fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/promotionsordnung-15-08-2012.pdf
ion muss vollständig vertreten sein. Im Verhinderungsfall eines Mitglieds ist kurzfristig ein Ersatztermin anzuberaumen. (4) Über den Verlauf und über das Ergebnis der Disputation ist ein Protokoll an [...] dieser die Gründe an, so ist in angemessener Frist, spätestens jedoch im folgenden Semester, ein neuer Termin für die Disputation anzusetzen. Erkennt der Promotionsausschuss die Gründe nicht an, gilt die Disputation
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein [...] tlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Die Nich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
ion muss vollständig vertreten sein. Im Verhinderungsfall eines Mitglieds ist kurzfristig ein Ersatztermin anzuberaumen. (4) Über den Verlauf und über das Ergebnis der Disputation ist ein Protokoll an- [...] dieser die Gründe an, so ist in angemessener Frist, spätestens jedoch im folgenden Semester, ein neuer Termin für die Disputation anzusetzen. Erkennt der Promotionsausschuss die Gründe nicht an, gilt die Disputation
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-bachelor-international-management-juni2007.pdf
erbringen. 4 (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] Anschluss an die mündlichen Prüfungen bekannt zu geben. (4) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unter- ziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-master-management-studies-juni2007.pdf
erbringen. (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prüfungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] wobei Einzel- wie Gruppenprüfungen möglich sind. (4) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/sportmotorische-eignungspruefung-20111223.pdf
höchstens zwei Werktagen statt; der Prüfungsausschuss legt die Prü- fungstermine ( Haupt- und Nachprüfungstermine ) fest und gibt die Termine und den Ort der Prüfung auf der Homepage des Instituts für Bewe [...] einer Nachprüfung kann stellen, wer am Prü- fungstermin aus triftigen Gründen nicht teilgenommen hat. Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem Nachprüfungstermin unter Angabe der Hinderungsgründe ein- [...] Bewegungswissenschaften und Sport bekannt. Der oder die Nachprüfungstermine werden frühestens vier Wochen nach dem Haupttermin und spätestens bis zum Ende der Unterrichtszeiten des je- - 4 - weiligen Somm
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/satzung-kunst-ep-20080213.pdf
Verfahren (1) Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Institut für Ästhetisch-Kulturelle Bildung der Universität Flensburg, Auf dem Campus 1, [...] schuss. (5) Ist die Eignungsprüfung nicht bestanden, kann sie frühestens zum nächsten Haupt- prüfungstermin wiederholt werden. (6) Wer das Ergebnis der Eignungsprüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2009/po-mapg-po2008-neu.pdf
bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat ohne anerkannte Gründe (gemäß Abs. 2) zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe [...] der von Rücktritt oder Versäumnis betroffene Versuch als nicht unternommen und es wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzuerkennen. 6 (3) Versucht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2009/gremienwahlordnung-mai2009.pdf
Ungültigkeit der Hauptwahl anfechtbar geworden ist. Die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter bestimmt den Termin der Wie- derholungswahl. § 30 Ausscheiden von Mitgliedern (1) Verliert eine gewählte Vertreterin
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/praesidiumswahlordnung-2008.pdf
eine Stimme. (2) Gewählt werden können nur die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber. § 3 Wahltermin und Wahlbekanntmachung (1) Die Wahlen der Mitglieder des Präsidiums sollen bis spätestens sechs [...] Vorgeschlagenen zu richten. Die Zeiten der Vorstellung und der Befragung sind zu be- grenzen. (4) Der Termin der Senatssitzung sowie der Kreis der Wahlberechtigten sind ebenfalls in der Wahlbekanntmachung gem [...] g, wenn darauf in der Ladung hingewiesen worden ist. Zwischen der Zurückstellung und dem neuen Wahltermin müssen mindestens vierzehn Tage liegen. (5) Die vorgeschlagenen Bewerber oder Bewerberinnen stellen