fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230613-satzung-psto-med-ge-2023.pdf
Leistungspunkte oder nicht die gemäß Absatz 1 Ziffer 4 zu erbringenden Inhalte erworben, kann die Zulassungsstelle eine Auflagenzulassung erteilen, die noch fehlenden Leistungspunkte während des Masterstudiums
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230613-satzung-psto-med-gy-2023.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/studienqualifikationssatzung.pdf
3 Nachweispflicht, Rechtsfolgen, Zuständigkeiten (1) Die in § 2 genannten Nachweise sind der Zulassungsstelle zusammen mit den übrigen Bewerbungsunterlagen bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen. Dies gilt [...] Anerkennung vorgelegt wer- den. Das Anerkennungsschreiben ist dem Nachweis beizufügen und der Zulassungs-stelle bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen. (3) In den Fällen, in denen Nachweise im Laufe des Studiums
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210618-satzung-psto-med-dual-sop-2021.pdf
einem Vertreter der Bildungswissenschaften sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter der Zulassungsstelle und wird auf Vorschlag der jewei- ligen Institution durch den Prüfungsausschuss Bildungswis
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210104-satzung-aenderg-01-psto-med-gym-2020.pdf
35 Leistungspunkte oder nicht die gemäß Abs. 1 d) zu erbringenden Inhalte erworben, kann die Zulassungsstelle eine Auflagenzulassung erteilen, die noch fehlenden Leistungspunkte während des Masterstudiums
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210104-satzung-aenderg-01-psto-med-gem-2020.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210104-satzung-aenderg-01-psto-med-gs-2020.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/studienqualifikationssatzung-001.pdf
3 Nachweispflicht, Rechtsfolgen, Zuständigkeiten (1) Die in § 2 genannten Nachweise sind der Zulassungsstelle zusammen mit den übrigen Bewerbungsunterlagen bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen. Dies gilt [...] Anerken- nung vorgelegt werden. Das Anerkennungsschreiben ist dem Nachweis beizufügen und der Zulassungsstelle bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen. (3) In den Fällen, in denen Nachweise im Laufe des Studiums
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/dritte-aenderungssatzung-studienqualifikationssatzung.pdf
gestrichen. 5 2) Es wird der neue Satz 1 eingefügt: „Die in § 2 genannten Nachweise sind der Zulassungsstelle zusammen mit den übri- gen Bewerbungsunterlagen bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen, soweit