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Betroffenen kein Anspruch auf eine Vergütung aus Mit- teln der Europa-Universität Flensburg. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, eine Wiederbe- stellung ist möglich. Die Sitzungen des Wis- senschaftlichen Beirats
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Vorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der EUF (GAfL) ausgeübt; die Amtszeit beträgt zwei Jahre. (3) Die Direktorin oder der Direktor ist von ihren oder seinen Aufgaben in der
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tlerin- nen und Wissenschaftlern und wird auf Vorschlag des Direktoriums vom Präsidium für eine Amtszeit von drei Jahre bestellt; eine Wiederbestellung ist möglich. (3) Der Beirat ist ehrenamtlich tätig [...] über die Forschungsarbeit und -ergebnisse des ICES informiert. (5) Das Direktorium des ICES kann jederzeit an den Sitzungen des Beirats teilnehmen. § 8 Finanzierung Die Europa-Universität Flensburg stellt
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und Modellcharakter haben kann. Das Zentrum soll die europäische Perspektive akzentuieren, um die derzeit regional gebundenen Forschungen vergleichend auszuweiten und zu internationalisieren. Hierzu gehören
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Prüfungsentgelts wird vom TestDaF-Institut festgelegt. (4) Die Prüfungstermine und der verbindliche Anmeldezeitraum werden zentral festgesetzt und vom TestDaF-Institut sowie den lizenzierten Testzentren bekannt [...] Testzentrum und dem TestDaF- Institut gestattet, die Prüfungsleistungen in einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleich- wertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dafür kann die Vorlage
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Bewerberin oder dem Bewerber und den Mitgliedern der Prüfungskommission Zeit und Ort der Disputation mindestens zwei Wochen vorher mit. Zeitgleich ist die Hochschulöffentlichkeit zu informieren. (3) Die Prüfun [...] vorhabens so zu gestalten, dass die Dissertation auf Ba- sis eines Arbeits- und Zeitplans in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden kann, • der Betreuerin oder dem Betreuer unaufgefordert mindestens [...] Meilensteine, Zeitvorstellung und wechselseitigen inhaltli- chen Erwartungen zu definieren, • die Doktorandin oder den Doktoranden beim Erreichen des Promotionsziels im vereinbarten 19 Zeitraum zu unterstützen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20231121-satzung-promo-fak-iii-2023a.pdf
wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit Peer-Review-Verfahren verfassten For- schungsartikeln. 4. Davon müssen alle Artikel zum Zeitpunkt der Abgabe der Dissertation bei einer solchen Zeitschrift nachweislich [...] beziehungsweise dem Bewerber und den Mitgliedern der Prüfungskommission Zeit und Ort der Disputation mindestens zwei Wochen vorher mit. Zeitgleich ist die Hochschulöffentlichkeit zu informieren. (3) Die Prüfun [...] vorhabens so zu gestalten, dass die Disserta- tion auf Basis eines Arbeits- und Zeitplans in einem angemessenen Zeitraum abge- schlossen werden kann, • der Betreuerin beziehungsweise dem Betreuer unau
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zur Promotionsprüfung § 12 Mindestimmatrikulationszeit (1) Nach Zulassung zur Promotion haben sich Doktorandinnen und Doktoranden gemäß § 43 HSG S-H zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Promotionsstudierende [...] 120 Minuten. Sie soll in der Vorlesungszeit stattfinden. (2) Der Promotionsausschuss teilt der Bewerberin bzw. dem Bewerber und den Mitgliedern der Prü- fungskommission Zeit und Ort der Disputation mindestens [...] vorhabens so zu gestalten, dass die Dissertation auf Ba- sis eines Arbeits- und Zeitplans in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden kann, • der Betreuerin bzw. dem Betreuer unaufgefordert mindestens
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230118-berufungssatzung-2023.pdf
beantragt das zuständige De- kanat beim Präsidium die Einleitung eines Berufungsverfahrens und gibt den Zeitpunkt an, zu dem die Stelle besetzt werden soll. Das Dekanat formuliert nach vorheriger Anhörung des [...] ein Hochschullehrer soll einer anderen Fakultät oder einer anderen Hoch- schule angehören. 4 (4) Derzeitige oder ehemalige Stelleninhaberinnen oder Stelleninhaber dürfen nicht Mitglie- der des Berufungs [...] über die Gründe einer Verlängerung der Verfahrensdauer. (3) Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt ihrer möglichen Ernennung über 52 Jahre alt sein werden und bisher noch keinen Beamtenstatus innehaben
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wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit Peer-Review-Verfahren verfassten Forschungsartikeln. 4. Davon müssen alle Artikel zum Zeitpunkt der Abgabe der Dissertation bei einer solchen Zeit- schrift nachweislich