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Teilstudien- gang Bildung, Erziehung, Gesellschaft, mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teilstudiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel (1) Ziel des Lernbereichs Friesische
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Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesell- schaft, mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teil- studiengängen kombiniert werden. (2) Ist einer der beiden Teilstudiengänge Deutsch
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Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesellschaft, mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teilstudiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel Ziel des Lernbereichs Darstellendes
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Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesellschaft, mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teilstudien- gängen kombiniert werden. (2) Ist einer der beiden Teilstudiengänge Deutsch
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Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesellschaft, mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teilstudiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel (1) Ziel des Ästhetisch-Kulturellen
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dem Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesell- schaft, mit dem zweiten Teilstudiengang des Bachelorstudiums sowie mit zwei Lernberei- chen kombiniert werden. § 3 Studienziel (1) Ziel des Teilstudiengangs
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dem Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesell- schaft, mit dem zweiten Teilstudiengang des Bachelorstudiums sowie mit zwei Lernberei- chen kombiniert werden. § 3 Studienziel Ziel des Teilstudiengangs [...] weiterführenden fachwissenschaftli- chen und fachdidaktischen Kompetenzen. Aufbauend auf die im Bachelorstudium erworbe- nen Kenntnisse und Fertigkeiten lernen die Studierenden Lehr-Lern-Prozesse reflektiert
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dem Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesell- schaft, mit dem zweiten Teilstudiengang des Bachelorstudiums sowie mit zwei Lernberei- chen kombiniert werden. § 3 Studienziel Ziel des Teilstudiengangs
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ang Textillehre mit dem Teilstudiengang Bildung, Erzie- hung, Gesellschaft sowie dem zweiten im Bachelor studierten Teilstudiengang kombiniert werden. § 3 Studienziel (1) Ziel des Teilstudiengangs Textillehre