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  1. 20210331-studwahlordnung-2021.pdf

    fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210331-studwahlordnung-2021.pdf

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    32%

    muss in angemessener Frist nach dem Zeitpunkt stattfinden, an dem die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl unanfechtbar geworden ist. Den Termin der Wie- derholungswahl bestimmt der Wahlausschuss. 8. Abschnitt

    Dateityp: application/pdf
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  2. wahlordnung-2006.pdf

    fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/wahlordnung-2006.pdf

    Relevanz:
     
    32%

    der Hauptwahl unanfechtbar geworden ist. Den Termin der Wiederholungswahl be­ stimmt der Wahlausschuss. 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 26 Fristen und Finanzierung (1) Auf die Berechnung der in dieser Ordnung ge­ nannten Fristen finden die §§ 186-193 BGB bezüglich Fristen und Terminen entsprechend Anwendung. (2) Die der Studierendenschaft bei den Wahlen entstehenden Kosten für Wahlunterlagen

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  3. organisationssatzung-2004.pdf

    fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/organisationssatzung-2004.pdf

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    33%

    Pa jährlich in allgemeiner, gleicher, freier und geheimer Wahl. Den genauen Termin der Wahl be- stimmt das StuPa nach Maßgabe des HSG § 28 Abs. 5 und der Wahlordnung. § 9 Amtszeit (1) Die Amtszeit [...] an seiner Stelle. Sind Mitglied und Ersatzmitglied verhindert, muss das Mitglied sich rechtzeitig zwei Tage vor dem Sitzungstermin beim Präsidium ent- schuldigen. (2) Das Mandat im StuPa endet vorzeitig [...] der Vorlesungszeit mindestens einmal im Monat. (2) Das Präsidium beruft die Mitglieder zu den Sitzungen schriftlich ein unter Angabe von Ort, Termin und vorläufiger Tagesordnung. Die Sitzungen

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    Verlinkt bei: Weitere Satzungen und Ordnungen

  4. finanzordnung-2011.pdf

    fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/finanzordnung-2011.pdf

    Relevanz:
     
    33%

    nicht abgeschlossen werden ohne Genehmigung des StuPa. (3) Der Finanzvorstand kann nicht benötigte Gel- der auf Termingeldkonten anlegen. Andere Anlageverträge sind vom StuPa zu genehmi- gen. § 6

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    Verlinkt bei: Weitere Satzungen und Ordnungen

  5. geschaeftsordnung-stupa-2004.pdf

    fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/geschaeftsordnung-stupa-2004.pdf

    Relevanz:
     
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    sind unter Angabe von Ort, Termin und Tagesord- nungsvorschlag mindestens 7 Tage vor der Sitzung zu verschicken. (2) Einladungen zu außerordentlichen Sitzungen sind unter Angabe von Ort, Termin und Ta [...] des StuPa, b) Vorstandsmitgliedern des AStA, c) Fachschaftsvertreter/innen, d) 4% der Studierendenschaft. (2) Anträge müssen dem Präsidium mit Begrün- dung spätestens am 8. Tag vor dem Sitzungs- termin

    Dateityp: application/pdf
    Verlinkt bei: Weitere Satzungen und Ordnungen

  6. 20210401-eignungspruefungssatzung-kunst-2021.pdf

    fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210401-eignungspruefungssatzung-kunst-2021.pdf

    Relevanz:
     
    33%

    Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prü- fungstermin beim Institut für Ästhetisch-Kulturelle Bildung der Europa-Universität Flensburg, Auf dem Campus 1, 24943 [...] nicht bestanden, kann sie frühestens zum nächsten Hauptprü- fungstermin wiederholt werden. (6) Wer das Ergebnis der Eignungsprüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelas- sener Hilfsmittel zu beeinflussen

    Dateityp: application/pdf
    Verlinkt bei: Jahr 2021

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