Bild von einer Person, die sich Notizen macht
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Alle Informationen zu Prüfungsangelegenheiten und Studienleistungen

Anerkennung und Anrechnung

Anerkennung und Anrechnung

Die folgenden Hinweise betreffen alle Studiengänge der EUF mit vier Ausnahmen: Wenn Sie International Management (BA), International Management Studies (MA), European Cultures and Society (BA) oder European Studies (MA) studieren, finden Sie die für Sie wichtigen Hinweise auf der Website des Instituts für Internationales Management. Details hierzu sowie weiterführende Links finden Sie unten im ersten FAQ-Element.

Grundsätzlich können Sie Leistungen aus anderen Studiengängen sowie ggf. auch Leistungen aus Berufsausbildung und -erfahrung auf Ihren aktuellen Studiengang anerkennen (Hochschulprüfungen) oder anrechnen (berufliche Kompetenzen) lassen, wenn diese eine ausreichende Übereinstimmung mit dem angestrebten Modul Ihres aktuellen Studiengangs haben. Wie dies an der Europa-Universität Flensburg genau funktioniert, entnehmen Sie gerne den unten aufgelisteten Themenbereichen. Ganz grundsätzliche Informationen zu den Themen Anerkennung und Anrechnungen hat die Hochschulrektorenkonferenz so gut aufbereitet, dass an dieser Stelle statt einer eigenen Darstellung nur der Verweis auf die Hochschulrektorenkonferenz erfolgt: https://www.anerkennung-und-anrechnung-im-studium.de/

Weitere Informationen IM / IMS

Weitere Informationen EUCS (folgt)

Weitere Informationen EUS (folgt)

Als Anerkennung wird bezeichnet, dass eine an einer Hochschule abgelegte Prüfungsleistung umgewidmet wird und damit eine Prüfung im aktuell studierten Studiengang ersetzt. Beispielsweise könnten Sie bereits ein Orientierungspraktikum im Lehramtsstudium an der Universität Hamburg absolviert haben und wollen es daher in Ihrem Studium an der Europa-Universität Flensburg nicht ein zweites Mal absolvieren müssen. Dann gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sie stellen einen Antrag.
  2. Die Universität prüft Ihren Antrag.
  3. Der Antrag wird genehmigt oder aufgrund unzureichender Kompetenzzielübereinstimmung abgelehnt.
  4. Genehmigte Anträge führen zu einem bestandenen Eintrag der Leistung in Ihrem Leistungskonto ("Studiport").

Was genau bedeutet das?

  1. Ihren Antrag stellen Sie, indem Sie uns Ihr Anliegen schreiben und dies und zusammen mit allen entscheidenden Nachweisen einreichen. Als Nachweise ist alles entscheidend, mit dem Sie uns überzeugen können, dass die Leistung existiert und gleichwertig ist. Beispiele: ein Zeugnis oder ein Transcript of Records zum Nachweis der Leistung, ein Modulhandbuch oder Auszug aus dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis für den Nachweis der vermittelten Inhalte bzw. des angestrebten Kompetenzerwerbs, bei beruflicher Bildung häufig auch eine Prüfungsordnung o.ä., aus der der Umfang des zu absolvierenden Unterrichtes hervorgeht. All dies senden Sie entweder per E-Mail an anerkennung-anrechnung-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de oder per Post an die Universität Flensburg, Zentrale Anerkennungsstelle, Gebäude Helsinki, Postfach 2954, D-24919 Flensburg. Oder Sie geben den Antrag einfach bei uns am Infopoint im Foyer des Gebäudes Helsinki ab.
  2. Die Anerkennungsstelle prüft zunächst, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Falls nicht, fordern wir bei Ihnen fehlende Bestandteile nach. Bei vollständigen Anträgen erfolgt die inhaltliche Prüfung, also die Übereinstimmung von Ihrer Ausgangsleistung mit der gewünschten Zielleistung.
  3. Bei ausreichender Übereinstimmung von Ausgangs- und Zielleistung erfolgt eine Positiventscheidung über den Antrag. Sofern keine ausreichende Übereinstimmung vorliegt, müssen wir den Antrag leider ablehnen.
  4. Positiventscheidungen werden als Leistungseintrag in Ihrem Leistungskonto hinterlegt. Sie können in Studiport diese Leistung als "bestanden" sehen.

Für das Anerkennen beruflicher Leistungen gibt es beim formalen Vorgehen keinen Unterschied zum Ablauf eines Anerkennungsverfahrens, bitte lesen Sie dort die Details zum Verfahrensablauf.

Dateiname Kategorie Datum Größe / Typ
Formblatt zur Anerkennung von Studienleistungen 21.03.2024 142 KB (PDF)

Auslandsaufenthalte

Auslandsaufenthalte

Wenn Sie während des Studiums einen Auslandsaufenthalt absolviert haben, kann dieser, unabhängig von der Frage von der Einbringung anderweitig erbrachter Leistungen aus diesem Aufenthalt für Ihr hiesiges Studium, in den Abschlussunterlagen erwähnt werden. Dies unabhängig davon, ob es sich um einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule, ein Praktikum oder einen selbst organisierten anderweitigen Aufenthalt gehandelt hat. Es ist dabei auch nicht entscheidend, ob Sie dies im Rahmen eines geförderten strukturierten Austausches gemacht haben oder völlig selbständig.

Sofern Sie vor und nach Ihrem Aufenthalt vom International Center der EUF unterstützt worden sind, ist der Universität Ihr Auslandsaufenthalt bekannt und wird im System so hinterlegt, dass der Aufenthalt automatisch in Ihrem Diploma Supplement zu den Abschlussunterlagen auftaucht. Wenn Sie hingegen völlig selbständig und ohne Unterstützung des International Centers im Ausland waren, müssen Sie der Universität Ihren Auslandsaufenthalt bekannt geben. Für die Erfassung eines solchen Auslandsaufenthalts verwenden Sie bitte den folgenden Link: Erfassung von Auslandsaufenthalten für das Diploma Supplement.

Obligatorischer Auslandsaufenthalt für den Master of Education im Teilstudiengang Englisch

Für den Master of Education im Teilstudiengang Englisch müssen Masterstudierende ab Studienstart September 2025 einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt in einem Land mit Amtssprache Englisch nachweisen. Den Antrag hierzu reichen Sie bitte mit allen erforderlichen Nachweisen ein. Details zum Auslandsaufenthalt finden Sie auf der Informationsseite der Anglistik unter https://www.uni-flensburg.de/englisch/auslandsaufenthalt

Dateiname Kategorie Datum Größe / Typ
Antrag Obligatorischer Auslandsaufenthalt 21.12.2022 923 KB (PDF)

Einwendungen Prüfungsentscheidungen

Verfahren bei Einwendungen gegen Prüfungsentscheidungen

Falls Sie mit der Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung nicht einverstanden sind, müssen Sie dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses unter Angabe nachvollziehbarer Gründe schriftlich dem Prüfungsausschuss mitteilen. Eine Kopie dieses Schreibens müssen Sie dem Zentralen Prüfungsamt zuleiten.

Krankmeldung/Rücktritt von Prüfungen

Verhalten bei Erkrankungen am Prüfungstag/Rücktritt von der Prüfung

Sollten Sie nach der regulären Abmeldefrist erkranken und somit krankheitsbedingt an der Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie das Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten unverzüglich  darüber informieren.
Noch am selben Tag müssen Sie die vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) dem Prüfungsamt vorlegen. Sie können die Bescheinigung auch per Fach oder E-Mail an das Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten zusenden. Das Original der Bescheinigung muss dann innerhalb von 3 Tagen per Post nachgesendet werden.

Die Krankmeldung wird dabei grundsätzlich nur ab dem Ausstellungsdatum des Attestes berücksichtigt. Rückwirkende Krankmeldungen werden nicht akzeptiert.

Folgen bei Nichteinhaltung der Verfahrensregelung:

Liegt die Krankmeldung dem Prüfungsamt nicht unverzüglich vor, wird die Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend, Note 5,0" und dem Vermerk "nicht erschienen" im System verbucht.

Nachteilsausgleich

Anerkennung besonderer Bedürfnisse / Nachteilsausgleich

Gemäß § 3 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes (HSG) ist den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung zu tragen. Die Regelungen über die Anerkennung besonderer Bedürfnisse ("Nachteilsausgleich") finden sich in den Prüfungs- und Studienordnungen der Studiengänge der Europa-Universität Flensburg. Die Regelungen beziehen sich auf

  • Behinderungen oder länger andauernde Erkrankungen,
  • Mutterschutzfristen und die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit,
  • Betreuungsverpflichtungen für im eigenen Haushalt lebende Kinder unter 14 Jahren, 
  • Pflegeverpflichtungen für nahe Angehörige mit anerkannter Pflegestufe.

Informationen und Beratungsangebote zur Anerkennung besonderer Bedürfnisse bietet unser Arbeitsbereich Chanchengleichheit

Prüfungsan- und abmeldung

Prüfungsan- und abmeldung

Zu Prüfungen sowie zur Belegung von Lehrveranstaltungen müssen Sie sich innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten (SPA) festgelegten Form anmelden. In der Regel erfolgt die Anmeldung zur Belegung der Lehrveranstaltung zusammen mit der Anmeldung zu den Prüfungen.

Anmeldung: Zu Modul- oder Teilmodulprüfungen müssen Sie sich für den Zeitraum I bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im Portal Studiport angemeldet haben.

Für den Zeitraum II müssen Sie sich innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters angemeldet haben. Die jeweils gültigen Fristen finden Sie auf der Seite "Termine und Fristen"

Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung von Prüfungen haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das SPA, dort kann Ihnen geholfen werden.

Eine nachträgliche Anmeldung zu Prüfungen ist nicht möglich, die Prüfung kann dann erst zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden.

Abmeldung: Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen möchten, müssen Sie sich bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im Zeitraum I über das Portal Studiport von der Prüfung abmelden.

Für den Zeitraum II müssen Sie sich wiederum innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters abmelden.

Zum Portal Studiport

Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse, Beschlüsse und Termine

Prüfungsausschuss B.A. Bildungswissenschaften

Der Prüfungsausschuss für B.A. Bildungswissenschaften ist zugleich der Prüfungsausschuss für alle lehramtsbezogenen Studiengänge (außer Master of Vocational Education).

Beschlüsse des Prüfungsausschusses Bildungswissenschaften

Beschlüsse des Prüfungsausschusses IIM

Dateiname Kategorie Datum Größe / Typ
Einwendungen gegen Prüfungsleistungen - PA IIM 28.09.2021 70 KB (PDF)
Mindestbearbeitungszeit bei Abschlussarbeiten - PA IIM 28.09.2021 66 KB (PDF)
Praktikum Werkstudententätigkeit - PA IIM 28.09.2021 72 KB (PDF)
Vorzeitige Anmeldung Master Thesis - PA IIM 28.09.2021 42 KB (PDF)

Academic and Examination Regulations

Important Documents and Regulations Related to Your Studies

You can find a list of the most important official documents about studying at EUF, including the regulations governing academics and exams,  student internship regulations, and module catalogs here:

For examination and academic regulations, please make sure you have the correct version. This will be the version of the regulations in effect when you began your studies at EUF.

Rules and Regulations at EUF

Transcript

Ihr Transcript of Records

Das Transcript of Records kann selbstständig aus dem Portal Studiport heraus ausgedruckt werden.

Vierter Prüfungsversuch (Joker)

Vierter Prüfungsversuch (Joker)

§ 12 der GPO regelt die Anzahl der Prüfungsversuche für Studierende der Bildungswissenschaften. Der Regelfall ist die zweimalige Wiederholung einer Prüfung, also insgesamt 3 Prüfungsversuche. Diese Regelung kann durch Sie auf Antrag aufgeweicht werden: in zwei Modulen Ihrer Wahl können Sie einen weiteren (vierten) Prüfungsversuch beantragen, wenn Sie auch nach dem dritten Versuch noch nicht bestanden haben. Diesen zusätzlichen Prüfungsversuch, intern auch gerne als "Joker" bezeichnet, beantragen Sie per einfachem Antrag beim Prüfungsausschuss Bildungswissenschaften – hierfür haben wir Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt: 

Bitte beachten Sie:

Den "Joker" müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Note im dritten Prüfungsversuch beantragen. Später eingehende Anträge können nicht genehmigt werden!

Vorgezogenes Masterstudium

Achtung:

Ab dem Herbstsemester 2023/2024 wird das vorgezogene Masterstudium nicht mehr angeboten. 

Möglicherweise kommt für Sie eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium infrage. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Bewerbungsseiten bei den jeweiligen Abschlüssen.

Zu den Bewerbungsseiten

Wiederholungsprüfung (Hausarbeit)

Hausarbeit: Antrag auf Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Da der Anmeldezeitraum für Wiederholungsprüfungen im Studiport zum Zeitpunkt der Bewertung einer Hausarbeit bereits beendet sein kann, ist die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung einer Hausarbeit ("Termin 02") auch über das unten stehende Formular möglich. Die Anmeldung muss 14 Tage vor dem Prüfungstermin bzw. der Abgabefrist erfolgen. Liegt das Nicht-Bestehen der Hausarbeit bereits ein oder mehrere Semester zurück, dann können Sie sich regulär über Studiport zum "Termin 01" anmelden.