Termine & Fristen

Informationen zu den Semesterzeiten finden Sie hier.

Veranstaltungsübersichten

Praktika

Praktika während des BA-Studiums

Im Rahmen des Studiums sind zwei Theorie-Praxis-Phasen zu absolvieren:

  1. Das Orientierungspraktikum wird in der Regel im ersten Studienjahr durchgeführt. Ziele sind, die eigene Studienwahl und Berufseignung zu überprüfen. Das Praktikum ermöglicht Einblicke in das Berufsfeld einer Lehrerin / eines Lehrers und in die Arbeitsbedingungen der Institution Schule. Die Praktikantin / der Praktikant begleitet eine Patenklasse als Assistenzlehrerin / Assistenzlehrer einmal wöchentlich während der Vorlesungszeiten über ein Schuljahr hinweg. Die universitären Begleitveranstaltungen erfolgen im Rahmen des Teilstudienganges Pädagogik.
  2. Das Fachdidaktische Praktikum wird in der Regel im 3. oder 4. Semester als Blockpraktikum durchgeführt. Im Vordergrund steht die Analyse und Reflexion von Schule und Unterricht sowie des unterrichtlichen Handelns. Ziel ist die Anbahnung eines vertiefenden fachdidaktischen Verständnisses von Unterrichtsprozessen. Die universitären Begleitveranstaltungen erfolgen im Rahmen der fachlichen Teilstudiengänge.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Praktikumsbüro

Satzung BA-Praktika

BA-Thesis

Die Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten der Abteilung Textil und Mode finden Sie hier und hier Beispielseiten für Hausarbeiten /Thesis.

Allgemeine Informationen

  1. Die Bachelor-Arbeit kann in jedem Fach des Bachelor-Studienganges Vermittlungswissenschaften, auch im Teilstudiengang "Grundlagen der Vermittlung und generelle Kompetenzen (GVGK)" geschrieben werden.
  2. Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im Laufe des 5. und 6. Fachsemesters angefertigt.
  3. Das Thema der Bachelor-Arbeit wird mit einer Betreuerin / einem Betreuer abgestimmt.
  4. Für eine bestandene Bachelor-Arbeit werden 10 CP vergeben.
  5. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Die Abgabe der Bachelor-Arbeit ist auch vor Ablauf der Bearbeitungszeit möglich. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Betreuerin / dem Betreuer die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern.
  6. Die Begutachtung der Bachelor-Arbeit erfolgt durch zwei GutachterInnen, einer davon ist die Betreuerin / der Betreuer.
  7. Die Betreuerin / der Betreuer bzw. die GutachterInnen sind hauptamtlich Lehrende an der Universität Flensburg. Eine Betreuung durch Lehrbeauftragte ist nicht möglich.
  8. Im Studienfach Textil und Mode kann sowohl eine praktische als auch theoretische BA-Thesis verfasst werden.
  9. Der Umfang einer theoretischen Bachelorarbeit sollte 40 Seiten nicht überschreiten. Für eine praktische Arbeit sind 25 Seiten vorgesehen, zusätzlich erfolgt eine Präsentation der Arbeiten im Rahmen eines 30min. Prüfungsgespräches mit den betreuenden GutachterInnen.
  10. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen in der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Anschließend muss innerhalb von 4 Wochen ein neues Thema beantragt werden.