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der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prüfungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § 6 Mündliche Prüfungen (1) [...] , die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als Zuhörerinnen oder Zuhörer zugelassen werden, es sei denn, die Kandidatin [...] . § 10 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin
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fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-bachelor-international-management-juni2007.pdf
zu erbringen. 4 (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt [...] . (4) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unter- ziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als Zuhörerinnen oder Zuhörer zugelassen werden, [...] , wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zu- rücktritt. Dasselbe gilt
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fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/praesidiumswahlordnung-2008.pdf
- dem Wahlgang eine Stimme. (2) Gewählt werden können nur die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber. § 3 Wahltermin und Wahlbekanntmachung (1) Die Wahlen der Mitglieder des Präsidiums [...] an die Vorgeschlagenen zu richten. Die Zeiten der Vorstellung und der Befragung sind zu be- grenzen. (4) Der Termin der Senatssitzung sowie der Kreis der Wahlberechtigten sind ebenfalls in der Wahlbekanntmachung gem [...] Zwischen der Zurückstellung und dem neuen Wahltermin müssen mindestens vierzehn Tage liegen. (5) Die vorgeschlagenen Bewerber oder Bewerberinnen stellen sich dem Senat vor dem Wahlakt vor. Für jeden Bewerber
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fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-ba-2010-02-26.pdf
, die sich an einem späteren Prüfungstermin, nicht jedoch in derselben Prüfungsperiode, der gleichen Prüfung unterziehen wollen, sollen nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als Zuhörerinnen und Zuhörer zugelassen werden, [...] und Kandidaten rechtzeitig sowohl über Art und Zahl der zu erbringenden Studiennachweise und Prüfungsleistungen als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandi- datinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wie- derholungstermine bekannt gegeben werden. (6) Der Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung einge- halten
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fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
und Kandidaten rechtzeitig sowohl über Art und Zahl der zu erbringenden Studiennachweise und Prüfungsleistungen als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden. (6) Der Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten [...] bis zum Prüfungsantritt, zurücktreten. (2) Treten Kandidatinnen oder Kandidaten von ihrer Modulprüfung nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin
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fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
sind die Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig sowohl über Art und Zahl der zu erbringenden Studiennachweise und Prüfungsleistungen als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden. (6) Der Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung [...] von ihrer Modulprüfung nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn,
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fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-master-vocational-education-2010-02-25.pdf
rechtzeitig sowohl über Art und Zahl der zu erbringenden Studiennachweise und Prüfungsleistungen als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten sind für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt zu geben. (6) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat [...] sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht bestanden" (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor. Ob ein triftiger Grund vorliegt, entscheidet der Prüfungsausschuss.
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fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/ksm-pruefungsordnung-100514.pdf
vor dem Prüfungstermin erfolgen, bei nicht semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen mit dem Prüfungsantritt. § 6 Mündliche Prüfungen (1) In den mündlichen Prüfungen soll die Kandidatin oder der Kandidat [...] möglich sind. (4) Studierende, die sich zu einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als Zuhörerinnen oder Zuhörer [...] als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt
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fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten sind für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt zu geben. (6) [...] nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht bestanden" (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund [...] unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall
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