Fachdidaktisches Praktikum (FAP)
Termine
Fachpraktikum HS 23/24-Zeiträume
Termine und Fristen FAP Daten
Antrag auf Anerkennung
besonderer Bedürfnisse
01.09.2023 - 31.10.2023 (23.59 Uhr)

Zeiträume FAP

(in der Nahregion)

Block 1: 15.01.-02.02.2024

Block 2: 12.02.- 01.03.2024

Zeiträume FAP (andere Kreise/Bundesländer/Ausland) dreiwöchiger Block (zusammenhängend), frei verortbar zwischen dem 15.01.2024 und dem 01.03.2024

Abgabe Portfolio

(in der Nahregion)

Block A: 01.03.2024

Block B: 29.03.2024 

Abgabe Portfolio

(andere Kreise/Bundesländer)

individuell je nach Praktikumszeitraum, vier Wochen nach Ende des Praktikums
Korrekturzeitraum 6 Wochen
Abgabe der Bescheinigung
als pdf-Dokument per Mail
Bitte versenden Sie Ihre Bescheinigung ausschließlich im pdf-Format als Anhang. Bitte benennen Sie Ihr Dokument nach folgendem Schema: FAP_LN_Matrikelnummer_Nachname_Vorname_.pdf. Bitte versenden Sie nur vollständig unterschriebene und gestempelte Praktikumsbescheinigungen. Nehmen Sie bitte das Original zu Ihren Unterlagen.

Praktikumsplätze

Praktikumsplatz-Vergabe

Plätze in der Nahregion können ausschließlich zentral über studiport gewählt werden.

Die Nahregion umfasst die Stadt Flensburg (FL) und die Kreise Schleswig-Flensburg (SL-FL) und Nordfriesland (NF).

Eine Anforderung von Studierenden durch die Schulen oder eine eigenständige Praktikumsplatzsuche in der Nahregion sind im Fachpraktikum nicht möglich.

Bitte sehen Sie von persönlichen Kontaktaufnahmen bei Schulen in der Nahregion ab. Die Schulen haben in großer Mehrheit darum gebeten, von Studierenden-Anfragen entlastet zu werden; daher vermittelt ausschließlich das Praktikumsbüro die Praktikumsplätze in der Nahregion.

In allen anderen Kreisen Schleswig-Holsteins, in anderen Bundesländern oder im Ausland können Sie selbst bei Schulen wegen eines Praktikumsplatzes anfragen. Ein Schreiben an die Schulen und auch die Praktikumsvereinbarung finden Sie im Download-Bereich.

Fragen und Antworten (FAQ)
Fragen und Antworten (FAQ) zum FAP

Es können sich Studierende ab dem 3. Semester im Studiengang Bachelor of Arts Bildungswissenschaften anmelden.

Das Orientierungspraktikum muss erfolgreich absolviert worden sein (Voraussetzung).

Darüber hinaus muss mindestens ein fachdidaktisches Seminar in einem der studierten Fächer vor dem Praktikum belegt und erfolgreich absolviert werden.

Das Fachpraktikum ist ein dreiwöchiges Blockpraktikum (insgesamt 15 Schultage), das z.Zt. ausschließlich während der vorlesungsfreien Zeit des Herbstsemesters (Januar - März) absolviert wird.

Die Praktikumsplätze der sogenannten Nahregion (Stadt Flensburg, Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland) können ausschließlich über Studiport während eines festgelegten Zeitraums belegt werden.

In allen anderen Kreisen, in anderen Bundesländern oder im Ausland können Sie sich die Praktikumsplätze an den Schulen selbst organisieren und melden diese während der Anmeldefrist über das Online-Formular auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) an.

Falls das Fachpraktikum im Ausland absolviert werden soll, melden Sie dieses bitte ebenfalls über das Online-Formular auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) an.

Nach dieser Online-Anmeldung  erhalten Sie umgehend eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Falls Sie diese nicht erhalten, haben Sie sich auch nicht angemeldet. Dann versuchen Sie es bitte umgehend erneut.

Für Praktika innerhalb der Nahregion wird die Praktikumsvereinbarung als Scan (pdf) vor Beginn des Praktikums an das Praktikumsbüro geschickt.

Praktikumsvereinbarungen für Praktika außerhalb der Nahregion werden in dem dafür vorgesehenen Online-Formular hochgeladen.

Das Original verbleibt in jedem Fall bei Ihren Unterlagen.

Termine und Fristen für das Fachpraktikum werden unter dem Reiter Termine auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) bekannt gegeben.

 Bei Fächern, die in allen Schularten unterrichtet werden (z.B. Deutsch, Englisch, Sport usw.), können alle Schularten (GS, GemS, Gym) gewählt werden.

Bei schulartspezifischen Fächern (z.B. Spanisch, Sachunterricht usw.) muss die Schulart gewählt werden, in der das Fach auch unterrichtet wird.

Ein Förderzentrum kann als Praktikumsschule nur gewählt werden, wenn Sonderpädagogik studiert wird.

Eine berufliche Schule kann als Schulart nur gewählt werden, wenn EHW studiert wird.

Nach der Wahl der Plätze informieren wir die Schulen über die Belegungen.

Bitte melden Sie sich deshalb erst ein bis zwei Wochen nach den erfolgten Belegungen bei Ihrer Schule.

Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn bei Ihrer Schule, damit Sie auch die Praktikumsvereinbarung vor Praktikumsbeginn unterschreiben und stempeln lassen und im Praktikumsbüro einreichen können.

Sollte es in Ihrer Praktikumsschule zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Sie betreuende Praxislehrkraft (Mentor:in) oder an den/die Praktikumsbeauftragte bzw. an die Schulleitung.

Sollte das Problem weiterhin bestehen, informieren Sie bitte die Leitung der Schulpraktischen Studien (kirsten.grossmann-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de).

Sie dürfen jeweils nicht mehr als zwei Fehltermine im Begleitseminar und in der Schule haben.

Bitte melden Sie sich umgehend bei Ihrer Praktikumsschule ab, wenn Sie erkranken oder verhindert sind.

Sollten Sie mehr als zwei Fehltermine bei den Schulbesuchen haben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Leiterin der Schulpraktischen Studien.

Fehlzeiten in der Schule, die über zwei Fehltermine hinausgehen, müssen in Absprache mit der Schule nachgearbeitet werden.

Die vollständige ausgefüllte Bescheinigung über die Ableistung des FAP muss eine Woche nach Ende des Praktikums im Praktikumsbüro vorliegen.

Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bescheinigung erfolgt ausschließlich als Scan im pdf-Format an: praktikumsbuero-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.  

Eingangsbestätigungen können nicht versendet werden.

Die Fristen für die Abgabe werden unter dem Reiter Termine auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) bekannt gegeben.

Erst nach Abgabe der vorgenannten Bescheinigung wird Ihr Praktikumskonto auf "bestanden" gesetzt.

Die Begleitseminare werden durch die Abgabe eines Portfolios (u.a.) bei dem jeweiligen Dozenten bestanden. In Ihrem Prüfungskonto erscheinen die entsprechenden Leistungspunkte im jeweiligen Fach des Begleitseminars.

Sollten Sie z.B. aufgrund eines nicht bestanden Teils des Fachpraktikums (Begleitseminar/Portfolio und/oder Schule) einen Teil des Fachpraktikums wiederholen müssen, so muss sowohl der Schulbesuch, als auch das entsprechende Begleitseminar erneut belegt werden.

Bitte melden Sie sich umgehend bei der Leiterin der Schulpraktischen Studien.

Das Fachpraktikum kann auch im Ausland oder in einem anderen Bundesland absolviert werden (auch während des Auslandssemesters).

Bitte klären Sie die Modalitäten für ein Auslandspraktikum in dem TSG, in dem Sie das Praktikum durchführen möchten. Zudem benötigen Sie eine Schule im Ausland, die Ihnen ein entsprechendes Unterrichten ermöglicht.

Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang, welche Versicherungen (Unfall-, Kranken-, Haftpflichtversicherung) notwendig und/oder sinnvoll sind.

Masern
Masern

Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz (Bundesgesetz für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention) in Kraft getreten. Dieses Gesetz betrifft Sie als Lehramtsstudierende direkt, da für Praktika in Schulen damit die Impfpflicht für alle Praktikant:innen verbindlich vorgeschrieben wird.

In unserer Universität trifft diese Regelung die Studierenden, die im Zuge ihres Studiums ein Praktikum in einer Schule absolvieren.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie bereits über eine Masernschutzimpfung verfügen (Impfpass). Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, um die Impfung durchführen zu lassen. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren, ob für Sie Kosten durch die Impfung entstehen oder diese Leistung durch Ihre Krankenkasse abgedeckt ist. Viele Krankenkassen bieten die Masernschutzimpfung als Kassenleistung an. Eine Erstattung von ggf. entstehenden Kosten durch die Universität erfolgt nicht.

Studierende, die 1970 oder früher geborenen wurden, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind von der Regelung ebenfalls ausgenommen. Die medizinische Kontraindikation muss entsprechend nachgewiesen werden.

Die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule wird Ihren Impfstatus kontrollieren. Bitte legen Sie den Nachweis ungefragt bei Antritt des Praktikums in der Schule vor. Ohne einen entsprechenden Impfnachweis können Sie Ihr Praktikum nicht absolvieren.

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/masern-schule.

Bei weitergehenden Fragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: masernschule@bimi.landsh.de.

Weiterführende Links
Weiterführende Links

Hier finden Sie Informationen der Fächer zu den Anforderungen und Vorgaben im fachdidaktischen Theorie-Praxis-Modul:

Kunst und visuelle Medien:

Hinweise zum Portfolio und zur schriftlichen Prüfungsleistung B.A. Kunst und visuelle Medien Modul 4.