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Pa jährlich in allgemeiner, gleicher, freier und geheimer Wahl. Den genauen Termin der Wahl be- stimmt das StuPa nach Maßgabe des HSG § 28 Abs. 5 und der Wahlordnung. § 9 Amtszeit (1) Die Amtszeit [...] an seiner Stelle. Sind Mitglied und Ersatzmitglied verhindert, muss das Mitglied sich rechtzeitig zwei Tage vor dem Sitzungstermin beim Präsidium ent- schuldigen. (2) Das Mandat im StuPa endet vorzeitig [...] der Vorlesungszeit mindestens einmal im Monat. (2) Das Präsidium beruft die Mitglieder zu den Sitzungen schriftlich ein unter Angabe von Ort, Termin und vorläufiger Tagesordnung. Die Sitzungen
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