbstsemester (3. Semester MA) statt.
Im Ausland beträgt die Dauer des Praxisblocks immer mindestens 12 Wochen.
Zu welchen Plätzen kann ich mich im Studiport anmelden?
Im Studiport können sich Studierende zu den Praktikumsplätzen in ganz Schleswig-Holstein anmelden.
Studierende, die von einer Schule angefordert wurden oder im Rahmen des Verfahrens der Anerkennung besonderer Bedürfnisse bereits einen Platz erhalten haben (vorbelegt), müssen keine Plätze mehr wählen.
Studierende, die an der Schuladoption teilnehmen, wählen ebenfalls keine Plätze online.
Bei der Wahl des Platzes ist auf die Fächerkombination bzw. auf das angegebene Fach zu achten. Bei falscher Einwahl geht der Praktikums- platz verloren (z.B. Platzangebot Deutsch und Sport gewählt von Studierendem mit Deutsch und Englisch).
Die Schulen werden nach der Auswahl des Praktikumsplatzes durch das Praktikumsbüro schriftlich informiert.
Wichtige Informationen für die Belegung
- Allgemeine Grundsätze zur Platzvergabe der Praktikumsplätze im
Praxissemester können Sie hier als PDF nachlesen.
- Es gibt Plätze, bei denen nur ein Fach genannt wird (z.B. "Deutsch").
Diese Plätze können mit dem Fach Deutsch und jedem beliebigen
anderen Fach gewählt werden.
- Andere Plätze haben zwei Fächer ("Physik, Mathematik" oder "Biologie,
Geschichte" oder "Englisch, Deutsch"); diese Plätze können nur von
Studierenden belegt werden, die beide Fächer studieren.
- Darüber hinaus gibt es auch noch Plätze, bei denen es ODER-Angaben
gibt (Deutsch ODER Mathematik ODER Sport). Diese Plätze können von
Studierenden belegt werden, die eins oder mehrere der angegebenen
Fächer studieren.
- Plätze mit "mit"-Angaben können von Studierenden belegt werden, die
das gewünschte Fach mit einem der angegebenen Alternativ-Fächer
studieren (z.B. Mathematik mit Biologie oder Chemie = Mathematik
MUSS studiert werden, dazu dann Biologie ODER Chemie).
- Die gymnasialen Plätze können von Studierenden gewählt werden, die
sich im Master Lehramt an Sekundarschulen Schwerpunkt Sek.I oder
Lehramt an Sekundarschulen befinden.
- Die Gemeinschaftsschulplätze GemS m.O. können von Studierenden
gewählt werden, die sich im Master Lehramt an Gemeinschaftsschulen,
Lehramt an Sekundarschulen Schwerpunkt Sek.I oder Lehramt an
Sekundarschulen befinden.
- Die Gemeinschaftsschulplätze o.O. können von Studierenden gewählt
werden, die sich im Master Lehramt an Gemeinschaftsschulen oder
Lehramt an Sekundarschulen Schwerpunkt Sek.I befinden.
- Bitte wählen Sie Ihren Praktikumsplatz sorgfältig und Ihrem Studien-
gang entsprechend aus, um spätere Probleme zu vermeiden. Prüfen
Sie ggf., ob die Schule eine gymnasiale Oberstufe hat oder nicht.
- Bitte orientieren Sie sich bei Unsicherheiten auf einer
Schleswig-Holstein-Karte und prüfen Sie, mit welchen
Verkehrsmitteln der Praktikumsplatz erreicht werden kann.
Wann und wie melde ich mich an?
Die Online-Anmeldung für die landesweiten Plätze des Praxissemesters erfolgt über Studiport.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Reiter TERMINE.
Schuladoption
Bewerbung zur Schuladoption
Studierende machen Schule - Schuladoption GS 2020
"Studierende machen Schule - Schuladoption" findet im Grundschulbereich in diesem Jahr an der GS Fleckeby im Kreis Rendsburg-Eckernförde statt. Erstmals sind auch Studierende der Sonderpädagogik in das Format eingebunden.
Studierende machen Schule - Schuladoption GemS 2020
"Studierende machen Schule - Schuladoption" findet zum ersten Mal auch als Teiladoption an einer Gemeinschaftsschule statt. Die GemS West in Flensburg ist hier der Kooperationspartner der Europa-Universität Flensburg. Die Studierenden werden den gesamten sechsten Jahrgang der GemS in der sog. Adoptionswoche übernehmen und darüberhinaus auch in anderen Klassenstufen aktiv werden.
Studierende machen Schule - Partnerschaftsmodell Schuladoption
Die schulpraktischen Studien sind ein wichtiger Bestandteil der Lehramtsausbildung. In den Praktika erleben die Studierenden den Schulalltag, setzen erlerntes theoretisches Wissen in die Praxis um und erproben sich selbst im gewählten Berufsfeld, um ihre persönliche Eignung zu überprüfen.
Die Schuladoption ist ein besonderes Theorie-Praxis-Format, das 2014 in das Praxissemester der EUF implementiert wurde. Die ursprüngliche Idee, die aus dem skandinavischen Raum stammt, wurde adaptiert und an die Flensburger Verhältnisse angepasst. Eine Gruppe von Studierenden übernimmt in der Schuladoption nach einer mehrwöchigen Vorbereitung für eine Woche die Schule, während das Kollegium dieser Schule diese Zeit für die Arbeit an Schulentwicklungsprozessen, Hospitationen und Fortbildungen nutzt (Gosch/Großmann 2018; Janssen/Wiedenhorn 2019).
Die Vertreter*innen der schulpraktischen Studien des ZfL der EUF, die Kolleg*innen aus den teilnehmenden Schulen und die Vertreter*innen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) sowie Vertreter*innen einiger Universitäten sind in einem offenen Netzwerk organisiert, das interessierten Institutionen oder Einzelpersonen Informationen zur Verfügung stellt und Hospitationen während einer Adoptionswoche ermöglicht. Das Netzwerk sorgt in kooperativer und kollegialer Weise für regelmäßigen Austausch, Mitgestaltungs- und Feedbackmöglichkeiten sowie Weiterentwicklung und Bekanntheit des Projekts.
Das Konzept der Schuladoption finden Sie hier.
Praxissemester 20/21
Praxissemester 20/21
Die Schulen im Land unterrichten z.Zt. weitgehend "normal".
Die Betreuung der Studierenden ist unter Einhaltung der jeweils für die Schule gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen in den/durch die Schulen möglich.
Sollten Sie von coronabedingten Maßnahmen wie regionalen Schulschließungen oder Ausschlüssen von einzelnen Kohorten temporär betroffen sein, stellt das für die Anerkennung des Praxissemesters kein Problem dar.
Auch Studierende werden in den Schulen u.U. bestimmten "Kohorten" zugeteilt. Dies könnte zur Folge haben, dass Sie – vor allem in "kleineren" Fächern - nur eine beschränkte Zahl von Stunden in diesem Fach zur Verfügung haben, um zu hospitieren oder zu unterrichten.
Sollten Unterrichtsbesuche möglich sein, informieren Sie bitte Ihre jeweilige betreuende Hochschullehrkraft vor dem Besuch über die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregelungen. Denken Sie bitte auch an die Masernschutzimpfung (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/Impfen/ImpfenSchulenMasern.html).
Der Praxisblock startet wie geplant am 14.09.2020 und endet am 17.12.2020.
Die Begleitseminare finden nicht in Präsenz, sondern bspw. online statt. Da einige Lehrende den ersten Termin eventuell vorziehen, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Postfach leer ist, so dass wichtige Informationen Sie erreichen.
Folgende Seminartermine sind vorgesehen:
16.10.2020
23.10.2020
06.11.2020
20.11.2020
27.11.2020
11.12.2020
Sonderpädagogik
Informationen zum Praxissemester Sonderpädagogik 21/22
Praxissemester Sonderpädagogik
Ab dem Herbstsemester 2020/21 absolvieren Studierende im 3. Semester des Master of Education Lehramt Sonderpädagogik ein Praxissemester. Der Praktikumszeitraum entspricht dem des Praxissemesters an Regelschulen
und ist 10-14 Wochen lang. Durch die inhaltliche und organisatorische Struktur
im Bereich der Sonderpädagogik müssen Leistungen in beiden studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen erbracht werden.
Das Praxissemester umfasst insgesamt 30 Leistungspunkte (LP).
15 LP entfallen auf den Praxisblock an der Schule. 15 LP entfallen zu je 5 LP
auf drei Begleitveranstaltungen in den beiden studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie im Unterrichtsfach.
Die Tage Montag bis Donnerstag verbringen die Studierenden in der Schule und begleiten alle Tätigkeiten des schulischen Lebens, wie zum Beispiel Unterricht, Aufsicht, Konferenzen, Klassenfeste, Elternabende, Vorbereitungen für die genannten Tätigkeiten usw.
Der Leistungsnachweis setzt sich wie folgt zusammen:
- aktive Teilnahme an den Begleitseminaren der EUF und des IQSH
- aktive Mitarbeit in den Schulen
- Forschungsaufgabe und Unterrichtsbesuch mit ausführlicher Unterrichtsplanung in Fachrichtung A
- Portfolio und eine ausführliche Unterrichtsplanung in Fachrichtung B
- je Fachrichtung 14 Kurzplanungen.
Ziele des Praxissemesters
Die Ziele des Praxissemesters sind:
- umfassende Erkundung des Praxisfeldes Schule,
- Erprobung in selbstgestaltetem Unterricht,
- Vertiefung der Kompetenz zum forschenden Lernen,
- Vertiefung der biographisch-reflexiven Kompetenzen, insbesondere auch im Hinblick auf die Berufseignung (Eckpunktepapier des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur).
Praktikumsordnung der Sonderpädagogik
Die Praktikumsordnung zum Praxissemester Sonderpädagogik und die Prüfungs- und Studienordnung finden Sie unter: www.uni-flensburg.de.
Masernschutzgesetz
Masernschutzgesetz ab 1. März 2020
Eventuell haben Sie bereits über die Presse erfahren, dass am 01. März 2020 das Masernschutzgesetz (Bundesgesetz für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention) in Kraft treten wird.
Dieses Gesetz betrifft Sie als Lehramtsstudierende direkt, da für Praktika in Schulen damit die Impfpflicht für alle Praktikant*Innen verbindlich vorgeschrieben wird.
Wenn Sie in dieses Praktikum gehen, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie bereits über eine Masernschutzimpfung verfügen (Impfpass). Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, um die Impfung durchführen zu lassen. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren, ob für Sie Kosten durch die Impfung entstehen oder diese Leistung durch Ihre Krankenkasse abgedeckt ist. Viele Krankenkassen bieten die Masernschutzimpfung als Kassenleistung an. Eine Erstattung von ggf. entste- henden Kosten durch die Universität erfolgt nicht.
Es gibt Einschränkungen zu dieser Regelung:
- Studierende, die 1970 oder früher geborenen wurden, sind von der Impfpflicht ausgenommen.
- Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind von der Regelung ebenfalls ausgenommen. Die medizinische Kontraindikation muss entsprechend nachgewiesen werden.
Die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule wird Ihren Impfstatus kontrollieren. Bitte legen Sie den Nachweis ungefragt bei Antritt des Praktikums in der Schule vor.
Sollten Sie ohne eine Impfung Ihr Praktikum antreten wollen, sind die Schul- leitungen angehalten, Sie der Schule zu verweisen. Sie können dann das jeweilige Praktikum nicht absolvieren.
Bitte denken Sie daran, dass Sie sich auch impfen lassen, wenn Sie nicht un- mittelbar in ein Praktikum gehen, aber in den kommenden Semestern ein weiteres Praktikum absolvieren wollen/müssen. Das Masernschutzgesetz betrifft alle Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen wie Heime, Ferienlager) tätig sind oder tätig werden.
Bitte treffen Sie Vorsorge dafür, dass Sie Ihr Studium ohne Einschränkungen durch das Inkrafttreten des Gesetzes weiterführen können.
Ferner gibt es einen neu eingerichteten Link auf der Homepage des Bildungs- ministeriums, unter dem Sie alle wichtigen Informationen für den Schulbereich finden: www.schleswig-holstein.de/masern-schule.
Bei weitergehenden Fragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: masernschule-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@bimi.landsh.de.
Quellen:
[1] www.masernschutz.de,
[2] https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Impfen/impfen_node.html
Links:
[1] http://www.masernschutz.de
[2] https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Impfen/impfen_node.html
OLAD@SH
Medienmodellschulen (OLAD@SH)
»Medienmodellschulen« sind Teil der »Qualitätsoffensive Lehrerbildung« und bilden ein regionales Netzwerk digital innovativer Schulen in Schleswig-Holstein.
Das Praxissemester kann an sog. Medienmodellschulen absolviert werden.
Das Ziel besteht darin, Akteurinnen und Akteure aus Forschung, Ausbildung und Schulpraxis vor dem Hintergrund einer schulischen Medien- bzw. medialen Schulkultur in Verbindung zu bringen.
Die Verknüpfung zwischen digital innovativer Schulen und Lehramtsstudierenden erfolgt auf Grundlage eines Matching-Verfahrens, um forschendes Lernen noch individueller gestalten zu können.
Angesprochen sind Lehramtsstudierende MA GS/GemS/Sek.I/II
Ein partizipativ-reflexiver Ansatz wird verfolgt: Praktika werden von einer intensiven Forschungsarbeit des Seminars für Medienbildung begleitet und der Austausch der schulischen Akteurinnen und Akteure wird mithilfe von analogen und digitalen Netzwerkstrukturen unterstützt.
Die Bewerbungsfrist für dieses Projekt liegt vor der Online-Anmeldung für das Praxissemester in SH.
Dem Bewerbungsformular ist ein 1- bis 2-seitiges Motivationsschreiben beizufügen. Aus diesem sollte hervorgehen, was Sie unter der Entwicklung einer schulischen Medien- bzw. medialen Schulkultur verstehen. Sie können sich für die »Medienmodellschulen« bewerben und sich parallel von einer Schule anfordern lassen.
Ende des Bewerbungszeitraums: 11.12.2020
Bewerbungen an: christiane.schaetzle-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de