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Satzung der Universität Flensburg über das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen und Teilstudiengängen (Hochschulauswahlsatzung) vom 15. Februar 2012 Tag [...] für Auswahlverfahren gemäß § 4 Abs. 7 und § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 HZG in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen und Teilstudiengängen der Universität Flensburg. Abschnitt I Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengän- gen § 2 Auswahl im Hochschulauswahlverfahren (1) Als Auswahlmaßstab für das Hochschulauswahlverfahren nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 HZG in Verbindung mit § 27 Abs. 3
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und Lehrerbildung a) Weiterentwicklung der Studienstruktur für die Ausbildung angehender Lehrpersonen in Übereinstimmung mit gesamtuniversitären Strukturentwicklungen und im Dialog mit den Instituten. b [...] . Studium und Lehre a) Koordination und Weiterentwicklung der Lehramts-Studiengänge. b) Studiengangverantwortung für den Teilstudiengang Pädagogik. c) Engagement für die Etablierung einer Berufseinführungsphase. d) Konzeption, Weiterentwicklung und Evaluation der Schulpraktischen Studien und einer Berufseinführungsphase im Zusammenwirken mit externen Einrichtungen. e) Mitwirkung
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1 Der Härtefallantrag Es werden bis zu 2 Prozent der Studienplätze für Fälle außer- gewöhnlicher Härte vorgehalten. Im Rahmen dieser Quote führt [...] .5 Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege. 1.6 Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; [...] 3. Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Auf- nahme eines Studiums, das dem gewählten Studien- gang entspricht (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung * Im fachärztlichen
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1 Der Härtefallantrag Es werden bis zu 2 Prozent der Studienplätze für Fälle außer- gewöhnlicher Härte vorgehalten. Im Rahmen dieser Quote führt [...] .5 Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege. 1.6 Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; [...] 3. Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Auf- nahme eines Studiums, das dem gewählten Studien- gang entspricht (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung * Im fachärztlichen
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1 Der Härtefallantrag Es werden bis zu 2 Prozent der Studienplätze für Fälle außer- gewöhnlicher Härte vorgehalten. Im Rahmen dieser Quote führt [...] .5 Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege. 1.6 Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; [...] 3. Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Auf- nahme eines Studiums, das dem gewählten Studien- gang entspricht (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung * Im fachärztlichen
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1 Nachteilsausgleich Verbesserung der Durchschnittsnote Bei der Vergabe der Studienplätze im Rahmen der "Abitur- bestenquote" ist die Durchschnittsnote das wesentliche Auswahlkriterium. Auch bei der Verteilung der Bewer- ber(innen) auf die Studienorte wird auf die Durchschnitts- note zurückgegriffen. Daher sollen Leistungsbeeinträchti- gungen, die eine Bewerberin oder einen Bewerber gehin- dert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, aus- geglichen werden. Werden derartige Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen
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