Das Fach Textil + Mode im Lehramt an Sekundarschulen mit Schwerpunkt SEK I

Modulkatalog

Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage für Ihr Studium an der Europa-Universität Flensburg:

           Alle fachspezifischen Anlagen zu den einzelnen Fächern sind in der GPO 2015 zu finden.

Termine & Fristen

Termine & Fristen

Informationen zu den Semesterzeiten finden Sie hier.

Veranstaltungsübersichten

Vorlesungsverzeichnis

Vorlesungsverzeichnis

Praktika

Praktika während des MA-Studiums

Das Praxissemester stellt das 3. Semester des MA-Studienganges dar und dauert 10 Wochen. Ziel des Praxissemesters ist die intensive Erkundung des Praxisfeldes Schule. Die Studierenden erlangen hier umfassende Einblicke in das Berufsfeld der Sekundarstufe bzw. der Grundschule und erproben die Durchführung selbstgestalteten Unterrichts. Neben den verpflichtenden Modulen des IQSH  finden die universitären Begleitveranstaltungen  sowohl im Rahmen der Fachstudiengänge als auch des Teilstudienganges Pädagogik statt.

Praktikumsordnung für das Praxissemester in Sekundarschulen mit Schwerpunkt SEK I

Weitere Informationen erhalten Sie im Praktikumsbüro.

MA-Thesis

MA-Thesis

Für die Master-Arbeit kann ein fachwissenschaftliches bzw. fachdidaktisches Thema aus dem Gegenstandsbereich des Faches ‚Textil und Mode’ gewählt werden.

Die Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten der Abteilung Textil und Mode finden Sie hier und hier Beispielseiten für Hausarbeiten /Thesis.

Auszug aus der Studienordnung

  1. Die Master-Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass die Kandidatin oder der Kandidat dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich des gewählten Faches ihrer bzw. seiner Vertiefungsrichtung innerhalb des Master- Studiengangs mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Für eine bestandene Master-Arbeit werden 15 CPs vergeben.
  2. Das Thema der Master-Arbeit ist mit der Betreuerin oder dem Betreuer zu vereinbaren und dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis zu geben. Findet die Kandidatin oder der Kandidat keine Betreuerin oder keinen Betreuer, sorgt die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass sie bzw. er rechtzeitig ein Thema für eine Master-Arbeit erhält und deren fachliche Betreuung gewährleistet ist.
  3. Die Master-Arbeit muss zum Ende des zweiten Studiensemesters abgeschlossen sein. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer die Bearbeitungszeit um höchstens einen Monat verlängern. Dabei ist auf die Einhaltung der Regelstudienzeit zu achten.
  4. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, von der bzw. dem Studierenden zu beantragen. Erfolgt dies nicht, gilt die Master-Arbeit als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
  5. Die Master-Arbeit ist fristgemäß im Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten in schriftlicher und elektronischer Form abzugeben. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. Wird die Master-Arbeit nicht fristgerecht abgegeben, gilt sie als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
  6. Am Ende der Master-Arbeit hat jede Kandidatin und jeder Kandidat gesondert folgende Versicherung schriftlich abzugeben: "Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet habe. Wörtlich oder dem Sinn nach ausgedruckten, elektronischen oder anderen Quellen entnommene oder entlehnte Textstellen sind von mir eindeutig als solche gekennzeichnet worden. Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen diese Versicherung nicht nur zur Bewertung dieser Master-Arbeit als ‚nicht ausreichend’, sondern in schwerer wiegenden Fällen zu weiteren Maßnahmen der Universität Flensburg bis hin zur Exmatrikulation führen können."
  7. Jede Master-Arbeit wird von einer Betreuerin/ einem Betreuer betreut und von zwei Gutachterinnen/ Gutachtern bewertet. Die Betreuerin/ der Betreuer ist zugleich eine der Gutachterinnen/ Gutachter. Das Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten leitet die Master-Arbeit den Betreuerinnen/ Betreuern als Gutachterinnen/ Gutachtern des zuständigen Faches der Universität Flensburg zu.

Exemplarische Themenstellungen aus dem Gegenstandsbereich des Faches ‚Textil und Mode’

  1. Schönheitshandeln im sozialen Kontext: Eine Studie zum Kleidungsverhalten von Jugendlichen einer 6. und 9. Klasse
  2. Kompensatorisch-textile Praxis zur Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen – Eine Studie in den Kappelner Werkstätten
  3. Mein Haupthaar – textilwissenschaftlich-ästhetische Recherchen zu seiner intra- und interpersonellen Wahrnehmung