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Zulassungssatzung der Universität Flensburg für Studiengänge der wissenschaftlichen Weiterbildung und der nicht konsekutiven Masterstudiengänge Auf Grund des § 4 Abs. 7 [...] : § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge der wissenschaftlichen Weiterbildung und der zulassungsbeschränkten nicht-konsekutiven Masterstudiengänge der Universität Flensburg. (2) Eingeschlossen sind alle Studiengänge, die die Hochschule gemeinsam mit einer in- oder ausländischen Hochschule durchführt. § 2 Zulassungsvoraussetzungen
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in Studiengängen mit ....... einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss .......................................................... 3 § 6 Zugang zum Studium [...] Fachsemestern in Studiengängen ... mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss .................................................... 4 § 8 Zugang zum Studium [...] in ...................................... konsekutiven Masterstudiengängen ............................................................................. 4 § 10 Zugang zum Studium
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Nachweis der Eignung (1) Für das Studium des BA-Studienganges mit dem Studienfach Sport ist neben der Hochschulzugangsberechtigung die besondere Eignung für den Studiengang nach- zuweisen. Der Nachweis [...] erbracht. Sie dient der Feststellung einer sportmotorischen Leis- tungsfähigkeit, die zum Studium des Studienfaches Sport mit dem Abschluss Ba- chelor of Arts berechtigt. § 2 Zulassung [...] Prüferin oder der zweite Prüfer muss mindestens den Nachweis der Eignung für den - 3 - Studiengang Sport nach dieser Satzung erbracht haben. Prüferinnen und Prüfer können für mehrere
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Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Studiengang Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 10. November 2011 [...] der Universität Flensburg vom 26. Oktober 2011 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Vermittlungswissenschaften [...] oder Kandidaten durch Beschluss des Prü- fungsausschusses von der Erbringung aller weiteren Prüfungsleistungen im Studiengang ausgeschlossen werden.“ § 24 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „In
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fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungsatzung-bavm-bildungswissenschaften-120315.pdf
Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Studiengang Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 10. November 2011 [...] - schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 26. Oktober 2011 die fol- gende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Anlage gem. § 3 der Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studienbereich „Bildungswissenschaften“ im Studiengang Vermittlungswissenschaf- ten mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 12. Februar 2010 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 9) wird geändert
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Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Abschluss Master of Education vom 10. November [...] - schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 26. Oktober 2011 die fol- gende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Abschluss Master of Education für den Teil- studiengang Sachunterricht vom 12. Februar 2010 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 9) wird geändert. Folgender § 5
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fileadmin/content/portale/die_universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungsatzung-ma-ghrl-2012-03-15.pdf
Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für die Studiengänge Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschu- len mit dem Abschluss Master of [...] ), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 26. Oktober 2011 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für die Studiengänge Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschulen mit dem Abschluss Mas- ter of Education vom 12. Februar 2010 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 9) wird geändert. § 3 Abs. 2 wird gestrichen
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Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt an Sonderschulen mit dem Abschluss Master of Educa- tion vom 10. November 2011 [...] durch den Senat der Universität Flensburg vom 26. Oktober 2011 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Lehramt [...] mindestens jeweils 50 LP bei gleichgewichtet studierten Fächern und 60 LP bei einem vorherigen Studi-um in Major-Minor-Variante sowie 32 bis 36 LP aus dem Professionalisierungsbereich
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