Das Orientierungspraktikum

Konzept

Konzept des Theorie-Praxis-Moduls "Einführung in pädagogisches Denken und Handeln"

Im Orientierungspraktikum, das einen Bestandteil des Theorie-Praxis-Moduls "Einführung in pädagogisches Denken und Handeln" bildet, stehen das Beobachten und Verstehen pädagogischer Praxis im Zentrum; beides wird durch die Arbeit im Seminar des ersten Semesters und (für die meisten Studierende) durch die Vorlesung "Grundlagen der Bildung und Erziehung" vorbereitet.

Während des Praktikums dokumentieren die Studierenden die schulische Wirklichkeit entsprechend erziehungswissenschaftlicher Erhebungsmethoden, die im Vorbereitungsseminar vermittelt wurden. Die resultierenden Texte/ Dokumente sind Bestandteil des Portfolios, das als Prüfungsleistung den Dozierenden abzugeben ist.

Zudem findet eine Beteiligung der Praktikantinnen und Praktikanten an der Gestaltung der schulischen Praxis statt; worin diese besteht, können nur die Lehrpersonen an den Schulen bzw. die Mentor_innen mit den Praktikantinnen und Praktikanten abstimmen. Durch die Beobachtung wie die Teilnahme an der Praxis wird die Entwicklung einer reflexiven Kompetenz in Bezug auf die Komplexität des Berufsfeldes sowie auf die Berufswahl ermöglicht.

Organisatorische Hinweise zum Orientierungspraktikum

Studierende des B.A. Bildungswissenschaften absolvieren das Orientierungspraktikum (OP) planmäßig in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester (d.h. zwischen Vorlesungszeit des HS und des FS) als dreiwöchiges Blockpraktikum.

Das OP ist durch seine seminaristische Begleitung erziehungswissenschaftlich ausgerichtet und versteht sich als Teil eines berufsbiographischen Prozesses, in dem ein wissenschaftlicher Blick auf Schule und Unterricht entwickelt wird. Es gibt zudem Anlass, die Studienwahl bzw. das Berufsziel zu reflektieren. Eingebettet in eine zweisemestrige Theorie-Praxis-Phase ermöglicht es erste Einblicke in das Berufsfeld von Lehrpersonen, in pädagogische Verstehens- und Handlungsprozesse sowie in die Bedingungen der Institution Schule.

Das Orientierungspraktikum kann grundsätzlich in allen staatlichen und privaten Grund- und Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderzentren des In- und Auslandes absolviert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Dokument Praktikumsplatzwahl im Download-Bereich.

Die Ordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg zu den Schulpraktischen Studien für den Studiengang Bildungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts können Sie hier als PDF nachlesen.

Termine
Orientierungspraktikum HS 23/24 - Zeiträume
Antrag auf Anerkennung
besonderer Bedürfnisse
01.09.2023 - 31.10.2023 (23.59 Uhr)
Zeiträume (Nahregion)

Block 1: 15.01.- 02.02.2024

Block 2: 12.02. - 01.03.2024

Zeiträume (andere Kreise/Bundesländer, Ausland) dreiwöchiger Block (zusammenhängend), frei verortbar zwischen dem 15.01.2024 und dem 01.03.2024
Abgabe Portfolio Das Portfolio des Orientierungspraktikums im erziehungswissenschaftlichen TPM wird gemäß § 6 Absatz 3 der OSS der betreuenden Hochschullehrkraft bis zum Modulprüfungstermin vorgelegt.
Abgabe des Leistungsnachweises (Schule) als pdf-Dokument per Mail Bitte versenden Sie Ihren Leistungsnachweis (Schule) ausschließlich im pdf-Format als Anhang an praktikumsbuero-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de. Bitte benennen Sie Ihr Dokument nach folgendem Schema: OP_LN_Matrikelnummer_Nachname_Vorname. Bitte versenden Sie nur vollständig unterschriebene und gestempelte Praktikumsbescheinigungen. Nehmen Sie bitte das Original zu Ihren Unterlagen.
Fragen und Antworten (FAQ)
Fragen und Antworten (FAQ) zum OP

Es können sich Studierende im 1. oder 2. Studienjahr im Studiengang Bachelor of Arts Bildungswissenschaften anmelden.

Der vollständig unterschriebene und gestempelte Leistungsnachweis muss spätestens eine Woche nach Beendigung des Praktikums als pdf-Dokument via Mail an das Praktikumsbüro geschickt werden. 

Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet.

Das Bestehen des Orientierungspraktikums (3 LP) ist Voraussetzung für die Möglichkeit, sich zur Modulprüfung anzumelden.

Ein Soziales Jahr oder eine ErzieherInnen-Ausbildung kann nicht auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden, da eine wissenschaftliche Begleitung nicht gegeben ist, die vermittelten/erfahrenen Inhalte und Ziele unterschiedlich sind und auch eine begleitete (wissenschaftliche) Reflexion fehlt.

Das Orientierungspraktikum kann auch im Ausland oder in einem anderen Bundesland absolviert werden.

Bitte prüfen Sie bei einem Praktikum im Ausland, welche Versicherungen (Unfall-, Kranken-, Haftpflichtversicherung) notwendig und/oder sinnvoll sind.

Masern

Masern

Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz (Bundesgesetz für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention) in Kraft getreten. Dieses Gesetz betrifft Sie als Lehramtsstudierende direkt, da für Praktika in Schulen damit die Impfpflicht für alle Praktikant:innen verbindlich vorgeschrieben wird.

In unserer Universität trifft diese Regelung die Studierenden, die im Zuge ihres Studiums ein Praktikum in einer Schule absolvieren.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie bereits über eine Masernschutzimpfung verfügen (Impfpass). Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, um die Impfung durchführen zu lassen. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren, ob für Sie Kosten durch die Impfung entstehen oder diese Leistung durch Ihre Krankenkasse abgedeckt ist. Viele Krankenkassen bieten die Masernschutzimpfung als Kassenleistung an. Eine Erstattung von ggf. entstehenden Kosten durch die Universität erfolgt nicht.

Studierende, die 1970 oder früher geborenen wurden, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind von der Regelung ebenfalls ausgenommen. Die medizinische Kontraindikation muss entsprechend nachgewiesen werden.

Die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule wird Ihren Impfstatus kontrollieren. Bitte legen Sie den Nachweis ungefragt bei Antritt des Praktikums in der Schule vor. Ohne einen entsprechenden Impfnachweis können Sie Ihr Praktikum nicht absolvieren.

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/masern-schule.

Bei weitergehenden Fragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: masernschule-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@bimi.landsh.de.

Coronavirus

Coronavirus

Bitte halten Sie sich während eines Praktikums an die in Ihrer Schule vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregelungen und führen Sie u.U. in der Schule stets eine Nasen-Mund-Bedeckung bei sich.

Achten Sie bitte auf aktuelle Mitteilungen aus dem Praktikumsbüro, wenn Sie sich gerade in einem Praktikum befinden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung.