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2012 (3) Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt zwei Studienjahre (vier Studi- ensemester). Das letzte Semester des Masterstudiums „International Management Studies“ ist der Anfertigung der [...] von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (1) In den Fächern des Masterstudiums erbrachte Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Studiengängen im [...] nung Master-Studiengang „International Management Studies“ (MA) 05. September 2012 Prüfungsordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Master-Studiengang „International Management Studies“ mit
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von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (1) In den Modulen des Bachelorstudiums erbrachte Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Studiengängen im [...] ersten Studienjahres. Über die Art des Nachweises und Änderungen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 3 Umfang, Aufbau und Inhalt des Studiums (1) Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang beträgt [...] fach 2: Area Studies und 40 CP auf die Sprachausbildung. Seite 3 von 13 Prüfungsordnung Bachelorstudiengang „International Management“ (BA) 05. September 2012 (3) Der Bachelorstudiengang ist aus Modulen
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2. Studium und Lehre a) Koordination und Weiterentwicklung der Lehramts-Studiengänge. b) Studiengangverantwortung für den Teilstudiengang Pädagogik. c) Engagement für die Etablierung einer Berufseinfü [...] der Schulpraktischen Studien und einer Berufseinführungsphase im Zusammenwirken mit externen Einrichtungen. e) Mitwirkung bei der Akkreditierung und Reakkreditierung von Lehramtsstudien- gängen. f) Entwicklung [...] Schule). § 7 Konferenz der Studiengangverantwortlichen (1) Bei der Erfüllung der in § 2 beschriebenen Aufgaben arbeitet das ZfL eng mit den Ver- antwortlichen für die Teilstudiengänge in der Lehrerinnen- und
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Der Masterstudiengang „Prävention und Gesundheitsförderung“ ist konsekutiv. (3) Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt zwei Studienjahre bzw. vier Semester. (4) Der Masterstudiengang „Prävention [...] gelten auch bei Erkrankung deren Kinder. § 11 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 1. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Stu- diengängen im [...] Hochschulkooperationsvereinbarungen anzuwenden. 4. Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien gelten die Absätze 1 und 3 entsprechend. 5. Anstelle der
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en Studiengang handelt, werden die Veranstaltungen in englischer Sprache durchgeführt. 3. Der Masterstudiengang „European Studies“ ist konsekutiv. 4. Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt [...] für den Masterstudiengang ‚European Studies‘ vom 8. Juni 2007 sowie die Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Masterstudiengang ‚European Studies‘ vom 14 [...] Anhörung der Prüferin oder des Prüfers fest. § 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studien-und Prüfungsleistungen 1. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Stu- diengängen im
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Education für den Teilstudiengang Berufspädagogik. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Berufspädagogik mit den Teilstudiengängen − Berufliche [...] von Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. (2) Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen sowie Kompetenzen, die im Rahmen berufspraktischer T [...] Metalltechnik. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Berufliche Fachrichtung Metalltechnik mit den Teilstudiengängen Berufspädagogik und dem allgemein
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Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für die Studiengänge Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschulen mit dem Abschluss Master of [...] 2010 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für die Studiengänge Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschulen mit [...] eingefügt: „ Für den Masterteilstudien- gang Sachunterricht (Lehramt an Grund- und Hauptschulen) muss darüber hinaus ein mit Erfolg abgeschlossenes Bachelor-Studium in einem der Teilstudiengänge Biologie, Chemie
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/aenderungsatzung-ma-so-2010-05-31.pdf
Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt an Sonderschulen mit dem Abschluss Master of Education vom 31. Mai 2010 Tag der Be [...] Mai 2010 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt an Sonderschulen mit dem Abschluss Master of Education vom [...] folgender Abschnitt eingefügt: „ Für den Masterteilstudiengang Sachunterricht muss darüber hinaus ein mit Erfolg abge- schlossenes Bachelor-Studium in einem der Teilstudiengänge Biologie, Chemie, Geogra- phie,
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/ksm-pruefungsordnung-100514.pdf
Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (1) An anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der Universität Flensburg erbrachte Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen [...] konsekutiv. (4) Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt zwei Studienjahre (vier Fachseme- ster). Das letzte Semester des Masterstudiums „Kultur-Sprache-Medien“ ist der Anfertigung der Masterarbeit [...] istungen können auf Antrag anerkannt werden. (2) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fern- studien gilt Absatz 1 entsprechend. (3) Anstelle der auswärtig
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/berufungssatzung-2012-03-15.pdf
Angehörigen der Mitglieder- gruppe des wissenschaftlichen Dienstes und einer Studierenden oder einem Studieren- den. Die Professorinnen und Professoren müssen über die absolute Mehrheit der Stim- men verfügen